Vor den Wahlen 2015 hatte noch eine Mehrheit der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates für die von der SVP eingebrachten Einschränkungen von Sozialtourismus bei der IV, den Ergänzungsleistungen und der AHV gestimmt.
Vor den Wahlen 2015 hatte noch eine Mehrheit der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates für die von der SVP eingebrachten Einschränkungen von Sozialtourismus bei der IV, den Ergänzungsleistungen und der AHV gestimmt. Nach den Wahlen will davon nun nach der ständerätlichen auch die nationalrätliche Kommission mit Verweis auf EU-Abkommen nichts mehr wissen, obwohl beispielsweise Grossbritannien in den Verhandlungen mit der EU ähnliche Anliegen durchzubringen scheint. Es ist Zeit, dass in der Schweiz der Sozialmissbrauch bekämpft und der Sozialtourismus eingedämmt wird.
Unmittelbar im Nachgang zur Annahme der Volksinitiative „gegen Masseneinwanderung“ wurden von der SVP drei Vorstösse[1] mit dem Ziel, den Volkswillen auch betreffend Einschränkungen der Sozialleistungen von Ausländern umzusetzen und den Sozialtourismus zu stoppen. Die drei parlamentarischen Initiativen waren die logische Konsequenz des vom Volk angenommenen Artikels 121a Absatz 2 der Bundesverfassung. Darin heisst es, dass der Anspruch von Ausländerinnen und Ausländern auf dauerhaften Aufenthalt, auf Familiennachzug und auf Sozialleistungen beschränkt werden kann. Für die SVP ist unsere Bundesverfassung Massgabe staatlichen Handelns.
Wendehälse
Was vor den Wahlen in der nationalrätlichen Kommission für Soziales und Gesundheit noch eine Mehrheit gefunden hatte, wurde unterdessen von beiden Kommissionen abgeschmettert. Begründung: Es sei ungenügendes Zahlenmaterial vorhanden. Ausserdem würden die vertraglichen Verpflichtungen betreffend Freizügigkeitsabkommen die Gleichbehandlung von EU- und EFTA-Staatsangehörigen fordern und liessen daher die von der SVP geforderten Einschränkungen nicht zu. Dass der Handlungsspielraum der Schweiz noch längst nicht ausgeschöpft ist und wir gute Trümpfe hätten, davon will der Bundesrat nichts wissen und dies obwohl inzwischen auch Grossbritannien sogar als Mitgliedsland offenbar Einschränkungen der Sozialleistungen gegenüber der EU durchbringen konnte.
Überproportionaler Ausländeranteil
Tatsache ist zudem, dass in der Schweiz bereits 2012 bei einem Ausländeranteil von 24,5%, der Anteil ausländischer IV-Rentenbezüger 46,2% aller IV-Rentenbezüger betragen hat. Auch der Anteil Ergänzungsleistungsbezüger aus EU-EFTA-Staaten und aus Drittstaaten liegt über demjenigen von Schweizer EL-Bezügerinnen und Bezüger und ist in den letzten Jahren massiv angestiegen, im Bereich der Flüchtlinge und Staatenlosen um rund 70%! Ergänzungsleistungen sind zudem kein Bestandteil des Freizügigkeitsabkommens. Also könnte mindestens in diesem Bereich konsequent gehandelt werden. Umgekehrt sind die Einschränkungen bei der AHV in den Vorstössen so ausformuliert, dass explizit keine Diskriminierung von EU-Bürgern eintreten würde.
Die Mär vom Nettozahler
Betreffend ausländischer AHV-Bezüger wird gar blauäugig von Nettozahlern geschwärmt, da im Moment noch mehr Beiträge bezahlt als Leistungen bezogen würden. Aber auch Ausländer werden einmal älter. Somit wird uns dieses Schneeballsystem schon mittelfristig in Zeiten eh schon schiefer AHV-Finanzen sehr teuer zu stehen kommen. Gleichzeitig ist bekannt, dass in den meisten europäischen Ländern härtere Bedingungen und tiefere Rentenbezüge vorherrschen. Deshalb ist leicht nachvollziehbar, dass Ausländer kurz vor der Pensionierung noch einen Job in der Schweiz ergattern wollen, um von den wesentlich höheren Schweizer AHV-Renten profitieren zu können. Die Mindestversicherungszeit wenigstens von einem auf zwei Jahre zu erhöhen, würde diesem Verhalten entgegenwirken.
Grossbritannien macht es vor
In einer Zeit der Völkerwanderungen ist es dringend nötig, die Attraktivität der Schweiz als Zuwanderungsland insbesondere im Bereich der Sozialversicherungen zu korrigieren und ein deutliches Zeichen zu setzen. Auch nächste Generationen sollen noch von unserem verlässlichen Sozialsystem profitieren können. Was Grossbritannien als Mitgliedsstaat der EU schafft, muss für die Schweiz als nicht EU-Mitglied doch ebenfalls möglich sein. Eine EU-konforme Lösung ermöglicht Grossbritannien die Indexierung (Anpassung an Lebensstandard und an die Höhe des Kindergeldes im Wohnsitzland der Kinderzulagen an EU-Ausländer), sowie eine Begrenzung staatlicher Lohnergänzungsleistungen an zuwandernde Arbeitnehmer aus den anderen EU-Ländern. Diese staatlichen Lohnzuschüsse sollen für neu ankommende Arbeitnehmer bis zu vier Jahre begrenzt werden können. Dies sind Zuschüsse, welche aus dem Staatshaushalt finanziert werden und nicht aus Beiträgen der Arbeitnehmer und -geber, was bei uns den Ergänzungsleistungen, der Sozialhilfe oder etwa den Prämienverbilligungen entspricht.
Die SVP plant weitere Vorstösse im Parlament, welche diese Art von Beschränkung der Sozialleistungen ermöglichen sollen.
[1] Pa. Iv. Voraussetzung für IV-Rentenbezug für Ausländer (14.426 n)
Pa. Iv. Karenzfrist für Ergänzungsleistungen (14.427 n)
und Pa. Iv. Voraussetzung für den AHV-Rentenbezug erhöhen (14.429 n)