Das Mietrecht ist keine heilige Kuh, deshalb zweimal JA!

Folgt man der Argumentation der linken und angeblich mieterfreundlichen Kreise, könnte man meinen, das Mietrecht sei eine heilige Kuh, die man nie antasten darf. Dem ist definitiv nicht so. Es besteht Handlungsbedarf und ein doppeltes JA am 24. November würde das Gleichgewicht zwischen Mieter und Vermieter spürbar verbessern.

Manfred Bühler
Manfred Bühler
Nationalrat Cortébert (BE)

Die Gesellschaft verändert sich und besonders im Bereich der Kurzmieten hat sich in den letzten Jahren sehr viel getan. Es ist höchste Zeit, für die Untermiete eine schriftliche Einigung vorzuschreiben. Es geht nicht darum, die Mieter zu schikanieren, es geht um Klarheit und Sicherheit der Verhältnisse. Der Eigentümer soll wissen, wer wie lange und zu welchem Preis eine vermietete Wohnung nutzt.

Die Auswüchse mit Plattformen wie Airbnb, die manchmal ganze Häuser stören, müssen korrigiert werden können. Mir klaren Verhältnissen wird das Vertrauen zwischen Mieter und Vermieter gestärkt. Das ist für beide Parteien von Vorteil. Der Vermieter wird nach wie vor eine Untermiete nur dann ablehnen können, wenn sie missbräuchlich ist. Auch wird es keine Kündigungswelle geben: Die gesetzlichen Vorschriften sind für einen ehrlichen Mieter sehr einfach einzuhalten.

Eigentumsgarantie stärken

Wenn ein Hauseigentümer ein vermietetes Objekt für sich selber oder für nahe Verwandte gebrauchen möchte, kann er sich auf den Eigenbedarf berufen. So kann die Miete rascher als im Normalfall beendet werden – natürlich unter Berücksichtigung der gesetzlichen oder vertraglichen Fristen, aber ohne Fristerstreckung. Der Eigenbedarf muss jedoch «dringend» sein. Dieser Nachweis ist jedoch derart restriktiv, dass es heute fast unmöglich ist, diese Vorgabe zu erfüllen.

Nach dem neuen Recht soll der Eigenbedarf «bedeutend und aktuell» sein. Diese Hürde ist nach wie vor hoch und kann nicht vorgegaukelt werden, ist jedoch leicht einfacher zu erfüllen. Diese minime Korrektur zugunsten der Eigentümer ist längst fällig, damit die verfassungsmässige Eigentumsgarantie nicht zur leeren Hülse verkommt.

Manfred Bühler
Manfred Bühler
Nationalrat Cortébert (BE)
 
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