Fremdbestimmt und überreguliert

Der Think Tank Avenir Suisse analysierte in seiner neusten Publikation «Auswege aus dem Regulierungsdickicht» die Treiber der anhaltenden Regulierungswelle in der Schweiz. Ein Haupttreiber sei die unreflektierte Übernahme von internationalen Regulierungen.

Hansjörg Knecht
Hansjörg Knecht
Nationalrat Leibstadt (AG)

Der Think Tank Avenir Suisse analysierte in seiner neusten Publikation «Auswege aus dem Regulierungsdickicht» die Treiber der anhaltenden Regulierungswelle in der Schweiz. Ein Haupttreiber sei die unreflektierte Übernahme von internationalen Regulierungen. Die EU spiele bei dieser zunehmenden internationalen Regulierungstätigkeit eine Schlüsselrolle. Vor diesem Hintergrund ist auch aus wirtschaftspolitischer Perspektive klar, dass ein institutionelles Rahmenabkommen mit der EU abzulehnen ist, da es eine zwingende Regulierungsübernahme implementiert.

Schätzungen ergeben gemäss dieser Publikation, dass rund die Hälfte der jährlichen Rechtssetzung auf Stufe Bund durch internationale Regulierungen verursacht wird. Wo die einen andächtig von Völkerrecht reden, gibt es zum Glück inzwischen auch skeptische Stimmen, welche in gleichem Zusammenhang von internationaler Überregulierung reden, die wenig bis gar nichts mit Menschenrechten zu tun hat, sondern vornehmlich die private und wirtschaftliche Freiheit einschränkt und wenig demokratisch legitimiert ist. Wo die einen von technischen und juristischen Aspekten reden, gibt es inzwischen glücklicherweise Pragmatiker, welche den zunehmenden Freiheitsverlust auf Grund von internationalen Regulierungen in Frage stellen. Aus dieser Perspektive sollte auch das institutionelle Rahmenabkommen mit der EU betrachtet werden.

Vorbehalte gegenüber internationalen Regulierungen

Neben durchaus positiven Aspekten des internationalen Rechts, wird auch Kritik an einem internationalen Regulierungsdschungel geäussert.

  • Hinter sogenannten Harmonisierungsbemühungen stehen nicht selten politische Absichten. Es muss genau beobachtet werden, inwiefern es bei solchen Regulierungen einfach darum geht, die Vorstellungen von in den entsprechenden internationalen Gremien potenten Staaten anderen Ländern aufzuzwingen. Man spricht inzwischen sogar von regulatorischen Kartellen, wo es eher um den Schutz von heimischen Märkten geht, als um Gerechtigkeit und Fairness. Bei internationaler Politik geht es mitunter auch um Macht und Regulierungen können eine Form von Machtausübung sein.
  • Die Delegation von Regulierungstätigkeit auf supranationale Akteure bergen ein regulatorisches «Klumpenrisiko». Internationale Harmonisierung birgt das systemische Risiko einer Regulierungsmonokultur. Schlechte Normen können nicht mehr im Sinne eines Wettbewerbs um die besten Ideen und Regulierungen entlarvt und verhindert werden.
  • Bei internationalen Regulierungen besteht gemäss Experten die Gefahr eines «race to the top». Untersuchungen belegen, dass die Tendenz besteht, sich auf das Niveau des am stärksten regulierten Akteurs zu einigen.
  • Weiter liegt es in der Logik der Sache, dass sich Entscheidungsträger auf möglichst hoher Ebene nicht selten durch wenig Praxiskenntnis auszeichnen und dazu neigen, eher theoretische und technokratische Entscheide zu fällen.
  • Zudem wird aus innenpolitischer Sicht nicht selten ein «Spiel über die Banden» gespielt. Im eigenen Land kaum oder schwer durchsetzbare Ideen, werden via internationale Regulierungen durchgesetzt. Damit werden absichtlich reflexive Elemente wie umfassende Partizipation, ausgeprägte Anhörungskulturen und retardierende Aspekte ausgehebelt.

EU-Rahmenabkommen mit zwingender Regulierungsübernahme

Vor diesem Hintergrund muss sich auch die Schweizer Wirtschaft die Frage stellen, ob es Sinn macht, sich mit einem institutionellen Rahmenabkommen an die EU zu binden. Mit diesem vom Bundesrat geplanten Abkommen soll die Schweiz dynamisch und faktisch zwingend EU-Regulierungen übernehmen. Darüber hinaus werden auch andere ordnungspolitisch schwer zu verdauende Elemente ins Auge gefasst, wie etwa die Zentralisierung der Rechtsauslegungskompetenz beim Gerichtshof der Europäischen Union. Wer sich nur ein bisschen mit der Brüsseler Bürokratie beschäftigt und den praxisfernen Regulierungseifer beobachtet, kann nur schwer akzeptieren, dass die Schweiz solche Regulierungen dynamisch, d.h. aktiv und eifrig übernehmen soll. Als Unternehmer graut es mir, wenn ich die Wörter dynamisch und Regulierungen in einem Satz höre. Wo wir heute noch eigenständig und autonom Regulierungen übernehmen, ablehnen oder auch wieder abschaffen können, würde ein solches Abkommen einen verbindlichen Rahmen schaffen, der den Handlungsspielraum massiv einschränken würde, dem Regulierungsdickicht etwas entgegenzuhalten. Auch die Wirtschaft tut gut daran, sich mit solchen Abkommen nicht noch mehr Regulierungen aufzuhalsen. Die weltweite Wettbewerbsfähigkeit muss im Zentrum stehen.

Rechtsunsicherheit durch dynamische Regulierungstätigkeit

Eine dynamische Regulierungsübernahme birgt ein weiteres Risiko. Die Rechtssicherheit wird gefährdet. Ein Beispiel aus der bereits genannten Publikation soll dies hier veranschaulichen:

Das revidierte Anlagefondsgesetz trat 1995 in Kraft und löste ein veraltetes Gesetz von 1966 ab. Jedoch bereits 2007 wurde das revidierte Gesetz durch das Kollektivanlagegesetz ersetzt. Schon bei diesen beiden Reformen ging es darum, dass wir uns den EU-Regulierungen angleichen. Diese Anpassungshektik führte dann bereits 2013 dazu, dass das Gesetz erneut revidiert wurde und heute 2016 steht das sogenannte Finanzdienstleistungsgesetz zur Debatte.

Gegenüber dieser Regulierungsdynamik sind beispielsweise direktdemokratisches Verfahren viel stetiger und führen zur gewollten Stabilität und Rechtssicherheit. Genau deswegen gilt die Schweiz bis heute als politisch und sozial stabiles Land und ist auch wirtschaftlich attraktiv. Die direkte Demokratie ist absichtlich ein langer und langsamer Prozess mit grossem Zeithorizont. Das bedeutet Rechtssicherheit, aber nur wenn auch wirklich gilt, was der Verfassungsgeber, d.h. Volk und Stände beschliessen. Die Nichtumsetzung, Hinauszögerung oder Hintertreibung durch Parlament, Bundesrat oder Bundesgericht von Volksentscheiden schaffen hingegen Rechtsunsicherheit.

Selbstbestimmung gegen Regulierungseifer

Die Regulierungsdynamik kann nur durch demokratische Selbstbestimmung gestoppt werden. Dieser Selbstbestimmung müssen wir Sorge tragen, denn sie ist Garant für unseren Wohlstand und für freiheitliche, wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Dies haben nebenbei schon etliche empirische politikökonomische Studien belegt. Dezentrale Strukturen und direkte Demokratie wirken hemmend auf den Steuerstaat und zeigen positive volkswirtschaftliche Effekte. Deshalb muss ein institutionelles Rahmenabkommen mit der EU auch im Sinn und Geist der Deregulierungsbemühungen verhindert werden.

Hansjörg Knecht
Hansjörg Knecht
Nationalrat Leibstadt (AG)
 
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