Editorial

Epidemiengesetz: So nicht!

Ein Gesetz, das Tür und Tor für Missbrauch eröffnet. Genauso muss man die Vernehmlassungsvorlage des Bundesrats beschreiben. Deshalb lehnt die SVP die Vorlage kategorisch ab. Es braucht zunächst eine gründliche und kritische Aufarbeitung der völlig übertriebenen und unwürdigen Corona-Massnahmen. Es braucht auch eine klare Absage an das Diktat der Weltgesundheitsorganisation.

Rémy Wyssmann
Rémy Wyssmann
Nationalrat Kriegstetten (SO)

Vom Anfang an: Es ist grundsätzlich richtig, das Epidemiengesetz zu revidieren. Gerade die Corona-Zeit hat die Schwächen im Abwehrdispositiv der Schweiz aufgedeckt. Es ist wichtig, dass der Gesundheitssektor und die Behörden über Prozesse und Mittel verfügen, um schnell, koordiniert und wirkungsvoll zu reagieren.

Doch der Schutz der Rechte der Bürgerinnen und Bürger ist genauso wichtig. Gerade in Krisenzeiten müssen ihre Rechte gelten. Zum Beispiel dürfen Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit nie ausgeschaltet werden, wie das während Corona der Fall war. Auch die Wirtschaftsfreiheit muss garantiert bleiben. Denn gerade in Krisenzeiten müssen Menschen ihr Leben aufrechterhalten können. Genau diese Aspekte lässt die Vorlage zum Epidemiengesetz aussen vor. Weil diese Rechte nicht geschützt werden, eröffnet das Gesetz Tür und Tor für Missbrauch.

Denn die parlamentarische Kontrolle, ein Bollwerk gegen Behördenwillkür, fehlt auch im Entwurf. Je angespannter die Lage, desto mehr demokratische Kontrolle braucht die Regierung. In besonderen und ausserordentlichen Lagen ist das Parlament berufen, seine Aufgabe wahrzunehmen. Es muss die Oberhoheit in der Hand haben. Namentlich muss es Massnahmen, die zu weit gehen, abstellen können.

Was gar nicht geht, ist die Herrschaft sogenannter Experten. Ob es sich dabei um ein Grüppchen von Professoren handelt oder um eine internationale Organisation wie die Weltgesundheitsorganisation: beides geht nicht. Das Management einer Krise muss in der Hand demokratisch gewählter Personen bleiben. In der Schweiz sind dies Parlament als oberste gesetzgebende und aufsichtsführende Behörde und Bundesrat als ausführende Behörde. Allein sie können demokratisch legitimierte Verantwortung gegenüber dem Souverän tragen.

In ihrer Vernehmlassungsantwort zum Epidemiengesetz setzt sich die SVP ein für die Balance zwischen Gesundheitspolitik, gesellschaftlichem Zusammenleben und wirtschaftlichen Interessen. Gegen Lockdown, gegen die Impfpflicht, gegen die Diskriminierung der Nicht-Geimpften und anderer Personen. Gerade in schwierigen oder Krisenzeiten ist die Einhaltung des Rechtsstaates absolut notwendig.

Diese Forderungen sind im Entwurf des Bundesrates nicht berücksichtigt. Deswegen lehnt ihn die SVP ab. Das heisst: Zurück an den Absender mit dem Auftrag eine Vorlage zu erarbeiten, welche die Rechte der Menschen und die Schweizer Demokratie respektiert.

Rémy Wyssmann
Rémy Wyssmann
Nationalrat Kriegstetten (SO)
 
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