Wenn es ein Land nicht einmal mehr schafft, die wirklich kriminellen Ausländer aus dem Land zu weisen, ist höchste Alarmstufe gegeben. Mit der Ausschaffungsinitiative der SVP wird nur das verlangt…
Wenn es ein Land nicht einmal mehr schafft, die wirklich kriminellen Ausländer aus dem Land zu weisen, ist höchste Alarmstufe gegeben. Mit der Ausschaffungsinitiative der SVP wird nur das verlangt, was in den meisten anderen Ländern selbstverständlich ist.
Stellen Sie sich vor, sie verlassen die Schweiz und ziehen in ein anderes Land; nach Spa¬nien, in die USA, nach Thailand, oder wohin auch immer. Was denken Sie, was passiert, wenn sie dort wegen Drogenhandel oder wegen Einbruchdiebstahl oder dergleichen erwischt werden?
Andere Länder tolerieren nicht, wenn jemand einwandert und kriminell wird. Jedes Land hat das selbstverständliche Recht, ausländische Straftäter wie Drogendealer oder Einbrecher auszuweisen. Wohl nirgends käme man auf die Idee, dies als „völkerrechtswidrig“ zu bezeichnen. Eine Verurteilung, eventuell eine Freiheitsstrafe und danach die Ausweisung aus dem Land; das ist das normale Vorgehen eines Rechtsstaates.
Die Gegner der Ausschaffungsinitiative haben einen Gegenentwurf ausgearbeitet, vor dem gewarnt werden muss, denn er wird an der heutigen Situation wenig ändern. Im Gegenentwurf steht nämlich die generelle Klausel, das Völkerrecht sei zu „beachten“. Wenn der Gegenentwurf an der Urne angenommen wird, ist demnach absehbar, dass die Schweizer Behörden und Gerichte künftig argumentieren werden, eine Ausschaffung sei nicht möglich, sobald sich irgend eine widersprechende internationale Bestimmung finden lässt. Ein Täter könnte sich auf alle internationalen Verträge berufen, von der Europäischen Menschenrechtskonvention bis hin zum Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU. Ein Täter könnte gegen seine Ausweisung vorbringen, er befinde sich schon lange in der Schweiz, er sei hier verheiratet, er habe hier Familienmitglieder, die Ausweisung verletze seine persönliche Integrität, und so weiter und so fort. Die Annahme des Gegenvorschlags würde Straftäter geradezu animieren, sich in langwierigen Gerichtsverfahren zur Wehr zu setzen. Die Wahrscheinlichkeit wäre gross, dass sie schlussendlich doch in der Schweiz bleiben können.
Es kommt dazu, dass der Gegenvorschlag eine „Integrations-Bestimmung“ beinhaltet. Wer diese liest, könnte den Eindruck erhalten, die Schweiz sei selbst schuld, wenn Ausländer in unserem Land kriminell werden. Die Kriminalität sei eine Folge davon, dass sich die Schweiz zu wenig um die Integration der zugezogenen Ausländer kümmere. Es ist verfehlt, im Zusammenhang mit der Ausweisung von Straftätern von der Schweiz zu verlangen, teure „Integrations-Programme“ zu finanzieren. Das zeigt eine völlig falsche Mentalität, denn es ist in keiner Art und Weise die Schuld unseres Landes, wenn Ausländer hier das Gastrecht missbrauchen und Straftaten begehen.
Schliesslich ist zu erwähnen, dass der Gegenvorschlag keine Frist beinhaltet (die SVP-Initiative legt eine Mindestfrist von fünf Jahren fest). Der Gegenvorschlag lässt also die Möglichkeit offen, dass ein Ausgewiesener nach einem kurzen „Heimataufenthalt“ bereits nach kürzester Zeit wieder in die Schweiz einwandern könnte.
Wer zu uns kommt, muss bereit sein sich hier anzupassen und sich an unsere Regeln und an unsere Gesetze zu halten. Die SVP-Ausschaffungsinitiative schreibt einen wichtigen Grundsatz in die Verfassung – sie richtet sich nur gegen die wirklich Kriminellen. Nach einem „Ja“ an der Urne wird das Parlament in einem Gesetz die Einzelheiten festlegen können. Der Gegenentwurf verhindert Ausschaffungen, deshalb gilt es diesen klar abzulehnen.