Das Stromgesetz führt zur Verschandelung unserer schönen Landschaft und Natur, es führt zu noch höheren Energiepreisen und es schränkt die Souveränität der Bevölkerung und der Kantone ein.
Erinnern wir uns an die Versprechen der ehemaligen UVEK-Ministerin, alt Bundesrätin Doris Leuthard, anlässlich der Abstimmung über das Energiegesetz vom 21. Mai 2017: «Die Versorgungssicherheit ist nicht infrage gestellt, … als man in allen europäischen Staaten in den nächsten 20 Jahren eine genügende Stromproduktion haben wird.» Und weiter: «Ein Haushalt mit vier Personen und durchschnittlichem Stromverbrauch wird so rund 40 Franken pro Jahr mehr bezahlen müssen als heute.» Beide Versprechen stellten sich als komplett falsch heraus. Nur die SVP warnte vor Energieknappheit und massiv höheren Strompreisen. Die Stromrechnungen sind mehrere Hundert Franken teurer geworden.
Mit dem neuen Stromgesetz werden verbindliche Ausbauziele für die Produktion von Energie aus Sonne, Wind, Biomasse oder Geothermie festgeschrieben. So steht in Artikel 2 des Energiegesetzes neu: «Die Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien, ausgenommen aus Wasserkraft, hat im Jahr 2035 mindestens 35 Terawattstunden (TWh) und im Jahr 2050 mindestens 45 TWh zu betragen.» Allein das verbindliche Ausbauziel bis 2035 bedeutet eine Versechsfachung der heutigen Produktion und entspricht in etwa dem aktuellen Jahresverbrauch der Schweizer Haushalte und Industrie zusammen. Für einen substanziellen Beitrag von 10 TWh durch Windkraft wären 2’000 Windturbinen notwendig. Für 10 TWh Sonnenenergie wäre eine Fläche von 100 km2 Solarkraftanlagen nötig – das ist mehr als der ganze Zürichsee. Damit würde unsere schöne Landschaft durch die grossflächige Überbauung mit Windrädern und Solarparks massiv verschandelt: Für unsicheren und teuren Strom.
Mit dem Stromgesetz wird der Natur-, Heimat- und Landschaftsschutz systematisch eingeschränkt resp. ausgehebelt. Zudem würde mit der Vorlage die Mitsprache der betroffenen Bevölkerung markant eingeschränkt: Der Bund kann «Energieanlagen von nationalem Interesse» definieren. Damit werden die Gemeinden übersteuert, die Bürgerinnen und Bürger können sich nicht mehr wehren.
Schliesslich führt das Gesetz zu einem sehr teuren Netzausbau mit geschätzten Kosten von 37 Milliarden Franken. Diese Ausgaben müssen durch die Stromkonsumentinnen und -konsumenten über noch höhere Strompreise bezahlt werden (über 4000 Franken pro Person). Das will die SVP nicht und sie hat deshalb an der Delegiertenversammlung vom 23. März 2024 deutlich die NEIN-Parole beschlossen. Stimmen auch Sie am 9. Juni klar NEIN zum neuen Stromgesetz.