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Irrungen in der Raumplanung

Die Raumplanung wird in nächster Zeit wieder stärker ins Zentrum des Interesses rücken. So stellte der Bundesrat kürzlich ein Konzept vor, welches als strategische Grundlage für die künftige…

Hans Rutschmann
Hans Rutschmann
Nationalrat Rafz (ZH)

Die Raumplanung wird in nächster Zeit wieder stärker ins Zentrum des Interesses rücken. So stellte der Bundesrat kürzlich ein Konzept vor, welches als strategische Grundlage für die künftige Raumentwicklung dienen soll. Konkreter wird die zukünftige Raumentwicklung im eidgenössischen Parlament jedoch im Rahmen der Landschaftsinitiative diskutiert, welcher der Bundesrat einen indirekten Gegenvorschlag in Form einer Teilrevision des Raumplanungsgesetzes gegenüberstellen will.

Die Landschaftsinitiative fordert im Wesentlichen eine hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen und eine Begrenzung des Bauens im Nichtbaugebiet. In den Übergangsbestimmungen verlangt sie, dass die Gesamtfläche der Bauzonen während 20 Jahren nicht vergrössert werden darf. Es entspricht schon fast einer Tradition in Bern, dass der Bundesrat Volksinitiativen zwar zur Ablehnung empfiehlt, mittels eines Gegenvorschlages einen Grossteil der Forderungen jedoch aufnimmt und teilweise sogar noch schärfere Gesetzesbestimmungen vorschlägt. So geschehen bei der Offroader-Initiative, welcher mit einer Änderung des CO2-Gesetzes begegnet werden soll. So plant es der Bundesrat auch mit der Landschaftsinitiative und dem geplanten Gegenvorschlag im Raumplanungsgesetz.

Bekanntlich zog der Bundesrat vor einiger Zeit seinen Entwurf für eine Totalrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG) wieder zurück, nachdem dieser in der Vernehmlassung grandios scheitere. Viele der damals heftig umstrittenen Vorschläge finden sich nun aber wieder in der vorliegenden Teilrevision des Raumplanungsgesetzes.

Bauzonen als Spielball der Planer
Grosse Veränderungen sind im Bereich der Bauzonenflächen vorgesehen. Sie sollen künftig nur noch den Bedarf der nächsten 15 Jahre abdecken, weitergehende Baulandreserven sind zu reduzieren. Dieses Vorgehen wird in der Praxis zu Auszonungen grösseren Ausmasses führen. Dies ist vor dem Hintergrund einer stark wachsenden Bevölkerung nur schwer verständlich. Gegenwärtig nimmt die Bevölkerungszahl in der Schweiz jährlich um ungefähr 80‘000 Personen zu. Das Bundesamt für Statistik prognostiziert in einem mittleren Szenarium eine Bevölkerungszahl von 9 Millionen. Neuere Studien gehen davon aus, dass diese Zahl bereits im Jahre 2020 erreicht werden könnte. Nur mit einer inneren Verdichtung, ohne zusätzlichen Baulandverbrauch, kann der künftig notwendige Wohnraum kaum bereitgestellt werden. Dies umso mehr, als über bauliche Verdichtungen ebenfalls kein Konsens besteht. Bei einer PBG-Revision im Kanton Zürich in den Neunzigerjahren erhielten die Gemeinden erstmals die Möglichkeit, zugunsten einer verdichteten Bauweise auf eine Ausnützungsziffer zu verzichten. Flugs empfahlen ihnen die Ortsplaner auf die Baumassenziffer auszuweichen und unterliefen damit gezielt die Bestrebungen für ein verdichtetes Bauen.

Eine Reduktion der Bauzonenflächen bei einer gleichzeitig höheren Nachfrage wird sich auch unweigerlich auf den Landpreis auswirken. Höhere Landpreise, immer strengere Bauvorschriften und mehr Bürokratie werden längerfristig zu massiv steigenden Mietzinsen führen. Heute verfügen wir über einen funktionierenden Wohnungsmarkt. Bei einer künstlichen Baulandverknappung ist dies längerfristig nicht mehr gewährleistet.

Gefährdeter ländlicher Raum
Die Teilrevision des Raumplanungsgesetzes wird aber auch in unseren Dörfern zu negativen Auswirkungen führen. So dürfen Bauzonen nur noch in Gebieten, welche mit dem öffentlichen Verkehr gut erschlossen sind, bezeichnet werden. Im Kanton Zürich würde dies dazu führen dass in Gebieten, welche abseits von S-Bahnlinien liegen, keine Bevölkerungsentwicklung mehr möglich sein würde. Dies mit den bekannten negativen Folgen für die Kindergärten, Schulen und Läden. Diese Tendenz wird noch verstärkt durch den Vorschlag, dass Lage und Grösse der Bauzonen über die Gemeindegrenzen hinaus abzustimmen sind. Dies bedeutet, dass nicht mehr jede Gemeinde über eigene Baulandreserven verfügen darf. Damit wird die Raumplanung viele Gemeinden in ihren Entwicklungsmöglichkeiten einschränken. Und eine Gemeinde, welche über keine bauliche Perspektive verfügt, wird längerfristig zum Problem- resp. Fusionsfall.

Massive Eingriffe ins Eigentumsrecht
Vorgesehen sind jedoch auch eine ganze Reihe von eigentumsfeindlichen Regelungen wie Fördermassnahmen zur Verfügbarkeit des Baulandes oder die Mehrwertabschöpfung. So sollen die Behörden die Kompetenz erhalten, dem Grundeigentümer eine Frist zur Überbauung ihres Grundstückes zu setzen. Andernfalls könnte die zuständige Behörde das Land einer Überbauung zuführen. Diese Regelung würde dazu führen, dass auch dann gebaut werden müsste, wenn keine zwingende Nachfrage besteht oder der Grundeigentümer aus persönlichen Gründen noch nicht bauwillig ist. Anstatt mit dem Bauland haushälterisch umzugehen würde damit der Landverschleiss staatlich vorgeschrieben.

Der Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative wird gegenwärtig in der zuständigen parlamentarischen Kommission beraten und dürfte spätestens in der Sommersession im Nationalrat behandelt werden. Es bleibt zu hoffen, dass dieser dirigistische, eigentumsfeindliche Vorschlag im Parlament scheitert oder zumindest entschärft wird. Andernfalls müsste man sich wohl Gedanken über ein Referendum machen.

Hans Rutschmann
Hans Rutschmann
Nationalrat Rafz (ZH)
 
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