„Sind Sie für oder gegen die Bilateralen Verträge?“ Diese Frage ist während dieses Wahlkampfs unüberhörbar.
„Sind Sie für oder gegen die Bilateralen Verträge?“ Diese Frage ist während dieses Wahlkampfs unüberhörbar. Die Fragestellung zeigt, dass es den Mitte-Links-Polemikern nicht auf den Inhalt der Verträge ankommt. Zentral ist für die Anti-SVP-Allianz von Medien und politischen Gegnern lediglich, dass „bilaterale Verträge“ abgeschlossen werden. Darum kann und muss die Antwort auf die Frage lauten: „Niemand ist gegen zweiseitige Verträge, wenn die Inhalte im Sinne beider Vertragsparteien sind.“ Stattdessen müsste gefragt werden: „Ist die Ausgewogenheit bei den Bilateralen Verträgen, über welche das Stimmvolk am 21. Mai 2000 abgestimmt hat (Bilaterale I), wirklich gegeben?“ Am 9. Februar 2014 haben Volk und Stände mit der Annahme der Volksinitiative „Gegen Masseneinwanderung“ die Antwort gegeben, nämlich „Nein“. Dass angenommene Volksinitiativen nicht umgesetzt werden, ist seit ein paar Jahren leider gang und gäbe. Beamte und Politiker in Bundesbern machen zu wenig, um Volksentscheide zu respektieren. Allzu oft hintertreiben sie solche sogar. Genau hier setzt die Selbstbestimmungs-Initiative an. Sie ebnet den juristischen Weg, dass angenommene Volksinitiativen umgesetzt werden können und müssen. Dabei darf es keine Rolle spielen, von welcher politischen Seite diese lanciert werden.
Falsche Fragestellung
Landauf und landab wird man an Veranstaltungen gefragt, ob man für oder gegen die „Bilateralen Verträge“ sei. Wer die Frage so stellt, hat entweder nicht begriffen, worum es geht, oder er polemisiert. Doch weshalb dominiert diese fragwürdige Rhetorik? Es liegt daran, dass verschiedene Parteien in den Printmedien, in Prospekten und auf Plakaten Werbung machen. Dass die Medienschaffenden diese Fragestellung kritiklos übernehmen, ist zumindest erstaunlich.
Klären wir den Begriff „bilateral“: Er setzt sich aus der lateinischen Zahl „bi“ (zwei) und dem Substantiv „latus“ (Seite) zusammen. Niemand ist gegen zweiseitige Verträge. Von Bedeutung sind jedoch drei Fragen:
Was aber ist mit der Bezeichnung „die“ Bilateralen Verträge eigentlich gemeint? Wahrscheinlich die „Bilateralen Verträge I“. Sie waren zwischen der Schweiz und damaligen Europäischen Gemeinschaft abgeschlossen worden und traten per 1. Juni 2002 in Kraft. Wenn ich jeweils nachfrage, welche Verträge denn im Rahmen der „Bilateralen I“ abgeschlossen wurden, erhalte ich im Normalfall keine oder lückenhafte Antworten.
Tatsache ist, dass das Stimmvolk am 21. Mai 2000 dem Bundesbeschluss zustimmte, in welchem die folgenden sieben Abkommen genehmigt wurden:
Darüber hinaus hat die Schweiz insgesamt über 250 weitere Abkommen mit der Europäischen Union abgeschlossen.
Problematisches Abkommen über die Freizügigkeit (Personenfreizügigkeit)
Nehmen wir das Abstimmungsbüchlein vom 21. Mai 2000(1) noch einmal zur Hand. In den entsprechenden Erläuterungen des Bundesrates heisst es unter anderem:
Wie sieht die Realität aus?
Der Bundesrat lag mit seinen Einschätzungen weit daneben.
Annahme der Volksinitiative „Gegen Masseneinwanderung“
Am 9. Februar 2014 haben Volk und Stände der Volksinitiative gegen Masseneinwanderung zugestimmt. Damit wurden die entsprechenden Bestimmungen in die Verfassung geschrieben. Die Selbstbestimmungs-Initiative hat zum Ziel, Klarheit zu schaffen, wenn internationale Verträge (wie z.B. Bilaterale I) und Bestimmungen in der Schweizerischen Bundesverfassung (BV) sich inhaltlich widersprechen.
In Art. 5 Abs. 1 und 4 BV sieht die Initiative folgenden Wortlaut vor: „Die Bundesverfassung ist die oberste Rechtsquelle der Schweizerischen Eidgenossenschaft; die Bundesverfassung steht über dem Völkerrecht und geht ihm vor, unter Vorbehalt der zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts“.
Als Folge dieser Regelung sind bei der Umsetzung von Verfassungsbestimmungen jene internationalen Verträge anzupassen, welche der Verfassung widersprechen. Nutzniesser der Selbstbestimmungs-Initiative ist nicht die SVP. Nutzniesser sind Volk und Stände. Denn die Selbstbestimmungs-Initiative garantiert, dass angenommene Volksinitiativen auch tatsächlich umgesetzt werden können. Ob dies den Gegnern passt oder nicht, darf nicht weiter die Kernfrage sein.
(1) Quelle: https://www.bk.admin.ch/themen/pore/va/20000521/index.html?lang=de
(2) Quelle: https://www.amstat.ch/v2/index.jsp