Editorial

Europapolitik: Der Bundesrat muss noch vor den Wahlen Klarheit schaffen

Am 26. Oktober 2011, drei Tage nach den Eidgenössischen Wahlen, trifft sich der Bundesrat zu einer europapolitischen Klausur. Dort soll das weitere Vorgehen im Rahmen des sogenannten…

Martin Baltisser
Martin Baltisser
Bern (BE)

Am 26. Oktober 2011, drei Tage nach den Eidgenössischen Wahlen, trifft sich der Bundesrat zu einer europapolitischen Klausur. Dort soll das weitere Vorgehen im Rahmen des sogenannten „gesamtheitlich koordinierten Ansatzes“ festgelegt werden. Der Bundesrat war im Frühsommer bewusst auf europapolitische Tauchstation gegangen, um das Thema auf keinen Fall vor den Wahlen öffentlich diskutieren zu müssen. Als Alibi wurden noch schnell zwei Studien in Auftrag gegeben. Nun geht es unmittelbar nach den Wahlen ans Eingemachte, um die zwingende Übernahme von EU-Recht einerseits und um die institutionelle Anbindung an die EU in Form von neuen Kontroll- und Gerichtsinstanzen andererseits. Dieses Vorgehen ist hinterhältig. Der Bundesrat muss noch vor den Wahlen Klarheit schaffen.

Der Bundesrat hatte im vergangenen Jahr und zu Beginn dieses Jahres ein Feuerwerk an Ideen zur künftigen Ausgestaltung der Europapolitik gezündet. Zuerst war von den „Bilateralen III“ die Rede, dann von einem „Rahmenabkommen“ und schliesslich wurde daraus der „gesamtheitlich koordinierte Ansatz“. Hinter diesen Floskeln verbergen sich Konzepte, die an den Grundfesten einer souveränen Schweiz rütteln. Die dynamische und zwingende Übernahme von EU-Recht und die Schaffung neuer Kontroll- und Gerichtsinstanzen, welche diese Rechtsübernahme sicherstellen sollen, bedeuten nicht mehr und nicht weniger als die Wiederaufnahme der Konzepte aus dem vom Volk 1992 abgelehnten EWR-Vertrag. Hinter vorgehaltener Hand wird von Experten eingestanden, dass die Mechanismen sogar einen weitreichenderen Souveränitätsverlust nach sich ziehen würden, als seinerzeit der EWR.

Souveränität nicht aufgeben
Vor diesem Hintergrund ist es nachvollziehbar, dass der Bundesrat darüber vor den Wahlen keine öffentliche Debatte führen wollte. Die EU spielte mit und kümmerte sich um ihre eigenen Probleme. Die Parteien, die noch vor kurzem einen EU-Beitritt als Ziel in ihren Programmen führten, schworen davon vor den Wahlen ebenfalls kurzfristig und öffentlichkeitswirksam ab.

Doch was geschieht nach den Wahlen? Wer nur drei Tage nach den Parlamentswahlen eine Klausur von zentraler Bedeutung ansetzt, will die Wählerinnen und Wähler für dumm verkaufen und hinters Licht führen. Das darf so nicht hingenommen werden. Der Bundesrat muss noch vor den Wahlen erklären, was seine europapolitischen Absichten für die kommenden Legislatur sind, welche Ziele die Klausur vom 26. Oktober 2011 verfolgt und was mit der EU bereits alles abgesprochen wurde.

Für die SVP ist klar: Eine institutionelle Anbindung an die EU kommt nicht in Frage. Auch gibt es zurzeit keinen Grund, neue bilaterale Abkommen anzustreben. Ebenso sind weitere Kohäsionszahlungen an die marode EU kategorisch abzulehnen. Vielmehr sind die grossen Nachteile der bestehenden Abkommen, beispielsweise der Personenfreizügigkeit, endlich gegenüber der EU zu adressieren und entsprechende Neuverhandlungen anzustreben.

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Martin Baltisser
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Bern (BE)
 
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