Am 28. November 2010 kann das Schweizer Stimmvolk endlich über die Volksinitiative für die Ausschaffung krimineller Ausländer abstimmen. Es ist an der Zeit, dass Ausländer, welche sich nicht an…
Am 28. November 2010 kann das Schweizer Stimmvolk endlich über die Volksinitiative für die Ausschaffung krimineller Ausländer abstimmen. Es ist an der Zeit, dass Ausländer, welche sich nicht an unsere Regeln und Gesetze halten, konsequent in ihre Heimatländer ausgewiesen werden.
Die Schweizer Wirtschaft ist und war schon immer auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen. Sie haben einen grossen Teil zum Wachstum vieler Unternehmen beigetragen.
Doch in einem Krisenjahr wie 2009 sind Massenzuwanderungen in den Schweizer Arbeitsmarkt ein Problem. Trotz Krise wanderten auch 2009 über 138’000 neue Ausländer in die Schweiz ein. Wenn man die 43’000 Eingebürgerten und die rekordhohe Anzahl Grenzgänger dazuzählt, beeindruckt diese Zahl noch mehr.
Umso problematischer ist die Tatsache, dass nicht alle Ausländer mit ehrlichen Absichten in die Schweiz kommen. Viele wollen von unserem grosszügigen Sozialsystem profitieren oder werden kriminell. Dies darf unser System nicht länger zulassen. Einwanderer haben unsere Regeln und Gesetze zu respektieren.
Die Sitten und Bräuche der Ausländer weichen oft stark von den unseren ab und viele Zuwanderer wollen unsere Verhaltensnormen nicht akzeptieren. Wer in der Schweiz leben und arbeiten will, muss sich anpassen und darf nicht straffällig werden.
Die Linke streitet immer wieder einschlägige Fakten ab. Tatsache ist zum Beispiel, dass im Jahr 2009 über 70% der Straftäter in unseren Gefängnissen Ausländer waren. Mehr als die Hälfte (51.2%) der verurteilten Erwachsenen waren Ausländer. Dies belegen die Zahlen des Bundesamtes für Statistik. Schaut man sich die verschiedenen schweren Verbrechen wie Vergewaltigung oder vorsätzliche Tötungsdelikte an, steigt der Prozentsatz auf rund 60% an.
Deshalb ist klar: Straffällige Ausländer sind konsequent auszuschaffen. Damit wird auch gegenüber anderen Immigranten ein klares Zeichen gesetzt.
Man erwidert uns immer wieder, dass es bereits heute möglich sei, Landesverweise auszusprechen. Es stellt sich hier allerdings die Frage, aus welchem Grund man dies fast nie macht. Die Antwort ist: Weil die kantonalen Anwendungen der Gesetze sehr unterschiedlich sind. Manche machen von ihrer Entscheidungsbefugnis Gebrauch, andere verzichten gänzlich darauf. Zudem sind Ausschaffungsverfahren lang und es bestehen viele Beschwerdemöglichkeiten. Um die Kantone zur Umsetzung der Bundesentscheide bezüglich Ausschaffungen zu verpflichten, fordert die SVP eine Formulierung, die sich direkt aus der Bundesverfassung ergibt.
Die Gegner der Ausschaffungsinitiative werfen der SVP vor, die Initiative sei nicht mit dem Völkerrecht vereinbar, da man keine Flüchtlinge ausschaffen dürfe und Familien treffen würde. In der Realität wird in Art. 8, Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) explizit festgehalten, dass der Staat in die bestehende Familienstruktur eingreifen darf, wenn die nationale Sicherheit, das wirtschaftliche Wohl des Landes wie auch die Aufrechterhaltung der Ordnung gefährdet ist. Das ist exakt das Ziel der Ausschaffungsinitiative. Eine ähnliche Regelung gilt auch für die Ausschaffung von Flüchtlingen.
Für eine besseres Ansehen der vielen Ausländer, die in unserem Land wohnen, die bereit sind sich zu integrieren, die arbeiten und die anständig sind, muss die Ausschaffungsinitiative am 28. November 2010 angenommen und der Verhinderungs-Gegenentwurf abgelehnt werden.