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Unsere Verfassung ist nicht verhandelbar

Die Selbstbestimmungsinitiative bringt die grundlegendste aller politischen Fragen aufs Tapet: Wer macht in der Schweiz die Gesetze? Wer bestimmt, was bei uns gilt? Die Initiative gibt darauf eine klare Antwort: Volk und Stände. Sie sind der oberste Souverän. Rechtlich ausgedrückt heisst das, dass die Verfassung über dem internationalen Recht steht (unter Vorbehalt des zwingenden Völkerrechts, wie etwa des Folterverbots).

Hans-Ueli Vogt
Hans-Ueli Vogt
Nationalrat Zürich (ZH)

Weil in den letzten Jahren das Bundesgericht, das Parlament sowie der Bundesrat und die Verwaltung dazu übergegangen sind, das internationale Recht über das Schweizer Recht zu stellen, verlangt die SVP mit der Selbstbestimmungsinitiative die Rückkehr zur bisherigen Ordnung. Sie will damit unsere bewährte demokratische Ordnung erhalten: die Mitsprache der Bürger im Rahmen der direkten Demokratie und das Recht und die Pflicht des Parlaments, Gesetze im Rahmen der Verfassung zu beschliessen.

Unsere Verfassung schützt die Menschenrechte
Die anderen Parteien sehen aufgrund der Selbstbestimmungsinitiative die Menschenrechte gefährdet. Diese Kritik ist unberechtigt. Der Schutz der Menschenrechte ist in der Schweiz zum einen durch die Grundrechte in unserer Verfassung garantiert. Die Schweizer Stimmbürger selber haben den Schutz der Grundrechte in ihre damals neue Verfassung aus dem Jahr 1999 geschrieben. Zum andern gilt in der Schweiz die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), und daran ändert die Selbstbestimmungsinitiative – das bestätigt auch der Bundesrat – nichts.

Pervertierung des Menschenrechtsschutzes
Die Richter in Strassburg legen die EMRK jedoch dynamisch und immer weitergehend aus. Unter dem Titel der Menschenrechte schützt Strassburg Versicherungsbetrüger, Hausbesetzer und kriminelle ausländische Sozialhilfebezüger. Unter dem Titel der Menschenrechte mischen sich die Richter in Strassburg in die Höhe der IV-Renten, die Kostentragung bei einer Geschlechtsumwandlung und in Fragen des Fluglärms, der Abfallentsorgung und des Umgangs mit streunenden Hunden ein. Solche Übergriffe aus Strassburg in rein nationale Angelegenheiten müssen wir wohl tolerieren, weil damit für Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechtsschutz in Staaten gesorgt wird, die es mit den Menschenrechten nicht so genau nehmen wie die Schweiz; das kommt indirekt auch uns zugute. Doch muss gegenüber Übergriffen der Strassburger Richter in die schweizerische Souveränität eine rote Linie gezogen werden: Wo Gerichtsurteile Entscheiden von Volk und Ständen, also unserer Verfassung, widersprechen, müssen unsere Volksentscheide Vorrang haben. Das gilt in Deutschland genau gleich: Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass es Urteile aus Strassburg nicht umsetzen wird, wenn sie dem deutschen Grundgesetz widersprechen. Das Schweizer Stimmvolk hat entschieden – gleich zweimal! –, unter welchen Voraussetzungen kriminelle Ausländer das Land verlassen müssen. Das Schweizer Stimmvolk hat entschieden, dass in der Schweiz keine Minarette gebaut werden dürfen. Diese Volksentscheide sind auf jeden Fall umzusetzen und durchzusetzen.

Missachtung von Volksentscheiden verletzt die Menschenrechte
Denn: Die Mitsprache der Bürger im Staat ist ein Menschenrecht. Im Kampf für dieses Recht haben im Verlauf der Geschichte der Menschheit bis zum heutigen Tag Unzählige ihr Leben gelassen. Volksentscheide zu missachten, den betroffenen Menschen das Stimmrecht wegzunehmen, sie mundtot zu machen, ist einer der grössten Angriffe auf die Menschenrechte überhaupt.

Die anderen Parteien und die Wirtschaftsverbände sehen in der Selbstbestimmungsinitiative eine Gefahr für den Wirtschaftsstandort. In Wirklichkeit hat die Selbstbestimmungsinitiative auf wirtschaftsbezogene internationale Verträge keinen Einfluss. Denn die Freihandelsabkommen, die die Schweiz mit anderen Ländern abgeschlossen hat oder in Zukunft vielleicht abschliessen wird, stehen mit unserer marktwirtschaftlichen Verfassung in Einklang. Wäre dem nicht so, hätten sie nicht abgeschlossen werden dürfen!

Volkswille ist auch bei Wirtschaftsverträgen verbindlich
Wenn aber Volk und Stände beschliessen, dass sie einen bestimmten internationalen Vertrag nicht mehr wollen oder nur noch mit Vorbehalten – wie dies mit der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative geschehen ist und mit der Annahme der Ernährungssouveränitätsinitiative geschehen könnte –, dann ist dieser Volkswille verbindlich, und der betreffende Vertrag ist neu auszuhandeln oder nötigenfalls zu kündigen. Wenn behauptet wird, die Schweiz würde dadurch unzuverlässig, die Rechtssicherheit würde leiden usw., so wollen die anderen Parteien und die Wirtschaftsverbände offensichtlich die Mitsprache der Bürger in aussen- und wirtschaftspolitischen Fragen auslöschen. Das ist in höchstem Mass demokratie- und menschenfeindlich.

Kein wirtschaftlicher Erfolg ohne Demokratie
Es ist aber auch wirtschaftsfeindlich. Denn der wirtschaftliche Erfolg unseres Landes gründet entscheidend auf unserer demokratischen Ordnung. Die demokratische Ordnung sorgt dafür, dass wir einen schlanken Staat haben und wir wenigstens die schlimmsten Überregulierungen für unsere Wirtschaft aus dem Ausland fernhalten können. Die immer stärkere Regulierung der Unternehmen in der Schweiz kommt zu mehr als der Hälfte von internationalen Organisationen, einschliesslich der EU. Da mutet es seltsam an, wenn wirtschaftsliberale Kreise dem internationalen Recht das Wort reden und blinde Unterwerfung unter diese Organisationen fordern. Die demokratische Ordnung sorgt auch dafür, dass die Wirtschaft ihre Verankerung in der Gesellschaft nicht verliert und damit der soziale Friede erhalten bleibt. Und schliesslich sorgt die Respektierung der Volksrechte – und dazu gehört die Umsetzung von Volksentscheiden – für politisch stabile, friedliche Verhältnisse und für Rechtssicherheit. Stabilität, Friede und Rechtssicherheit aber sind die wichtigsten Trümpfe für den Wirtschaftsstandort Schweiz.

 

Dieser Beitrag ist zuerst in der Basler Zeitung vom 12. März 2018 erschienen.

Hans-Ueli Vogt
Hans-Ueli Vogt
Nationalrat Zürich (ZH)
 
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