Glaubt man den Befürwortern der EU-Waffenrichtlinie, dann wäre ein Nein zur Vorlage quasi das Ende für den Schweizer Tourismus. Diese Behauptung ist absurd: Gäste von ausserhalb des Schengen-Raumes könnten nach wie vor problemlos Ferien in der Schweiz machen.
In einer breiten und noch nie dagewesenen Allianz von Verbänden aus der Tourismusbranche kämpft ein Komitee mit zweifelhaften Argumenten für ein JA zum neuen Waffenrecht. Dieses Komitee macht geltend, eine Ablehnung der neuen EU-Waffenrichtlinie durch das Schweizer Stimmvolk habe höchst wahrscheinlich den Ausschluss der Schweiz aus dem Schengen/Dublin-Vertragswerk zur Folge. Die Folge dieses Ausschlusses sei, dass die Tourismusdestination Schweiz nicht mehr von den vielfältigen Vorzügen des Schengen-Visums profitiere und grossen Schaden nehme. In letzter Konsequenz bedeute es, dass die Schweiz mit einem starken Besucherrückgang von Gästen ausserhalb des Schengen-Raumes rechnen müsse, was für die Tourismusbranche in gewissen Regionen fatale Folgen hätte.
Völlig überrissen ist in diesem Zusammenhang die unterschwellige Behauptung von Komiteevertretern, 30 Prozent aller Hotellogiernächte würden im Falle eines Ausschlusses aus dem Schengen-Raum «wegbrechen». Diese Behauptung ist insofern absurd, als viele Gäste von ausserhalb des Schengen-Raumes überhaupt nicht der Visumspflicht unterliegen und daher frei in die Schweiz einreisen können.
Selbst bei einem Ausschluss wäre die Schweiz nicht isoliert
Aber auch die materiellen Gründe, mit welchen gewisse Tourismuskreise nun gegen das neue Waffenrecht antreten, sind wenig überzeugend. Am verwegensten ist wohl die Behauptung, im Falle einer Ablehnung des neuen Waffenrechts werde die Schweiz bereits innert kurzer Zeit vom Schengen/Dublin-Vertragswerk und damit von der Beteiligung am Schengen-Visum ausgeschlossen. Ein Blick auf die Anwendung dieses Vertragswerks durch die unterzeichnenden Staaten zeigt, dass längst nicht alle Signatarstaaten dieses Vertragswerk konsequent und lückenlos umsetzen. Gerade etwa mit Blick auf die Umsetzung der Verpflichtungen zur Grenzkontrolle – im Gegensatz zur Waffenrichtlinie eines der zentralen Anliegen des Schengen-Vertragswerkes – wird deutlich, dass viele Staaten ihre Verpflichtungen völlig ungenügend erfüllen und trotzdem seit Jahren keinerlei Sanktionen erfahren und von einem Ausschluss schon gar nicht die Rede ist.
Selbst im Falle eines Ausschlusses vom Schengen-Visum wäre die Schweiz aber keinesfalls verloren oder isoliert. Die Schweiz kann nämlich jederzeit die Einreisebestimmungen für Drittstaatsangehörige in eigener Kompetenz festlegen, indem sie beispielsweise jedes gültige Schengenvisum als Einreistitel für die Schweiz anerkennt oder die Einreise als Tourist von der generellen Visumspflicht ausnimmt. Angesichts dieser eigenen Handlungsoptionen hätte es deshalb die Schweiz selbst in der Hand, im Falle einer Überreaktion der EU zielführend und sachgerecht zu reagieren. Das Vereinigte Königreich oder die Republik Irland, welche nicht dem Schengen-Raum angehören, mögen hierfür als bestens funktionierende Beispiele dienen.
Für mehr Informationen: eu-diktat-nein.ch