Am Sonntag stimmen wir über zwei Kleinständerungen des Mietrechts ab. Beide Vorlagen haben sowohl im Ständerat als auch im Nationalrat ganz klare Mehrheiten erhalten. Der Schutz der Mieter bleibt gewahrt, es geht aber auch um den Schutz des Privateigentums.
Betreffend Untermiete sind die heutigen Regeln unklar und können leicht umgangen werden. Untermiete ist und bleibt ein Recht der Mieter. Neu muss im Voraus schriftlich festgehalten werden, dass die Untermiete begründet ist und diese höchstens zwei Jahre dauern darf – eine Verlängerung im gegenseitigen Einvernehmen ist möglich. So wird Transparenz geschaffen und ehrlichen Mietern entsteht kein Nachteil.
Wer hingegen als Mieter den Vermieter hintergehen will und einen Untermieter abzocken will, indem er seine Notlage auf dem ausgetrockneten Wohnungsmarkt ausnützt, der hat mit der neuen Regelung das Nachsehen. Immer wieder gibt es Fälle, in denen Mieter mit einer günstigen Mietwohnung Geschäfte machen, statt sie selbst zu bewohnen.
Linke wollen Immobilienmarkt verstaatlichen
Die zweite Vorlage betrifft Situationen, in denen der Eigentümer seine Immobilie selbst bewohnen oder einem nahen Verwandten zur Verfügung stellen will. Der sogenannte «Eigenbedarf» wird heute von den Gerichten sehr restriktiv ausgelegt. Neu sollen die Voraussetzungen dafür leicht gelockert werden, ohne dass die Rechte der Mieter, insbesondere die langen Erstreckungsfristen (bis zu vier Jahre! bei Wohnungen) geschmälert werden.
Beide juristischen Nuancen wären eigentlich nicht der Rede wert, wenn nicht der Mieterverband, flankiert von den linken Parteien und den Gewerkschaften, mit dem schwersten Geschütz, den unsere direkte Demokratie zu bieten hat, aufgefahren wären: mit dem Referendum. Beide Kampagnen laufen unter dem Titel «Einfacher rauswerfen, um Mieten zu erhöhen?». Mieter sollten damit gegen Hauseigentümer ausgespielt werden. Ihr Kampf gilt dem Fernziel der Verstaatlichung des Immobilienmarktes, und diese zwei Kleinstrevisionen sollen schon mal die Stimmung ausloten. Auch deshalb darf diesen Vorlagen mit gutem Gewissen zugestimmt werden. Stimmen Sie daher 2x Ja zu den Mietrechts-Vorlagen.