2x Ja für faire Regeln und Rechtssicherheit

Am 24. November 2024 stimmen wir über zwei Änderungen im Mietrecht ab. Beide Vorlagen berühren nur einen kleinen Teil der Mietverhältnisse. Sie sorgen aber für faire und klare Regeln und schaffen Abhilfe in störenden Einzelfällen. Rechtssicherheit nützt den Mietern wie auch den Vermietern. Daher ist ein doppeltes Ja wichtig.

Gregor Rutz
Gregor Rutz
Nationalrat Zürich (ZH)

Werden Abmachungen schriftlich festgehalten und Kriterien verbindlich definiert, profitieren Mieter und Vermieter. Genau dies will die Vorlage zur Untermiete erreichen. Dort soll eine kleine Änderung im Gesetz erfolgen: Neu braucht der Mieter für die Untervermietung nicht nur das mündliche Einverständnis, sondern eine schriftliche Zustimmung des Vermieters. Dies soll verhindern, dass Mieter ihre Wohnung zu überhöhten Preisen weitervermieten und z.B. via Airbnb ungerechtfertigten Profit herausschlagen. Die neue Regelung schützt auch die Mieter: Ständige Untermieterwechsel sind für andere Mieter störend. Gehen in der Nachbarwohnung ständig neue Leute ein und aus, führt dies zu Lärm, Dreck oder auch Sicherheitsproblemen.
Selbstverständlich bleibt das Recht zur Untermiete aber bestehen – auch für Studenten, die in einer WG leben. Mit der Revision bleibt die Flexibilität gewahrt, aber die Regeln werden geklärt.

Mieterschutz bleibt gewahrt

Auch die zweite Vorlage stärkt die Rechtssicherheit. Wer eine Wohnung oder ein Geschäftslokal kauft, kann diese nur dann selbst nutzen, wenn er «dringenden Eigenbedarf» für sich, nahe Verwandte oder Verschwägerte geltend machen kann. Dann kann er ein Mietverhältnis innert gesetzlicher Frist kündigen.

Neu soll die Formulierung «dringender Eigenbedarf» durch «bedeutender und aktueller Eigenbedarf» ersetzt werden. So soll unterstrichen werden, dass es sich nicht um einen Notfall handeln muss, sondern um einen wichtigen Grund, um das eigene Eigentum innerhalb einer vernünftigen Frist auch selbst nutzen zu können. Die Rechte der Mieter, sich zu wehren, bleiben unverändert – auch die Fristen werden nicht verändert.

Diese punktuelle Anpassung ist gerade für Gewerbebetriebe und KMU von Bedeutung. Dort kann es sehr wichtig sein, eine Liegenschaft baldmöglichst nutzen zu dürfen. Die Gesetzesrevision ermöglicht, das Eigentum auch wirklich nutzen zu können – eigentlich eine Selbstverständlichkeit.

Gregor Rutz
Gregor Rutz
Nationalrat Zürich (ZH)
 
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