Am 3. März 2013 stimmen wir über die Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) ab. Diese Vorlage will die Bauzonen auf den theoretischen Bedarf für 15 Jahre beschränken. Die Verknappung des Baulands…
Am 3. März 2013 stimmen wir über die Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) ab. Diese Vorlage will die Bauzonen auf den theoretischen Bedarf für 15 Jahre beschränken. Die Verknappung des Baulands führt zu höheren Bodenpreisen und damit zu massiv höheren Mieten. Die RPG-Revision ist abzulehnen, denn sie führt auch zu neuen Steuern, mehr Bürokratie und einer Einschränkungen der kantonalen Kompetenzen.
Die RPG-Revision will das Bauland künstlich verknappen. Die Bauzonen müssen auf den theoretischen Bedarf für 15 Jahre beschränkt werden. Diese Verknappung des Baulands heizt die Bodenpreise an und bedeutet noch höhere Mietkosten. Die notwendigen Wohnflächen für die wachsende Bevölkerung wären nicht mehr gewährleistet. Der vielerorts bereits bestehende Wohnungsmangel würde noch gravierender. Betroffen wären einmal mehr die Familien und der Mittelstand.
Auch das Gewerbe gehört zu den Verlierern der RPG-Revision. Die Angebotsverknappung von Land und die massiven staatlichen Eingriffe in die Nutzung des Produktionsfaktors Boden führen zu steigenden Kosten. Wachstum und Arbeitsplätze werden gefährdet und die Entwicklung der Gemeinden massiv eingeschränkt. Das Gewerbe ist aber auf optimale Rahmenbedingungen und einen unbürokratischen Zugang zu Land angewiesen. Ansonsten stellt sich bald die Standortfrage: Gemeinden mit fehlenden Reservezonen droht die Abwanderung von Produktionsstätten und Unternehmen hin zu Regionen mit genügend Landreserven.
Neu soll der Bund den Kantonen detaillierte einheitliche Vorschriften zur Raumplanung aufzwingen können. Bisher legte er nur die Grundsätze fest, die Kantone waren für die Umsetzung zuständig. Diese Regelung liess zu Recht Raum für massgeschneiderte, regionale Lösungen: Die Situation in der Stadt Genf ist anders als im ländlichen Entlebuch. Aus diesen Gründen sollen die Kantone und Gemeinden die Planung der Bauzonen auch in Zukunft nach eigener Einschätzung vornehmen können, statt die Befehle aus Bern vollziehen zu müssen.
Überhaupt würde die RPG-Revision vielerorts zu Rechtsunsicherheit führen. Wann ist eine Rückzonung nötig? Wann darf enteignet werden? Wann kann ein Landeigentümer zur Überbauung gezwungen werden? Diese Fragen hätten die Verwaltung und die Gerichte zu entscheiden. Auch dies zeigt: Die RPG-Revision ist gründlich missraten – darum stimme ich Nein.