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JA zur Sanierung der Arbeitslosenversicherung

Das Defizit der ALV beträgt bald 7 Milliarden Franken, per 2011 steigt die Belastung erneut um insgesamt 3,2 Milliarden Franken. Diese Zahlen sind alarmierend und fordern zum Handeln auf. Mit einem…

Sylvia Flückiger
Sylvia Flückiger
Nationalrätin Schöftland (AG)

Das Defizit der ALV beträgt bald 7 Milliarden Franken, per 2011 steigt die Belastung erneut um insgesamt 3,2 Milliarden Franken. Diese Zahlen sind alarmierend und fordern zum Handeln auf. Mit einem JA zur Sanierung der Arbeitslosenversicherung wirken Sie der stetigen Mehrbelastung der ALV entgegen.

Mit der vierten ALV-Revision sollen die Einnahmen und Ausgaben der Arbeitslosenversicherung ausgeglichen und die Schulden abgebaut werden. Bürgerliche Parteien und Arbeitgeber befürworten die Vorlage, Linke und Gewerkschaften sind dagegen. Ein JA zur Sanierung der ALV ist jedoch von Bedeutung, wenn wir auch in Zukunft die ALV mit ihrem bewährten Versicherungsprinzip erhalten wollen. Denn auch hier gilt: Wir verbrauchen momentan das Geld der nächsten Generation wie schon bei der AHV, der IV und der EO (Erwerbsersatzordnung).

Höhere Lohnabzüge = weniger Geld im Portemonnaie
Das Defizit der ALV beträgt bald 7 Milliarden Franken. Der Bundesrat hat die gesetzlich festgelegte Kompetenz, bei einer Verschuldung von 6 Milliarden den Lohnabzug um 0,5 Prozent heraufzusetzen, das sind rund 1,4 Milliarden Franken insgesamt. Dies ist aber nicht die einzige zusätzliche Belastung für die Lohnbezüger: Um die Renten der Mutterschaft zu sichern, braucht es weitere 600 Millionen Franken. Gleichzeitig tritt die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 0,4 % oder 1,2 Milliarden Franken zur Scheinsanierung der Invalidenversicherung in Kraft.

Mit anderen Worten: per 2011 steigt die Belastung um insgesamt 3,2 Milliarden Franken, ohne dass damit die Probleme der Sozialversicherungen wirklich gelöst würden. Es braucht deshalb auch ausgabenseitige Korrekturen.

Ausgabenseitige Korrekturen in der ALV
Die Vorlage sieht folgendes vor: 

  • Längere und nach Einkommen abgestufte Wartetage für Personen ohne Unterhaltspflicht
  • Höchstens 260 Tage Bezugsdauer für Personen unter 25 Jahren und ohne Unterhaltspflichten
  • Keine Anerkennung der Beitragszeit im Rahmen von arbeitsmarktlichen Massnahmen für einen neuen Taggeldbezug
  • Reduktion des Plafonds für arbeitsmarktliche Massnahmen
  • Keine Mitberücksichtigung der Kompensationszahlungen bei Berechnung des versicherten Verdienstes in der Folgerahmenfrist
  • Anpassung der Bezugsdauer an die Dauer der Beitragszeit
    Verzicht auf Massnahmen für besonders von Arbeitslosigkeit betroffene Regionen

Mit diesen Leistungskorrekturen und einem JA zur Sanierung der ALV lassen sich Einsparungen von rund 620 Millionen Franken pro Jahr erzielen. Weiter soll bis zum Abbau der Schulden auf Einkommen zwischen 126‘000 und 315‘000 Franken ein sog. Solidaritätsbeitrag in der Höhe von einem Prozent eingeführt werden. Bund und Kantone sollen sich stärker an der Finanzierung der arbeitsmarktlichen Massnahmen beteiligen. Die gesamten Mehreinnahmen werden sich auf knapp 650 Millionen Franken beziffern. Was die Lohnbeiträge anbelangt, sieht die Vorlage nun lediglich eine Erhöhung von 0,2 % statt 0,5% vor.

Mehr Lohnabzüge bei einem Nein
Falls diese Vorlage abgelehnt wird, hätte dies fatale Folgen: Die Lohnabzüge würden mehr als doppelt so stark auf 2,5 % ansteigen (gemäss geltendem Gesetz ist der Bundesrat zu einem solchen Schritt gezwungen) und die vom Parlament beschlossenen Einsparungen könnten nicht umgesetzt werden.

Die Schweiz hat im Vergleich mit anderen Ländern exzellente Sozialwerke. Damit das auch in Zukunft so bleibt, braucht es am 26. September dringend ein JA zur Sanierung der Arbeitslosenversicherung!

Sylvia Flückiger
Sylvia Flückiger
Nationalrätin Schöftland (AG)
 
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