Die Kostenbremse-Initiative führt in die Zweiklassen-Medizin und ist eine Behandlungsbremse

«Es besteht die Gefahr, dass die starre Ausgabenregel je nach Umsetzung eine Rationierung der Leistungen zur Folge hat und in eine Zweiklassenmedizin führt.» Diese Aussage macht der Bundesrat in seiner Botschaft zur Kostenbremse-Initiative der Mitte. Dahinter steckt eine einfache Rechnung: Damit die Budgets eingehalten werden, dürfen nicht mehr alle behandelt werden. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass sich nur noch die Privatversicherten behandeln lassen können oder konkret: wer mehr zahlt, wird behandelt.

Diana Gutjahr
Diana Gutjahr
Nationalrätin Amriswil (TG)

Gesundheit ist unser wertvollstes Gut. Die Behandlung von Kranken sollte sich nicht an starren Ausgabengrenzen orientieren, sondern am Bedarf der Menschen. Wäre die Initiative bereits im Jahr 2000 umgesetzt worden, würde heute jede dritte Behandlung von der Grundversicherung nicht mehr bezahlt werden. Das ist extrem unfair, wenn man bedenkt, dass die Menschen bereits heute fast 60 Prozent der gesamten Gesundheitsausgaben selbst tragen (inklusive Selbstbehalt, Prämien, Privatversicherung). Dafür sollen sie auch eine Gegenleistung erhalten und nicht Monate auf eine Behandlung warten müssen.

Die Gesundheitskosten müssen bezahlbar sein, das ist unbestritten. Es ist aber auch unsere Pflicht, dafür zu sorgen, dass unser gutes Gesundheitssystem erhalten bleibt – und zwar für alle. Stellen Sie sich vor, die Kosten – aus welchen Gründen auch immer – steigen in einem Jahr zu stark. Um die Kosten innert kürzester Zeit zu senken, stünde vor allem ein Instrument zur Verfügung: die Rationierung von Leistungen. Ab November wäre Schluss mit Behandlungen und es käme zu Wartezeiten, wie wir es aus England kennen.

Die Kostenbremse-Initiative der Mitte ist schlichtweg ein Experiment mit unserer Gesundheit. Die Kranken müssten warten, die Wohlhabenden könnten sich wohl noch durchwursteln, doch spätestens die Mittelschicht könnte sich die Behandlungen nicht mehr leisten. Die Folge: eine Zweiklassenmedizin.

Was passiert bei einer Ablehnung der Initiative? Nicht einfach nichts. Dann tritt der indirekte Gegenvorschlag in Kraft. Dieser sieht Lösungen vor, die aber nicht konjunkturabhängig sind, sondern bei denen Versicherer, Versicherte, Kantone und Leistungserbringer angehört und für vier Jahre Ziele festlegt werden. Die Kostenentwicklung wird somit begrenzt, ohne eine Zweiklassen-Medizin einzuläuten.

Wer keine Zweiklassen-Medizin will, sagt deshalb am 9. Juni klar NEIN zur konjunkturabhängigen Kostenbremse-Initiative.

Diana Gutjahr
Diana Gutjahr
Nationalrätin Amriswil (TG)
 
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