National- und Ständerat haben in der Wintersession 2018 – gegen den Willen der SVP – beschlossen, die Rassismus-Strafnorm um den schwammigen Begriff der «sexuellen Orientierung» zu erweitern. Es drohen Busse oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Ein überparteiliches Komitee hat gegen die Meinungs- und Redefreiheit durch dieses «Zensurgesetz» das Referendum ergriffen. Die Unterschriftensammlung darf nicht scheitern – auch wenn der Gegenwind eisig ist! Diesen Gefallen dürfen wir der Gegenseite, die uns höhnisch als «reaktionäre Affen» beschimpft (Lesbenorganisation Schweiz), nicht tun.
Die Rassismus-Strafnorm ist zu Recht höchst umstritten. Es ist längst augenfällig, dass es bei vergangenen Urteilen mitunter nicht um die Bekämpfung von Rassendiskriminierung ging, sondern um die Aburteilung pointierter Meinungsäusserungen, damals zu Migrationsthemen. Ein Beispiel aus jüngerer Vergangenheit: die Verurteilung zweier SVP-Kader wegen eines Inserates, das einen Gewaltakt mit der Überschrift «Kosovaren schlitzen Schweizer auf» kommentierte. Oder noch jünger: die Verurteilung der Berner Jung-SVP-Co-Präsidenten wegen eines Plakats, das offensichtliche Missstände auf Fahrenden-Transitplätzen mit «Ausländische Zigeuner» betitelte. Absurd dabei: Wenn Schweizer pauschal diskriminiert werden, sind sie nicht geschützt!
Was kommt als nächstes?
Meinungs- und Redefreiheit sind höchstes Gut, das auch in unserer freien Schweiz immer mehr beschnitten wird. Die Rassismus-Strafnorm wird missbraucht, um unliebsame politische Gegner mundtot zu machen. Diese Problematik verschärft sich weiter, wenn die «Rassendiskriminierung» neu auch den schwammigen Begriff der «sexuellen Orientierung» umfasst. Zu Recht fragt man sich: Stellt die sexuelle Einstellung tatsächlich ein (der Rasse vergleichbares) beständiges Merkmal einer Person dar? Welche Forderung kommt wohl als nächstes? Alle Menschen mit bestimmten Merkmalen, und seien sie noch so subjektiv eingefärbt, könnten schliesslich Rechtsansprüche auf einen Diskriminierungsschutz anmelden – so, wer eine bestimmte Sprache oder Dialekt spricht, einer bestimmten Altersgruppe angehört oder eine bestimmte Haarfarbe hat. Ist das Rezitieren von Appenzeller- und Blondinen-Witze auch bald eine kriminelle Handlung?
Dass die Forderung im Raum steht, auch Diskriminierung aufgrund der gefühlten Geschlechtsidentität (sogenannte «Transgender» oder «Menschen eines dritten Geschlechts») rechtlich zu verankern, ist bekannt. Dieser Begriff würde völlig unklare Parameter umfassen, da sogenannte Transgender ihre Identität über ihre Gefühle definieren, die im Widerspruch stehen zu ihrem objektiv feststellbaren, biologischen Geschlecht. Das Recht würde sich so komplett vom Realitätsprinzip verabschieden – die Büchse der Pandora wäre geöffnet.
Unnötiges Gesetz
Es kann keinen absoluten Rechtsanspruch für alle geben, nicht diskriminiert zu werden. So auch nicht für Homosexuelle, die längst gleichwertige Mitglieder der Gesellschaft sind und kontraproduktive «Schutzgesetze» nicht nötig haben. Zusätzliche Gesetze, die vor Diskriminierung schützen, sind schlicht unnötig. Denn wer Menschen in öffentlichen Auseinandersetzungen aufgrund bestimmter Merkmale beleidigt oder herabwürdigt, begibt sich schon heute ins Abseits und erntet gesellschaftliche Ächtung. Um sich gegen Ehrverletzung, Beschimpfung, Drohung, üble Nachrede oder Verleumdung zu wehren, bietet das Strafgesetz zudem schon heute solide rechtliche Grundlagen (Art. 173 ff StGB).
Während die Rassismus-Strafnorm öffentlich geäusserte «Hassreden» unter Strafe stellen will, ist deren Gültigkeitsgebiet in Realität stark dehnbar, wie die letzten Jahre gezeigt haben. Auch was die sogenannte Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung betrifft, weiss heute noch niemand genau, welche Meinungsäusserungen die Richter dereinst konkret als diskriminierend auslegen werden. Vielmehr ist die Gesetzeserweiterung in letzter Konsequenz ein schwerwiegender Angriff auf Menschen, die der Gender-Ideologie und den Forderungen der Homosexuellen-Verbände auf der Basis christlicher Ethik öffentlich entgegentreten.
Jetzt Referendum unterschreiben!
Trotz spürbarer Aufbruchstimmung bleibt der Rücklauf an Unterschriften bislang unter den Erwartungen. Es ist höchste Alarmstufe angesagt! Unterschreiben Sie darum bitte das Referendum «Nein zu diesem Zensurgesetz!» zusammen mit Ihrer Familie und Bekannten (pro Bogen nur Personen aus der gleichen Gemeinde). Jeder kann aktiv werden und in seinem eigenen Umfeld weitere, dringend benötigte Unterschriften sammeln. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
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