Der Bundesrat betreibt Rhetorik, aber nutzt den Handlungsspielraum zur Entlastung der Wirtschaft in keiner Weise. Der Bundesrat kann Verordnungen in eigener Regie und in kurzer Zeit anpassen. Dies sollte er in der heutigen Zeit der Euro-Schwäche endlich tun. Führung ist gefragt.
Anstelle dessen, dass der Bundesrat die Verordnungen auf Deregulierungsmöglichkeiten und Erleichterungen bei Kontrollen durchkämmt, macht er das Gegenteil. Bei der heute abgelaufenen Vernehmlassung zur Verordnung des Arbeitsgesetzes (ArGV 1) geht der Bundesrat gar noch in die andere Richtung. So schreibt der Bundesrat neu zwingend eine Gesamtarbeitsvertragspflicht in Branchen vor, welche bisher nicht gewerkschaftlich organisiert waren. Dass dabei neu für Löhne ab einer Untergrenze von 120‘000 Franken ein Gesamtarbeitsvertrag mit einer Gewerkschaft abgeschlossen werden muss, mutet geradezu absurd an.
In meinem Vorstoss „Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Möglichkeit der Verzichtserklärung in gewissen Branchen“ habe ich angeregt, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in gewissen Branchen die Möglichkeit haben, betreffend die Arbeitszeiterfassungspflicht eine Verzichtserklärung zu unterschreiben (Opting-out). Der Bundesrat lehnt eine solche eigenverantwortliche Lösung ab. Stattdessen wird mit der heutigen Verordnungsänderung allen Arbeitnehmern, welche auf die Arbeitszeiterfassung verzichten möchten, die Selbstverantwortung abgesprochen, indem sich diese neu nur mit der Zustimmung der Gewerkschaften von der Arbeitszeiterfassungspflicht befreien lassen dürfen.
Ein weiteres Mal hat der Bundesrat eine Chance für Deregulierung auf Verordnungsebene verpasst. Jeden Tag könnte eine unnötig bürokratische Verordnung für die Unternehmen gelockert werden und die Wettbewerbsfähigkeit entsprechend gestärkt werden, gerade im Hinblick auf eine sich abzeichnende schwächere Konjunkturlage wäre dies unerlässlich.
Weitere Informationen
Vernehmlassungsantwort der SVP Schweiz: Änderung der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1)