Am 18. Juni stimmt das Schweizer Stimmvolk über die OECD-Mindeststeuer ab. Die Vorlage stellt sicher, dass Steuermilliarden in der Schweiz bleiben und nicht ans Ausland verschenkt werden.
Rund 140 Länder haben im Rahmen einer OECD-Steuerreform entschieden, international tätige Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro zu mindestens 15% zu besteuern. Möchte ein Land diese Mindeststeuer nicht umsetzen, dürfen andere Länder die Differenz zu den geforderten 15% einziehen. Die Schweiz würde damit Steuereinnahmen von 1 bis 2.5 Milliarden Franken ans Ausland verlieren.
Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit und der Arbeitsplätze
Um die Steuereinnahmen in der Schweiz zu behalten, ist eine nationale Umsetzung der Vorlage nötig. Dabei sollen 75% der zusätzlichen Einnahmen bei den Kantonen bleiben, 25% werden dem Bund überlassen. Diese Aufteilung ist richtig, denn das Geld steht in erster Linie den Kantonen zu. Sie sind es, die vor Ort gute Rahmenbedingungen für die betroffenen Unternehmen festlegen. Die Kantone tun deshalb gut daran, die zusätzlichen Gelder für weitere Standortmassnahmen zu verwenden, um den Werkplatz Schweiz weiterhin attraktiv zu halten. Damit bleiben Arbeitsplätze erhalten, werden Steuereinnahmen generiert und unser Wohlstand gesichert.
Nur wenige Unternehmen sind betroffen
Der Grossteil der Schweizer Unternehmen, also KMU und rein national tätige Unternehmen, sind von dieser Vorlage nicht betroffen. Die Vorlage umfasst nur ca. 2200 grosse, multinationale Unternehmen. Diese Firmen verdienen Rechtssicherheit. Nur mit einer nationalen Umsetzung werden sie vor Zusatzbesteuerungen im Ausland geschützt und ihnen wird der bürokratische Mehraufwand erspart. Um dies zu erreichen, braucht es am 18. Juni 2023 ein Ja zur OECD-Mindeststeuer. Somit stellen wir sicher, dass das Geld in der Schweiz bleibt und für unseren Wohlstand verwendet wird.