Economiesuisse hat den Kopf verloren

Es war nicht anders zu erwarten: Die Economiesuisse unterstützt das Institutionelle Abkommen (InstA) mit der Europäischen Union gemäss dem vom Bundesrat vorgelegten Entwurf. Es gehe schliesslich um die «Weiterentwicklung des bilateralen Weges». Mit dieser Wortwahl nimmt der Dachverband der Schweizer Wirtschaft entweder die EU oder unsere Bevölkerung oder alle beide nicht ernst. Denn die EU hält seit 2010 unmissverständlich fest, dass der bilaterale Weg zu Ende sei, dass Brüssel nicht daran denke, diesen fortzusetzen.

Thomas Matter
Thomas Matter
Nationalrat Meilen (ZH)

Das heute vorliegende InstA, wie der Rahmenvertrag neu heisst, bedeutet das klare Ende des bilateralen Weges zwischen Gleichberechtigten. Er zwingt die Schweiz, künftiges EU-Recht bei den Bilateralen I und sämtlichen neu ausgehandelten Verträgen zu übernehmen, die Urteile des EU-Gerichts zu akzeptieren und regelmässige Zahlungen zu leisten. Falls sich das Volk bei der Rechtsübernahme querstellen sollte, drohen Strafmassnahmen. Guillotineklauseln binden die Verträge so zusammen, dass der Schweizer Souverän nicht nur jene Regeln übernehmen kann, die Volk und Land dienen. Damit verkommt die direkte Demokratie zur Farce, mit unserer Unabhängigkeit und Selbstbestimmung wäre Schluss.

Die EU will die flankierenden Massnahmen nicht garantieren, sondern abschaffen
Die Economiesuisse-Spitze irrt, wenn sie behauptet, der vorliegende Entwurf garantiere die bestehenden Marktzugangsabkommen. Wahr ist vielmehr, dass sogar der gültige Freihandelsvertrag zur Disposition gestellt und neu auf Grundlage des Rahmenvertrags ausgehandelt werden soll. Höchst naiv ist auch die Auffassung, es würden bei der Personenfreizügigkeit – entgegen dem geltenden EU-Recht – auf Dauer flankierende Massnahmen garantiert. Genau diese flankierenden Massnahmen will die EU nämlich abschaffen. Wenn sie heute bei gewissen Ausnahmen noch ein Auge zudrückt, wird sie das morgen gewiss nicht mehr tun. Die EU hat seinerzeit diese Ausnahmen bei den Volksabstimmungen über die Personenfreizügigkeit nur vorübergehend geschluckt, um sie später als absolut unverträglich zu erklären.

Die Ausweisung von kriminellen Ausländern wäre künftig faktisch unmöglich
«Die Rechtssicherheit wird verbessert», erklären uns die Verantwortlichen von Economiesuisse. Diese Behauptung ist abstrus angesichts des Umstands, dass der Rahmenvertrag der EU erlauben wird, das Vertragspaket der Bilateralen I jederzeit von sich aus zu verändern, worauf die Schweiz die Änderungen dynamisch, das heisst im Grunde automatisch, übernehmen muss. Es ist überaus blauäugig, bei den angeblich noch «unklaren» Inhalten des Institutionellen Abkommens einfach auf eine rasche Klärung zu hoffen. Schon heute lässt sich absehen, dass die verlangte Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie schwerste Auswirkungen auf unsere Sozialwerke und die politischen Mitbestimmungsrechte von Ausländern hätte. Zudem wäre die Ausweisung von kriminellen Ausländern faktisch unmöglich. Weiter würde das Verbot staatlicher Beihilfen ein folgenschwerer Eingriff in den kantonalen Föderalismus und letztlich ein Verbot der Staatsgarantie für unsere Kantonalbanken und der öffentlich mitgetragenen Kraftwerke bedeuten.

Schlicht abenteuerlich wird es, wenn das Abkommen sogar den Freihandelsvertrag von 1972 «modernisieren» und damit der einseitigen Vorherrschaft der EU unterstellen will. Wir Schweizerinnen und Schweizer werden noch erleben, dass uns Brüssel aus Gründen des Binnenmarktzugangs eine Verdoppelung der Mehrwertsteuer vorschreibt. Langfristig dürften die Kosten dieses Vertrags weit höher sein als der bezifferbare Nutzen. Die Economiesuisse setzt jedoch lieber auf kurzfristige Profite als auf staatspolitische Verantwortung.  Offenbar sind ihr unsere Staatssäulen Unabhängigkeit, direkte Demokratie, Föderalismus und Neutralität, denen allein wir unsere Prosperität, Freiheit und Lebensqualität verdanken, nicht mehr wichtig.

Thomas Matter
Thomas Matter
Nationalrat Meilen (ZH)
 
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