Kein Asyl für Kriminelle!

Das Asylrecht soll Menschen Schutz gewähren, die in ihrem Heimatstaat verfolgt werden. Es verschafft aber keinen Anspruch darauf, im Gastland Verbrechen zu begehen, die Sicherheit der Bevölkerung zu gefährden und trotzdem dort bleiben zu dürfen. Um dies künftig zu verhindern, braucht es endlich griffige Massnahmen.

Pascal Schmid
Pascal Schmid
Nationalrat Weinfelden (TG)

Gewalttaten, Raubüberfälle und Tötungsdelikte gehören inzwischen auch in der Schweiz zum Alltag. 2023 wurden 522’558 Straftaten registriert. Das sind 14% mehr als im Vorjahr. 56% der Straftäter sind Ausländer, und rund die Hälfte davon Asylmigranten, abgewiesene Asylbewerber, illegale Einwanderer und Kriminaltouristen.

Diese Zahlen zeigen unmissverständlich: Personen aus dem Asylbereich sind weit häufiger kriminell als die schweizerische Bevölkerung, aber auch viel krimineller als die ausländische Wohnbevölkerung. Asylmigranten begehen 76-mal häufiger Fahrzeugeinbrüche, 13-mal häufiger Raubüberfalle und 6-mal häufiger Vergewaltigungen als Schweizer.

Seit Jahren importieren wir Kriminalität und Probleme aus den Krisengebieten dieser Welt. Damit setzen wir die Sicherheit unserer Bevölkerung aufs Spiel. Es ist eine Minute vor Zwölf, wenn wir Zustände wie in Berlin, Paris und Stockholm verhindern wollen – und auch wie im sehr nahen Mannheim.

Heute entgehen die meisten kriminellen Asylmigranten aufgrund einer viel zu laxen Praxis der Behörden der im Asylgesetz für solche Fälle vorgesehenen Asylunwürdigkeit. Diese Gesetzesbestimmung führt eigentlich zur Verweigerung des Asyls oder zu einem Widerruf des bereits gewährten Asyls. Doch der Vollzug ist chronisch inkonsequent und die Interessen der Zuwanderer werden über diejenigen unserer eigenen Bevölkerung gestellt.

Das ist völlig inakzeptabel! Mit der Motion 24.3716 «Bevölkerung schützen: Kein Asylverfahren und kein Bleiberecht für Verbrecher» fordere ich, dass Verbrecher aus dem Asylverfahren ausgeschlossen werden und das Land verlassen müssen. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit! Das Gleiche muss für bereits Aufgenommene gelten: Erteilte Bewilligungen (Asyl, vorläufige Aufnahme, Schutzstatus S) sind zu widerrufen.

Unsere Bevölkerung hat das Recht, in Sicherheit zu leben. Deshalb gibt es nur eines: Null-Toleranz bei Asylkriminalität! 

Unterschreiben Sie jetzt die Volksinitiative «Asylmissbrauch stoppen! (Grenzschutz-Initiative)»

Pascal Schmid
Pascal Schmid
Nationalrat Weinfelden (TG)
 
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