Nach seiner brutalen Gewalttat ist ein Asyl-Eritreer zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der Fall steht exemplarisch für den Asyl-Wahnsinn in der Schweiz.
Die Tat
Februar 2023: Ein Eritreer verprügelt am Zürcher Hauptbahnhof zwei ihm unbekannte Frauen. Eine damals 55-jährige Italienerin erleidet schwere Verletzungen. Der Täter kickt der Frau gegen die Beine, wodurch sie zu Boden stürzt. Daraufhin tritt er dem Opfer «immer wieder mit Anlauf mit seinen schweren Winterstiefeln ins Gesicht».¹
Das Opfer
Die Italienerin wird bewusstlos geprügelt und erleidet schwere Verletzungen. Ihr Gesicht ist bis heute entstellt. Sie leidet unter Sehstörungen. Die Frau ist arbeitsunfähig und in Therapie.
Der Täter
Der Eritreer kommt 2013 in die Schweiz. Der damals 17-Jährige flüchtet aus Eritrea, weil er nicht ins Militär will. Mittlerweile ist er anerkannter Flüchtling. Seit 2021 lebt er von der Sozialhilfe.
Gewalttätige Vorgeschichte
Der anerkannte Flüchtling hat sich zwischen 2018 und 2022 sechs Vorstrafen wegen Gewaltdelikten eingehandelt. Trotzdem bleibt er anerkannter Flüchtling.
Im Dezember 2022 wird der Eritreer vorzeitig aus der Haft entlassen. Mit der Auflage, ein «Anti-Aggressions-Training» zu absolvieren. Im Februar 2023 kommt es zur brutalen Gewalttat im Hauptbahnhof Zürich.
Ferien in Äthiopien/Eritrea
Der Eritreer befand sich auf der Heimreise von Äthiopien. Die Staatsanwältin geht davon aus, dass er und sein Bruder nach Eritrea gereist sind. Insgesamt dauern die «Ferien» der beiden im «Verfolgerstaat» einen Monat.
Das Urteil: Therapie statt Strafe
Januar 2025: Das Zürcher Bezirksgericht verurteilt den «anerkannten Flüchtling» zu 10 Jahren Freiheitsstrafe mit Landesverweis. Die Strafe wird jedoch nicht vollzogen, weil der Gewalttäter laut Gutachter «hochgradig schuldunfähig» sei. Sie wird zugunsten einer stationären Therapie aufgehoben. Der Täter befindet sich seit fünf Monaten in der Hochsicherheitsabteilung der psychiatrischen Klinik Rheinau. Die Massnahme dauert vorerst fünf Jahre. Sie kann aber beliebig oft verlängert werden.
Die Kosten
Die Unterbringung in der Hochsicherheitsabteilung kostet rund 1800 Franken pro Tag². Oder rund 50’000 Franken im Monat. Oder rund 600’000 Franken im Jahr.
Das Hauptopfer erhält 100’000 Franken Genugtuung. Theoretisch vom Täter. Faktisch durch die Opferhilfe, das heisst von den Steuerzahlern.
Dazu kommen die bisherigen Kosten für Asylverfahren, Unterbringung, staatliche Integrationsmassnahmen, Ausbildung, Strafvollzug, Sozialhilfe, Gratis-Anwälte usw.
Der ganz normale Asyl-Wahnsinn in der Schweiz
Es ist genug! Dieser Asyl-Wahnsinn auf dem Buckel unserer Bevölkerung muss gestoppt werden. Mit der Grenzschutz-Initiative der SVP: Systematische Kontrolle der Landesgrenzen und kein Asyl für illegale Migranten, die durch sichere Staaten in die Schweiz kommen.
Wer den Asyl-Missbrauch stoppen will: Jetzt Grenzschutz-Initiative unterschreiben!
¹ Zürich: Eritreer geht am Hauptbahnhof auf zwei Frauen los. Nun wurde er bestraft
² Kranke im Strafvollzug – Die Psychiater im Gefängnis kosten Hunderte Millionen | Berner Zeitung