Immer wieder kommt es vor, dass dem Souverän in Schweizer Gemeinden bei Einbürgerungen Personen mit dem Vermerk «Staatsangehörigkeit ungeklärt» vorgeschlagen werden. Deshalb forderte ich in einer parlamentarischen Initiative, das Bürgerrechtsgesetz so zu ändern, dass die zweifelsfreie Identifikation Voraussetzung für die Gewährung des schweizerischen Bürgerrechts wird. Eine Selbstverständlichkeit, wie ich finde, denn eine Einbürgerung ist ein ernsthafter politischer Akt, der nicht zu einer Tombola verkommen sollte.
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats ist allerdings anderer Meinung. Am 29. Juni 2018 beschloss sie – gegen alle Stimmen der SVP – der Initiative keine Folge zu geben. Bemerkenswert und entlarvend ist die Begründung für die Ablehnung in der Medienmitteilung: «Die Kommission ist der Ansicht, dass die Identifikation von Personen zwar im Asylprozess zentral ist, aber zum Zeitpunkt des Einbürgerungsverfahrens nicht mehr entscheidend ist.»
Wie bitte? Es soll wichtiger sein, mit wem wir es zu tun haben, wenn eine Person unseren Schutz sucht, weil sie (ernsthaft) an Leib und Leben bedroht ist? Aber wenn jemand Schweizer werden will, ist es nicht mehr relevant, wer er oder sie in Wirklichkeit ist? Dies obwohl damit die vollen politische Rechte verbunden sind, zu denen auch das Recht der Teilnahme an künftigen Einbürgerungen gehört? Nur Narren können das so sehen.
Nun mag man vieles gegen den Präsidenten der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats, Kurt Fluri, vorbringen können: Er mag ein Linker sein. Er mag ein Abzocker sein. Er mag sich um den Volkswillen foutieren. Aber ein Narr ist er ganz gewiss nicht. Er ist von politischen Motiven getrieben, die wohl tiefenpsychologisch zu ergründen wären. Ja, es scheint, als suche das ganze politische Mittelfeld sein Heil darin, der SVP Niederlage um Niederlage beizufügen. Dass unter solchen Bedingungen vor allem die Linke prächtig gedeiht, kümmert offenbar nicht.