Für faire Regeln und gegen Missbrauch

Am 24. November 2024 stimmen wir über zwei Änderungen des Mietrechts ab. Eine Vorlage betrifft die Untermiete, die andere den dringenden Eigenbedarf. Bundesrat und Parlament empfehlen 2x JA: Beide Vorlagen sorgen für faire und klare Regeln und es profitieren sowohl die Mieter wie auch die Vermieter.

Diana Gutjahr
Diana Gutjahr
Nationalrätin Amriswil (TG)

Gegen Missbrauch bei der Untermiete

Die Wohnraumknappheit in der Schweiz ist akut. Die Nachfrage nach Wohnraum übersteigt das Angebot und trotzdem werden Missbräuche bei der Untermiete heute nicht effektiv bekämpft. Zu oft bereichern sich Menschen ungerechtfertigt mit überhöhten Mieten auf Online-Plattformen wie Airbnb oder Business-Apartments.

Hier braucht es klare Regeln. Zukünftig sollen Vereinbarungen bei der Untermiete schriftlich festgehalten werden: der Mieter soll ein schriftliches Gesuch stellen und der Vermieter schriftlich zustimmen. Auch werden die Bedingungen, unter denen der Vermieter die Zustimmung verweigern kann, präzisiert. Der Vermieter kann eine Untermiete ablehnen, wenn diese länger als zwei Jahre dauern soll. Diese Änderungen schaffen für beide Seiten Transparenz und verhindern Missbräuche, wie etwa überhöhte Untermietzinsen, die insbesondere in städtischen Gebieten vermehrt auftreten. Die neuen Regelungen schützen somit nicht nur die Vermieter, sondern auch die Untermieter.

Für faire Regeln beim Eigenbedarf

Beim Eigenbedarf soll die Regelung zur ausserordentlichen Kündigung bei dringendem Eigenbedarf präzisiert werden. Denn auch hier braucht es endlich klare Regeln für die Familien, aber auch für die KMU. Wenn beispielsweise eine Familie sich nach jahrelangem Sparen endlich Wohneigentum leisten kann und dieses aus persönlichen Gründen dringend beziehen muss, sollte dies innerhalb einer absehbaren Frist möglich sein.

Heute sind die Bedingungen jedoch unklar, was oft zu langwierigen Verfahren führt. Deshalb soll die Definition der Dringlichkeit präzisiert werden. Dabei werden die Rechte der Mieter nicht eingeschränkt: Sie haben weiterhin die Möglichkeit, eine Kündigung anzufechten und eine Erstreckung des Mietverhältnisses zu beantragen – bis zu vier Jahre für Wohnungen und bis zu sechs Jahre für Geschäftsräume. Diese Vorlage unterstützt somit insbesondere junge Familien sowie kleine und mittlere Unternehmen, die dringend auf ihr Eigenheim oder ihre Geschäftsräume angewiesen sind.
Mobilisieren auch Sie deshalb bitte jetzt Ihr Umfeld für 2x Ja zum Mietrecht am 24. November. Denn jede Stimme zählt!

Diana Gutjahr
Diana Gutjahr
Nationalrätin Amriswil (TG)
 
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