Aslybewerber oder Flüchtlinge, die in ihr Heimatland reisen, sollen keinen Anspruch mehr auf ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz haben. Dank der SVP erlaubt das Gesetz nun ein härteres Vorgehen gegen solche Personen.
Immer wieder gibt es Asylbewerber oder Flüchtlinge, welche in ihr Heimatland zurückkehren, um dort beispielsweise Ferien zu machen, Personen zu treffen oder einen Anlass zu besuchen. Diese Fälle sind nicht nur ärgerlich, sondern ein eigentlicher Skandal: Jemand, der um Asyl nachsucht, weil er in seinem Land verfolgt ist, widerspricht sich selber, wenn er freiwillig dorthin zurückkehrt beziehungsweise dort einen Aufenthalt verbringen will. Solche Personen sollen keinen Anspruch mehr auf ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz haben. Das Asylrecht in der Schweiz soll denjenigen Personen zur Verfügung stehen, welche an Leib und Leben bedroht sind. Dies war immer Sinn und Kern unserer humanitären Tradition.
Ferienreisen müssen verboten werden
Wer in der Schweiz um Asyl nachsucht, kann nicht frei herumreisen: Er muss sich gewissen Ausreiserestriktionen unterziehen. Wer jedoch in der Schweiz um Asyl nachsucht und just in jenes Land, in welchem er Verfolgung geltend macht, in die Ferien fährt, erbringt faktisch den Nachweis, dass er auf den Schutz unseres Landes nicht beziehungsweise nicht mehr angewiesen ist. Weiter dokumentiert er damit, dass die Bedrohung im Herkunftsland offensichtlich nicht (mehr) besteht.
Nachdem die Staatspolitische Kommission des Nationalrats meine diesbezügliche Initiative unterstützt hat, lehnte sie die ständerätliche Kommission ab. Letztere teilte aber das Anliegen: Ferienreisen von Asylsuchenden müssen unterbunden werden.
Lösung im Ausländergesetz
Eine entsprechende Regelung wurde daraufhin ins Ausländerrecht eingefügt (Art. 59c). Die Referendumsfrist ist vergangene Woche ungenutzt verstrichen. Aufgrund dieser Tatsache konnte ich meinen Vorstoss nun zurückziehen: Das Ziel, dass härter gegen Ferienreisen von Flüchtlingen oder Asylbewerbern vorgegangen wird, ist nun im Gesetz festgehalten. Nun ist die Verwaltung am Zug, welche diese Bestimmung umsetzen muss.