Editorial

Das schönfärberische Argumentarium des Bundesrates gegen die Massenzuwanderungsinitaitive

Am 4. Juli 2012 veröffentlichte der Bundesrat seinen Bericht über die Personenfreizügigkeit und die Zuwanderung in die Schweiz. Bereits beim oberflächlichen Durchsehen des Berichtes…

Edito von Miriam Gurtner, Fraktionssekretärin SVP Schweiz

Am 4. Juli 2012 veröffentlichte der Bundesrat seinen Bericht über die Personenfreizügigkeit und die Zuwanderung in die Schweiz. Bereits beim oberflächlichen Durchsehen des Berichtes lässt sich erkennen, dass klar parteiisch argumentiert wird und es den Autoren von Beginn weg nicht an einer wirklich objektiven Auseinandersetzung mit allen Vor- und Nachteilen der Zuwanderung gelegen war. Nach einer vertieften Analyse werden die Mängel des Berichtes noch offensichtlicher.

Der Bundesrat führt aus, dass der Bericht die Postulate 09.4301 Girod („Bericht zu Auswirkungen der Personenfreizügigkeit“), 09.4311 Bischof („Migrationshoheit wahren. Zu- und Rückwanderung steuern“) sowie die Motion 10.3721 Brändli („Die Zuwanderung in geordnete Bahnen lenken“) beantwortet und erfüllt.

Tatsache ist jedoch, dass der Bericht die von beiden Räten überwiesene Motion 10.3721 Brändli mit Nichten erfüllt. Diese beauftragt den Bundesrat, Massnahmen vorzuschlagen, die geeignet sind, die Zuwanderung der letzten Jahre in geordnete Bahnen zu lenken. In der Begründung der Motion heisst es konkret, dass der Bundesrat Vorschläge machen soll, wie die schweizerische Bevölkerung auf einem vernünftigen Niveau stabilisiert werden kann.

Im bundesrätlichen Bericht werden keine effektiven Massnahmen zur Stabilisierung der Einwanderung angesprochen, sondern nur solche, welche die Auswirkungen der Zuwanderung eindämmen oder Randprobleme angehen. Der Bundesrat schlägt keine Massnahmen vor, wie die auch künftig zu erwartende massive Zuwanderung eingedämmt werden könnte. Die Verantwortung für die Masseneinwanderung gibt er gänzlich an die Wirtschaft ab.

Unhaltbare Vergleiche
Um vorzugeben, die Zuwanderung der letzten Jahre sei gar nicht so stark, zieht der Bundesrat den Vergleich zwischen der Einwanderung seit 2002 (freier Personenverkehr zwischen der EU-17 und der Schweiz) und jener von 1960-1974. Er stellt dabei fest, dass die Einwanderung in den 60er Jahren jährlich im Durchschnitt um 20‘000 Personen höher lag als in den letzten Jahren, nämlich bei 140‘000 gegenüber 120‘000 bei der Einwanderung seit 2002. Dabei vergisst er zu erwähnen, dass für die Jahre 2002-2007 keine vollständige Personenfreizügigkeit galt. Bis Mitte 2007 galten noch Kontingente und Schutzmassnahmen. Betrachtet man die Jahre 2007-2010 so gab es eine jährlich Einwanderung von über 145‘000. Leider spricht der Bundesrat auch nur von der Bruttoeinwanderung, verschweigt also die jährlichen Auswanderungszahlen.

Beim damaligen System ist ein Ausländer nach Verlust der Arbeitsstelle jeweils unverzüglich in seine Heimat zurückgereist. Spätestens bei einer Krise (was beispielsweise 1974 mit der Erdölkrise der Fall war) verliessen die ausländischen Arbeitskräfte die Schweiz wieder. Dies wird mit den Zugewanderten der letzten Jahre nicht der Fall sein. Diese werden von den verhältnismässig hohen Sozialleistungen der Schweiz so lange wie möglich profitieren wollen, was ihnen gemäss Freizügigkeitsabkommen auch zusteht.

Der Hinweis auf die lange Tradition der Wirtschaftsmigration in der Schweiz zeugt gerade davon, dass die Einwanderung von Arbeitskräften aus dem Ausland auch vor der Personenfreizügigkeit problemlos geklappt hat. Der historische Vergleich zeigt auf, dass der wesentliche Unterschied seit der Einführung der Personenfreizügigkeit darin liegt, dass alle EU-Bürger einen Anspruch sowohl auf Tätigkeit und Verbleib in der Schweiz als auch auf unsere Sozialleistungen haben (erste Sozialleistungen (ALV) erhalten die EU-Bürger, wenn sie mindestens einen Tag in der Schweiz gearbeitet und davor 12 Monate in der EU in eine Arbeitslosenversicherung einbezahlt haben), wobei dem Schweizer Staat dabei keine Steuerungsmöglichkeiten mehr bleiben.

Einen schnell entlarvten falschen Vergleich zieht der Bundesrat auch zwischen dem Wanderungssaldo und der wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes. Vergleicht man die Konjunkturkurve mit der Kurve des Wanderungssaldos, so sieht man auf den ersten Blick, dass dies nicht stimmen kann.

 

Während die Konjunktur insbesondere 2009 markant zurückging, blieb der Wanderungssaldo auch in diesem Jahr übermässig hoch. Auch für den sprunghaften Anstieg des Wanderungssaldos 2002 und 2008 gibt es konjunkturell keine Begründung. Aber klar aufzeigen kann man den Zusammenhang zwischen der Zuwanderung und dem Freizügigkeitsabkommen. 2002 wurde dieses eingeführt, aber mit Schutzmassnahmen. Im Jahr 2008 wurden diese Schutzmassnahmen für die EU-17 aufgehoben, womit die uneingeschränkte Personenfreizügigkeit Einzug hielt. Dies mit der Wirtschaft zu begründen, ist scheinheilig und schlicht falsch. Der Bundesrat gibt zwar zu, dass „zumindest ein Teil der Zuwanderung im Jahr 2008 auf einmalige Effekte aufgrund der Aufhebung der Kontingente zurückzuführen ist“, was er aber sofort wieder auf den Nachholbedarf der Wirtschaft aufgrund der zuvor geltenden Kontingente begründet.

Einmal mehr betont der Bundesrat den steigenden Bildungsstand der erwerbstätigen ausländischen Bevölkerung. Dies hat jedoch auch damit zu tun, dass der Anteil junger Menschen mit Hochschulabschluss in allen OECD-Ländern gewachsen ist. In Deutschland ist die Absolventenquote von 14% im Jahr 1995 auf 25% im Jahr 2008 gestiegen. In Portugal, dem zweitwichtigsten Herkunftsland der letzten Jahre, hat sich die Absolventenquote von 15% 1995 gar auf 45% im Jahr 2008 verdreifacht.

Kein Wunder also, dass auch bei der Zuwanderung die Absolventenquote ansteigt. Um feststellen zu können, ob eine Arbeitskraft in der Schweiz gesucht war, ist jedoch nicht deren Schulabschluss, sondern deren Tätigkeit von Bedeutung. Was nützt es dem Schweizer Arbeitsmarkt, wenn eine Serviertochter einen Hochschulabschluss in Soziologie besitzt? Solche Beispiele kommen nur allzu oft vor und schaden dem Schweizer Arbeitsmarkt schlussendlich, indem Inländer mit weniger hohen Ausbildungsabschlüssen (insbesondere auch bereits niedergelassene Ausländer), welche gerne solche Arbeiten verrichten würden, vom Arbeitsmarkt verdrängt werden. Dies führt zu einer Verzerrung des Arbeitsmarktes und zu einer massiven Verdrängung von niedrig qualifizierten Arbeitnehmern. Was sich auch in den Zahlen der Erwerbslosigkeit zeigt, bei welchen die eher weniger qualifizierten Arbeitnehmer aus Drittstaaten mit 13,7% eine massiv hohe Erwerbslosenquote aufweisen.

(Quelle: ILO, Zahlen in Prozent, 1. Quartal 2012)

Das Hohelied des Bundesrates auf das „duale Zulassungssystem“
Der Bundesrat führt aus, dass mit dem dualen Zulassungssystem die Zuwanderung aus der EU weitgehend liberalisiert wurde, jene aus Drittstaaten sich jedoch komplementär beschränkt auf gut qualifizierte Personen. Leider funktioniert dies heute nur unbefriedigend. Über den Familiennachzug und den Asylweg gelangen immer mehr Drittstaatangehörige in die Schweiz, welche gemäss diesem dualen Zulassungssystem kein Aufenthaltsrecht in der Schweiz hätten. 59.4% der Drittstaatenangehörigen sind 2010 über den Familiennachzug oder als anerkannten Flüchtlinge oder Härtefälle in die Schweiz eingewandert. Indem Personen ohne jegliche Flüchtlingseigenschaft ein Asylgesuch in der Schweiz stellen, können sie aufgrund der langen Verfahren visumfrei mehrere Monate oder gar Jahre in der Schweiz verbringen. Viele von ihnen werden vorläufig aufgenommen und dürfen dann auch arbeiten und ihre Familie nachziehen. Solange diese Zuwanderung über den Asylweg nicht in den Griff bekommen wird, ist das duale Zulassungssystem nicht funktionsfähig. Dies zeigen auch die Zuwanderungszahlen: Trotz Personenfreizügigkeit mit der EU ist die Zuwanderung aus Drittstaaten heute höher als Ende der 90er Jahre.

Auch bei den Auswirkungen der heutigen Massenzuwanderung beschönigt der Bundesrat in jedem Themenbereich. Sei es bei den Sozialwerken, wo er erst gar nicht auf den hohen Ausländeranteil eingeht. Eine groteske Aussage macht der Bundesrat auch, wenn er behauptet, die Zuwanderung spiele keine Rolle bezüglich der Engpässe im Schienenverkehr, das vermehrte Pendeln sei der Auslöser. Dieses findet insbesondere wegen der Zuwanderung statt, da viele Ansässige in die Peripherie gedrängt werden. Pendeln ist nicht ein Bedürfnis, sondern eine zwingende Notwendigkeit.

Die Bewertung der Alternativen zum heutigen System fällt besonders einseitig aus. Die Vorteile der Alternativen werden kaum gewürdigt und die Schlussfolgerung ist schon von Beginn weg klar. Beim „Einkreis-Modell“, also dem System ohne jegliche Kontingentierung, ist interessant, dass der Bundesrat dieselben Argumente aufbringt wie die Kritiker der Personenfreizügigkeit: Ein offener Zugang zum Arbeitsmarkt würde die staatlichen Steuerungsmöglichkeiten stark reduzieren und die Gefahr von Sozial- und Lohndumping mit sich bringen. Warum dies bei einem Arbeitnehmer aus Indien der Fall wäre, aber nicht bei einem aus Rumänien, führt er selbstverständlich nicht aus. Noch skurriler ist die Begründung gegen das Dreikreise-Modell, welches die Schweiz zwischen 1991 und 1996 kannte. Die Herkunftsländer werden damit in drei Prioritätsklassen unterteilt (z.B. EU/EFTA, Nordamerika, restliche Welt). Der Bundesrat lehnt dieses Modell ab, weil „für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft bekanntlich nicht die Nationalität entscheidend ist, sondern das Qualifikationsprofil der vorhandenen Arbeitskräfte.“ Damit liefert er jedoch auch eine gute Begründung gegen das heutige duale Zulassungssystem.

Steuerungsmöglichkeiten, die keine sind
Im Bericht führt der Bundesrat schliesslich Unmengen von „Steuerungsmöglichkeiten“ auf. Wenn man diese durchsieht stellt man jedoch schnell fest, dass sie entweder vom Bundesrat nicht angewendet werden, nur minimale quantitative Auswirkungen haben oder innenpolitisch unsinnig sind.

  • Im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens preist der Bundesrat die Ventilklausel und die Möglichkeit, die Kontingente für Rumänien und Bulgarien zu verlängern. Diese Instrumente bringen jedoch einerseits praktisch keine effektive Senkung der Zuwanderung und sind andererseits zeitlich beschränkt.
  • Auch die Möglichkeit der Kontingentssenkung für Erwerbstätige aus Drittstaaten wird quantitativ wenig bringen (da die Mehrheit – 59.4% im Jahr 2010 – der Zuwanderer aus Drittstaaten über den Familiennachzug oder den Asylweg kommen) und ist darüber hinaus auch für die Wirtschaft uninteressant, da dies insbesondere die gesuchten Spezialisten treffen würde.
  • Beim Familiennachzug aus Drittstaaten prüft der Bundesrat strengere Kriterien. Gleichzeitig gibt er aber auch zu, dass der Handlungsspielraum aufgrund völkerrechtlicher Bestimmungen klein ist. Auch in diesem Bereich wären die quantitativen Auswirkungen solcher Reformen beschränkt, verglichen mit der gesamten Zuwanderung.
  • Auch mit den vom Bundesrat forcierten teuren Vorschlägen für die Integrationsförderung können die Probleme der Massenzuwanderung nicht gelöst werden. Integration muss von den Zuwanderern vorausgesetzt werden.
  • Bei der Beteiligung an der europäischen Migrationspolitik führt der Bundesrat nur aus, wie sich die Schweiz solidarisch zeigen könnte mit den anderen Schengen/Dublin-Staaten und welche Projekte er mitfinanzieren könnte. Wie er die Interessen der Schweiz auf EU-Stufe verteidigen möchte, erwähnt er in keinem Wort. Zudem wird völlig ausgeblendet, dass die offenen Grenzen ebenfalls ein Problem bei der Steuerung der Zuwanderung sind.
  • Die vom Bundesrat im Bereich der flankierenden Massnahmen angegangenen Lösungsansätze sind reine Symptombekämpfung. Die eigentliche Problematik ist die Zuwanderung an sich. Diese zu einem grossen Teil auf die günstigen steuerlichen Rahmenbedingungen abwälzen zu wollen, wie er sich argumentativ der Linken anschliesst, ist fragwürdig. Die Zuwanderung aus steuerlichen Gründen oder aufgrund von effektiv geschaffenen, neuen Arbeitsplätzen durch zugezogene ausländische Unternehmen ist letztlich gering.
  • Mit dem Hinweis auf weitere in Auftrag gegebene Studien will der Bundesrat heikle Gegenargumente umgehen und deren Aufarbeitung aufschieben. Auch die Einsetzung eines interdepartementalen Fachausschusses wird wohl wenig bringen, da darin selbstverständlich nur Personen geduldet werden, welche die bisherige Politik des Bundesrates unterstützen – ganz im Stil des vorliegenden Berichtes.

Fazit:

  • Der Bericht ist äusserst subjektiv verfasst mit dem Auftrag, die bisherige Migrationspolitik und das heutige Personenfreizügigkeitsabkommen Schweiz-EU zu bekräftigen und als einzige Option darzustellen.
  • Hierfür werden die Statistiken im Sinne des Bundesrates ausgelegt und einseitig gedeutet.
  • Durch die gezwungene Verwerfung aller gegenteiliger Ansichten und Argumente enthält der Bericht viele Widersprüche.

Von Parteien und Komitees her kennt man solche Argumentarien, welche ihre Forderungen selektiv stützen und ihre Ansichten einseitig, d.h. parteiisch darstellen – dies ist Bestandteil einer Demokratie. Vom Schweizer Bundesrat, der aus fünf verschiedenen Parteivertretern zusammengesetzt ist und als Umsetzungsbehörde der parlamentarischen Aufträge zu amten hat, würde man aber mehr Sachlichkeit und Ausgewogenheit und weniger „Partei“-nahme erwarten. Ziel des Berichtes war nicht die Erstellung eines Argumentariums für die heutige Migrationspolitik, sondern die fundierte Auseinandersetzung mit deren Vor- und Nachteilen. Aber anscheinend will der Bundesrat lieber selber „Partei“ sein.

 

 
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