Die heute vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) im Bericht über die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf den Schweizer Arbeitsmarkt veröffentlichten Zahlen über die Zuwanderung aus der EU zeigen, dass die unkontrollierte Massenzuwanderung weiterhin anhält. Obwohl Medien und Behörden gerne schönfärberisch von einer rückläufigen Einwanderung sprechen, bleibt der Wanderungssaldo mit 56’300 Personen – notabene ohne Asylbereich und die 318’000 Grenzgänger (1. Quartal 2017) – weiterhin sehr hoch. Die Zuwanderung ist damit immer noch weit von den ursprünglich prognostizierten 8-10’000 Einwanderern entfernt, von denen in der Abstimmung über die Personenfreizügigkeit die Rede war.
Verdrängungseffekte auf inländische Arbeitnehmer
Auch wenn das Seco und die Gewerkschaften es leugnen: Die anhaltend starke Zuwanderung führt zur Verdrängung von inländischen Arbeitnehmern. Die Erwerbslosenquote gemäss ILO lag 2001, ein Jahr vor Einführung der Personenfreizügigkeit, bei gesamthaft 2.8%. Heute liegt sie bei 5.3% (1. Quartal 2017). Zwischen Ausländern und Schweizer zeichnen sich dabei seit jeher deutliche Unterschiede ab. So waren 2016 8.8% der Ausländer und 3.5% der Schweizer erwerbslos. Das vermag jedoch nicht darüber hinwegzutäuschen, dass auch die Erwerbslosenquote der Schweizer aufgrund der Zuwanderung seit 2002 einem Aufwärtstrend unterliegt. Alleine von 2001 auf 2003 ist die Erwerbslosenquote der Schweizer von 2.2% auf 3.4% angestiegen. Seither ist sie nie mehr unter 3% gefallen und hat sich seit einigen Jahren bei etwa 3.5% eingependelt. Im Durchschnitt lag die Erwerbslosenquote der Schweizer in den Jahren 2002-2016 bei 3.4% und somit deutlich höher als in den krisenbehafteten Neunzigern (2.9%). Diese Entwicklung ist ein eindeutiger Hinweis auf einen Verdrängungseffekt.
Auch die Lohnentwicklung deutet darauf hin, dass es Verdrängungseffekte gibt, was das Seco gekonnt herunterspielt: «Deutlich unterdurchschnittlich fiel das Lohnwachstum bei Erwerbstätigen mit Universitäts- oder Fachhochschulabschluss aus. Die starke Zuwanderung hochqualifizierter Personen könnte hier einen gewissen Dämpfungseffekt gehabt haben.» Etwas klarer könnte man auch sagen, dass der Arbeitsmarkt mit Akademikern gesättigt ist. Anders als noch vor 15 Jahren, als die Hochschulen den Bedarf der Wirtschaft nach Hochschulabsolventen vielleicht tatsächlich nicht immer stillen konnten, verdrängen daher heute viele Zuzüger mit Hochschulabschluss einen Inländer. Dadurch kommt es hier zu einem starken Lohndruck.
Verstärkte Zuwanderung aus Süd- und Osteuropa
Besonders mit Sorge zu betrachten ist, dass seit Wegfallen der Kontingentierung per Juni 2016 die Zuwanderung aus Rumänien und Bulgarien sprunghaft angestiegen ist. Mittlerweile stammen 70% der Einwanderer aus Süd- und Osteuropa und nur 30% aus Nord- und Westeuropa. Noch 2008 war dieses Verhältnis genau umgekehrt. Es erstaunt dennoch wenig, dass der Anteil der sog. hochqualifizierten Einwanderer, also jene mit Hochschulabschluss, unverändert hoch bleibt. Gerade in Süd- und Osteuropa gelten bei der Vergabepraxis von Hochschulabschlüssen ungleich tiefere Standards als hierzulande. Das rührt daher, dass diese Länder kein duales Bildungssystem kennen und daher eine grosse Mehrheit der Schulabgänger eine Hochschule besucht, was natürlich einen entsprechend negativen Einfluss auf das Ausbildungsniveau im tertiären Bereich hat. Ein Abschluss der Jagellionen-Universität in Polen, Platz 701 im Universitätsranking der Times, lässt sich daher nicht vergleichen mit einem Abschluss der ETH, die zu den weltbesten Hochschulen gehört.
Überdurchschnittlich starke Belastung unserer Sozialwerke durch EU-Zuwanderer
Dass die Zuwanderer eher auf dem Papier hochqualifiziert und wichtig für unsere Wirtschaft sind, jedoch nicht in der Praxis, bestätigt ein Blick auf das Verhältnis von Beiträgen an die Arbeitslosenversicherung (ALV) und Bezügen von Arbeitslosengeldern. Bei den Schweizern übertraf der Anteil an geleisteten ALV-Beiträgen den Anteil an der bezogenen Arbeitslosenentschädigung um 28%. Demgegenüber leisteten Ausländer aus dem EU27/Efta-Raum 20% weniger Beiträge als sie Leistungen aus der ALV bezogen. Schweizer sind in der ALV also deutliche Nettozahler, während EU-Ausländer ebenso deutliche Nettoempfänger sind. Bei süd- und osteuropäischen Ländern, aus denen derzeit die Zuwanderung besonders hoch ist, ist dieses Missverhältnis noch extremer
Die höheren Quoten von EU-Ausländern beim Bezug von Sozialleistungen sind auch bei der Sozialhilfe zu beobachten. Ausländer aus dem EU27-Raum beziehen im Verhältnis fast 50% mehr Sozialhilfe als Schweizer. Damit ist eine weitere Lüge entlarvt: Im Vorfeld zur Abstimmung zur Personenfreizügigkeit im Jahr 1999 wurde dem Volk vorgegaukelt, dass nur Personen mit Arbeitsvertrag in die Schweiz kommen dürfen. Die heute vorliegenden Zahlen sprechen aber eine andere Sprache.
Nur lapidar wird der Einfluss der Zuwanderung auf unsere AHV kommentiert. Während das Seco nicht genug betonen kann, wie wichtig die Zuwanderer heute für die AHV sind, hält es sich mit einer Prognose zurück, wie diese Situation aussehen wird, wenn die ersten grossen Zuwanderungswellen ins Rentenalter kommen. Der Bericht stellt dazu nur fest: «Dieser Zufluss [von AHV-Beiträgen der Zuwanderer] führt langfristig zu Rentenansprüchen der Zuwanderer, welche die AHV in 30 oder 40 Jahren belasten werden.» Wie dann das Verhältnis von Beiträgen und Ansprüchen aussehen wird, verrät das Seco leider nicht, obwohl es sonst mit Prognosen gar nicht zurückhaltend ist. Fest steht, dass diese Ansprüche nicht erst in einigen Jahrzehnten die AHV belasten werden, sondern bereits in wenigen Jahren. Umso weniger darf jetzt ein AHV-Ausbau zur Debatte stehen, wie ihn die Linken im Parlament durchgeboxt haben und er am 24. September zur Abstimmung kommt.