Editorial

Flexibles Arbeitsrecht in Gefahr

Ein flexibler und liberaler Arbeitsmarkt, bei dem die Sozialpartner in Verantwortung für die Arbeitsplätze die Rahmenbedingungen setzen, war stets ein grosser Trumpf des Werkplatzes Schweiz. Mit…

Martin Baltisser
Martin Baltisser
Bern (BE)

Ein flexibler und liberaler Arbeitsmarkt, bei dem die Sozialpartner in Verantwortung für die Arbeitsplätze die Rahmenbedingungen setzen, war stets ein grosser Trumpf des Werkplatzes Schweiz. Mit der 1:12-Initiative und der Mindestlohn-Initiative, welche in nächster Zeit zur Abstimmung gelangen, laufen wir Gefahr diesen Trumpf leichtfertig zu verwerfen. Dass nun offenbar gar bürgerliche Kreise mit einem Gegenentwurf zur Mindestlohninitiative liebäugeln, ist unverständlich und kann nur mit der Personenfreizügigkeitsfalle erklärt werden, in der sich die Mitte-Parteien befinden.

Mit der 1:12-Initiative und der Mindestlohn-Initiative würde künftig der Staat direkt in die Festsetzung der Löhne von Privatunternehmen eingreifen. Die Vertragsfreiheit zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern wäre damit Geschichte. Der Staat wäre neu für die Festsetzung der Löhne im höheren wie im tieferen Segment zuständig. Die Schweiz würde damit staatswirtschaftliche Prinzipien aus der sozialistischen Mottenkiste übernehmen. Dies wäre für den Werkplatz Schweiz im internationalen Konkurrenzumfeld des 21. Jahrhunderts fatal. Dass selbst besonnene linke Kreise zulassen wollen, dass unser Land zum ideologischen Spielplatz sozialistischer Jungspunde wird, stimmt bedenklich. Schliesslich geht es um nicht mehr und nicht weniger als um die hart errungene Sozialpartnerschaft, in der Arbeitgeber wie Arbeitnehmer gezwungen sind, am gleichen Tisch mit ihrem Gegenüber tragbare und konkurrenzfähige Lösungen auszuhandeln. Ein Erfolgsmodell, das der Schweiz bezüglich Arbeitslosenquoten, Jugendarbeitslosigkeit, Haushaltseinkommen und Kaufkraft seit Jahrzehnten Bestnoten einbringt.

Keine unnötigen Konzessionen
Umso erstaunlicher ist es, dass nun bürgerliche Kreise offenbar der Mindestlohn-Initiative mit einem Gegenvorschlag entgegenkommen wollen. Von flächendeckenden Gesamtarbeitsverträgen und „Mindeststandards“ ist die Rede. Für Parteien, die sich zu einem liberalen Wirtschafts- und Gesellschaftsmodell bekennen, ist dies ein nicht nachvollziehbares Verhalten, zumal es genügend gute Gründe gegen diese Volksinitiative gibt. Selbst der Bundesrat redet in seiner Botschaft für einmal Klartext: „Ein nationaler gesetzlicher Mindestlohn im Sinne der Initiative könnte das gute Funktionieren des Arbeitsmarktes gefährden und Arbeitsplätze bedrohen. Dadurch würde die Integration einiger heute benachteiligter Personenkategorien erschwert. Gewisse Regionen und Branchen wären besonders stark betroffen.“

Das Taktieren einiger Repräsentanten der Mitte-Parteien dürfte denn auch andere Gründe haben als der Kampf gegen eine Schwächung des Werkplatzes. Vielmehr ist es eine Folge der „Personenfreizügigkeitsfalle“, in die sich diese Kreise begeben haben. Die ökonomische Vernunft wird der offenbar allein selig machenden Personenfreizügigkeit mit der EU untergeordnet. Damit ist die bürgerliche Mitte erpressbar geworden. Immer häufiger knickt man unter dem Stichwort der sogenannten „flankierenden Massnahmen“ vor gewerkschaftlichen Forderungen ein: Ausdehnung der Gesamtarbeitsverträge, Solidarhaftung, zusätzliche Bürokratie und Kontrollen. Der flexible Arbeitsmarkt wird fast in jeder Session des Parlaments ein bisschen mehr eingeschränkt und die Konkurrenzfähigkeit des Werkplatzes auf diese Weise geschwächt.

Diese Entwicklung ist gefährlich. Sie ist Teil einer verqueren Logik, wonach eine Schwächung der Konkurrenzfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Schweiz die Attraktivität auch für die Zuwanderer reduziert. Wenn es keine Arbeitsplätze mehr gibt, braucht es auch keine Arbeitskräfte mehr. Es gibt nun wirklich bessere Rezepte zur Steuerung der Zuwanderung. Und es bleibt deshalb zu hoffen, dass diese Kreise noch zur Vernunft kommen. Vor dem Hintergrund des immer schärferen internationalen Standortwettbewerbs braucht es nicht weitere unnötige Konzessionen an die Linke. Nicht der Umverteilungsstaat ist zu stärken, sondern der Werkplatz.

Martin Baltisser
Martin Baltisser
Bern (BE)
 
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