Bereits vor zwei Jahren hat die SVP in einem Positionspapier festgestellt, dass der revidierte allgemeine Teil des Strafrechts grosse Probleme im Vollzug bereitet. Sie hat seither mit zahlreichen…
Bereits vor zwei Jahren hat die SVP in einem Positionspapier festgestellt, dass der revidierte allgemeine Teil des Strafrechts grosse Probleme im Vollzug bereitet. Sie hat seither mit zahlreichen Vorstössen, Medienkonferenzen und Communiqués verlangt, dass die täterfreundlichen Revisionen wieder rückgängig gemacht werden. Endlich handelt der Bundesrat. Nachdem er die Probleme zunächst ignorierte, schlägt er nun auch vor, die kurzen Freiheitsstrafen wieder einzuführen und die bedingten Geldstrafen wieder abzuschaffen. Weitere Verschärfungen des Strafrechts müssen folgen, z.B. im Bereich von schweren Delikten und beim Jugendstrafrecht.
Auch den strafrechtlichen Landesverweis für kriminelle Ausländer hat die SVP bereits vor zwei Jahren gefordert. Zunächst wollte der Bundesrat auch hiervon nichts wissen. Jetzt gelangt auch er zur längst fälligen Erkenntnis: Wenn „die Landesverweisung in einem öffentlichen Gerichtsverfahren ausgesprochen wird, entfaltet sie eine stärkere präventive Wirkung als die administrativ verfügte ausländerrechtliche Ausweisung.“ Nur dank dem beständigen Druck der SVP schlägt der Bundesrat nun diese Anpassungen des Strafgesetzbuches vor. Die SVP wusste es schon lange: Strafrecht muss abschrecken. Bei der durch den Bundesrat für die zweite Jahreshälfte angekündigten Teilrevision des besonderen Teils des Strafgesetzbuches will die SVP genau hinsehen, ob die von ihr geforderten Strafverschärfungen für Vergewaltigungen oder vorsätzliche Körperverletzungen tatsächlich berücksichtigt werden. Die SVP besteht ebenfalls auf einer Verschärfung des Jugendstrafrechts. Es kann nicht sein, dass jugendliche Straftäter, welche in Gruppen brutal auf eine wehrlose Person eindreschen, deutlich milder bestraft werden als im deutschen Nachbarland. Der Bundesrat und eine Mehrheit des Parlaments haben sich bisher unverständlicherweise gegen jegliche Verschärfungen des Strafrechts gesträubt.