Die Änderungen im Mietrecht verhindern Missbräuche bei der Untervermietung und ermöglichen eine einfachere Nutzung von Liegenschaften bei Eigenbedarf. Konkret geht es bei beiden Vorlagen um faire Regeln zwischen Mieter und Vermieter.
Heute gilt: Mieter dürfen eine Mietwohnung oder ein Geschäftslokal mit Zustimmung des Vermieters ganz oder teilweise untervermieten. Zum Beispiel während eines Auslandaufenthalts. Der Mieter muss allerdings keine schriftliche Zustimmung einholen. Das ist problematisch.
Der Vermieter müsste zum Beispiel einer Untermiete nicht zustimmen, wenn die Wohnung oder der Gewerberaum zu überhöhten Mietzinsen untervermietet wird. Um solche Missbräuche zu verhindern, soll der Mieter neu eine schriftliche Zustimmung des Vermieters einholen. Das schafft faire Regeln für beide Seiten.
Auch können Vermieter künftig die Untermiete untersagen, wenn diese länger als zwei Jahre dauern soll. Auch das schafft mehr Klarheit für Mieter und Untermieter. Gerade der ständige Wechsel von Untermietern kann für Unmut sorgen bei anderen Mietern – etwa bei Wohngemeinschaften.
Die eigene Wohnung auch bewohnen dürfen
Bei der zweiten Vorlage geht es um den Eigenbedarf. Heute gilt: Wer eine Wohnung oder ein Geschäftslokal kauft, kann ein bestehendes Mietverhältnis innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist auflösen. Aber nur, wenn er einen «dringenden» Eigenbedarf für sich oder nahe Verwandte geltend machen kann.
Der schwammige Begriff «dringender Eigenbedarf» soll nun präzisiert werden: Es kann nicht sein, dass eine Familie jahrelang für eine Eigentumswohnung spart und dann bis zu vier Jahre darauf warten muss, bis sie endlich einziehen kann.
Auch wenn die Gegner das Gegenteil behaupten: Mieter können wie bisher die Kündigung bei der Schlichtungsbehörde anfechten und eine Erstreckung des Mietverhältnisses erwirken. Aber es braucht definitiv einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Wohneigentümer und den Interessen der Mieter.
Deshalb 2x JA beim Mietrecht. Das Ja schafft mehr Fairness und Klarheit für alle: Mieter, Vermieter und Gewerbe.