Das EU-Rahmenabkommen käme einer Aufgabe der Schweiz gleich

Das EU-Rahmenabkommen ist entschieden abzulehnen. Das Abkommen missachtet die Unabhängigkeit des Landes, die Rechte des Schweizer Volkes, die Neutralität und den Föderalismus und gefährdet die Schweizer Wohlfahrt.

Thomas Aeschi
Thomas Aeschi
Nationalrat Baar (ZG)

Nachfolgend eine Analyse in 10 Punkten des seit dem 7. Dezember 2018 schriftlich vorliegenden Vertragstextes über das institutionelle Rahmenabkommen Schweiz-EU („InstA“):

  1. Mit dem Rahmenabkommen würden zentrale Politikbereiche zukünftig direkt durch Brüssel diktiert (Art. 2 InstA „Geltungsbereich“). Unsere Wirtschaftspolitik, Verkehrspolitik (Land- und Luftverkehr), Landwirtschaftspolitik, Regelung der Zuwanderung, Arbeitsmarktregulierung, sowie der Zugang zu unseren Sozialversicherungen würden neu von der EU bestimmt.
  2. Bei bilateralen Abkommen, die die Schweiz mit anderen Staaten abschliesst, gilt der von beiden Seiten unterzeichnete Vertragstext. Staatsverträge auf Augenhöhe, welche im gegenseitigen Interesse abschlossen werden, unterstützt die SVP. Das Rahmenabkommen beendet diesen Weg, da neu die Schweiz verpflichtet würde, zukünftiges EU-Recht zwingend zu übernehmen (Art. 5 InstA „Integration von Rechtsakten“). Die EU würde damit in wesentlichen Bereichen zum neuen Gesetzgeber für die Schweiz – anstelle des Schweizer Volkes und der Stände für die Verfassung resp. des Volkes und des Parlaments für Bundesgesetze.
  3. Das Rahmenabkommen bestimmt, dass der EU-Gerichtshof bei Streitigkeiten entscheidet (Art. 4 InstA „Grundsatz der einheitlichen Auslegung“). Wörtlich ist festgehalten: „Das Urteil des EU-Gerichtshofs ist für das Schiedsgericht verbindlich.“ (Art. 10 Ziff. 3 InstA). Das Schiedsgericht dient dazu, die Abhängigkeit vom EU-Gerichtshof zu verschleiern. Professor Baudenbacher folgert: „[Dem Schiedsgericht] kommt in praktisch allen Fällen kein Ermessen zu. Damit unterwirft sich die Schweiz dem Gericht der Gegenpartei, dem die Unparteilichkeit fehlt.“
  4. Das Rahmenabkommen führt zu einer massiven Verschlechterung der Rechtssicherheit. Heute kann die Schweiz, wo sinnvoll, freiwillig EU-Regeln übernehmen. In Zukunft wäre die Schweiz verpflichtet, alle von der EU vorgeschriebenen Regeln zu übernehmen. Die SVP vertraut auf den bewährten schweizerischen Rechtssetzungsprozess. Das Schweizer Volk, die Stände und das Schweizer Parlament sind Garant für den Erhalt unserer guten Rahmenbedingungen und unserer starken Wirtschaftskraft.
  5. Sollten es das Schweizer Volk oder das Parlament wagen, die Übernahme einer EU-Bestimmung zu verweigern, sieht der Vertrag „Ausgleichsmassnahmen bis hin zur teilweisen oder vollständigen Suspendierung der betroffenen Abkommen“ vor (Art. 10 InstA). Die Schweiz würde somit die EU ermächtigen, Strafmassnahmen gegen die Schweiz zu erlassen, wenn das Schweizer Volk oder das Parlament EU-Recht ablehnen sollte.
  6. Die eigenständige Steuerung der Zuwanderung (vom Volk am 9. Februar 2014 angenommen), die Ausschaffung krimineller EU-Ausländer (vom Volk am 28. November 2010 angenommen) und die Beschränkung des Zugangs zu unseren Sozialversicherungen würden durch das Rahmenabkommen verunmöglicht.
  7. Die Schweiz müsste neu jährlich hunderte von Millionen Franken an Osteuropa leisten, obwohl immer mehr Firmen ihre Produktion aus der Schweiz in diese Länder verlagern („Gemeinsame Erklärung EU-Schweiz zur Kohäsion“, S. 34 InstA).
  8. Die Super-Guillotine sieht vor, dass mit der Kündigung des Rahmenabkommens nach sechs Monaten alle bisherigen und zukünftigen EU-Marktzugangsabkommen automatisch dahinfallen würden (Art. 22 InstA).
  9. Das Rahmenabkommen hält fest, dass die EU-Beihilferegeln neu auch für das Schweiz-EU Freihandelsabkommen von 1972 gelten (Präambel und S. 35 InstA). Dies bedeutet, dass die Kantone ihre Souveränität verlieren, und dass die EU fortan jederzeit in die kantonale Steuer- und Wettbewerbspolitik eingreifen kann.
  10. Die Schweiz hat ihre bewährte Wirtschaftspolitik fortzusetzen, mit allen Ländern der Welt Beziehungen in gegenseitigem Interesse zu pflegen und sich mit einem Revitalisierungsprogramm für allfällige Gegenmassnahmen der EU bei Ablehnung des Rahmenabkommens zu wappnen.
Thomas Aeschi
Thomas Aeschi
Nationalrat Baar (ZG)
 
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