In der Schweiz können Kernkraftwerke heute so lange betrieben werden, wie sie sicher sind. Entscheidend ist einzig und allein die Sicherheit. Bei dieser Regelung handelt es sich nicht um einen Schweizer Alleingang. Auch Schweden, Frankreich, Belgien oder Spanien gewichten die Sicherheit der Kernkraftwerke höher als deren Alter. Die Aufsichtsbehörde, bestehend aus Fachexperten (Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI), kontrolliert die Sicherheit fortlaufend. Sie haben die Berechtigung und den Auftrag, Kernkraftwerke jederzeit ausser Betrieb zu nehmen, sollte die Sicherheit nicht mehr gewährleistet sein.
Entschädigungszahlungen in Milliardenhöhe, Vernichtung von Volksvermögen, fehlende Stilllegungs- und Entsorgungsgelder
Durch eine rein politisch motivierte Abschaltung würde der heutige rechtliche Rahmen auf den Kopf gestellt und die in der Bundesverfassung verankerte Wirtschaftsfreiheit und die Eigentumsgarantie ausgehebelt. Betroffen wären die Besitzer und Betreiber der Kraftwerke. Der Bundesrat und das Bundesamt für Justiz kommen deshalb zum Schluss, dass eine einheitliche und starre Maximalbetriebsdauer einen Eingriff in die Eigentumsgarantie darstellt und somit eine Entschädigungspflicht bestünde. Die Betreiber haben in den vergangenen Jahren im Vertrauen auf die gesetzlich geregelte Laufzeitregelung massive Investitionen in die Sicherheit ihrer Kraftwerke getätigt. So investierte alleine die Axpo in den letzten Jahren rund 700 Millionen Franken in die Sicherheit der Kernkraftwerke Beznau. Seit der Inbetriebnahme wurden 2,5 Milliarden Franken investiert. Über alle Kernkraftwerke hinweg wurden 6,3 Milliarden Franken investiert. Bei einem JA zur Initiative könnten diese Kosten nicht mehr amortisiert werden.
Abzusehen ist deshalb, dass eine Annahme der Initiative zu langen und teuren rechtlichen Auseinandersetzungen und am Ende zu Entschädigungszahlungen führen würde. Die Axpo hat den wirtschaftlichen Schaden für Beznau und Leibstadt bereits auf je 1,5 bis 2 Milliarden Franken beziffert. Die Entschädigungen müsste der Bund zahlen. Beispiele dazu gibt es bereits. So wurde in den 1980er Jahren nur für den Rückzug des Rahmenbewilligungsgesuchs die Kernkraftwerk Kaiseraugst AG mit 350 Millionen Franken entschädigt.
Da die KKW’s zu 85% den Kantonen, Städten und Gemeinden gehören, wird mit der Stilllegung zudem Volksvermögen vernichtet. Schliesslich fehlen die Gelder in den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds, da diese auf eine Betriebsdauer von 50 Jahren ausgerichtet sind.
Nein zu höheren Strompreisen
Schalten wir unsere Kernkraftwerke aus rein ideologischen Gründen vorzeitig ab, treiben wir die Strompreise für unsere Unternehmen und die Konsumentinnen und Konsumenten in die Höhe. Kernkraftwerke produzieren heute zuverlässig Strom. Wenn diese Produktionskapazitäten durch einen überstürzten Ausstieg rasch ausfallen, muss man sie ersetzen. Schon alleine der Ersatz der wegfallenden Produktion braucht Geld. Aber auch das heutige Stromnetz ist auf Kern- und Wasserkraft ausgerichtet. Um das Netz von der Kernkraft zu entkoppeln, sind milliardenschwere Investitionen notwendig. Diesen Netzumbau zu forcieren, indem man die Kernkraftwerke vorzeitig ausschaltet, treibt die Preise in die Höhe. Hinzu kommt: Wenn man im Ausland Deckungskäufe von Strom tätigen muss, muss man Börsenpreise bezahlen. Diese Preise variieren je nach Knappheit des Stroms. Also, ausgerechnet wenn der Strom am knappsten ist, muss sich die Schweiz an der Börse mit Strom eindecken.