Die Ukraine-Politik der Schweiz hat uns bislang weit über 5’000 Millionen Franken gekostet. Weitere 1’500 Millionen sind im Budget bereits fest eingeplant. Das sind 722 Franken pro Schweizer Bürger. Die Folge sind Sparmassnahmen und Budgetkürzungen für Schweizerinnen und Schweizer. Als ob das nicht genug wäre und obwohl noch nicht einmal geklärt ist, wie die 13. AHV-Rente finanziert werden soll, will SP-Sozialministerin Baume-Schneider ein Sozialversicherungsabkommen mit der Ukraine aushandeln.
Geht es nach SP-Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, dann sollen Schweizer AHV/IV-Renten direkt in die Ukraine überwiesen werden können. Damit würden Ukrainer in ihrer Heimat für immer eine AHV-Mindestrente erhalten. Und zwar selbst dann, wenn sie nur einmal in der Schweiz etwas Weniges einbezahlt haben oder – noch stossender – wenn die Beiträge von den Schweizer Steuerzahlern finanziert wurden. Das ist absurd und wird unser wichtigstes Sozialwerk über Jahrzehnte finanziell stark belasten.
Die Mindesteinzahlungen für die AHV der Ukrainer mit Status S bezahlen heute die Gemeinden mit unserem Steuergeld. Die Auszahlungen gehen zu Lasten der Schweizer AHV-Bezüger. Derzeit leben rund 65’000 Personen mit Schutzstatus S in der Schweiz, die bei einer Rückkehr in die Ukraine lebenslängliche Ansprüche an die AHV/IV stellen könnten.
Millionen Ukrainer könnten sich Schweizer AHV-Rente holen
Heute werden keine AHV-Renten in die Ukraine gezahlt, wenn die Geflüchteten zurückkehren, weil es kein Sozialversicherungsabkommen gibt. Beim Verlassen der Schweiz können Ukrainerinnen und Ukrainer die bezahlten AHV-Beiträge zurückfordern. Hat eine Gemeinde die Beitragszahlungen übernommen, werden diese nicht zurückgezahlt. Das ist richtig so: Wer gearbeitet hat, kann sich bei einer Rückkehr die selbst geleisteten Beiträge auszahlen lassen. Wer nicht arbeitet – und das trifft auf über 60% aller Personen mit Schutzstatus S zu – der bekommt auch nichts.
SP-Bundesrätin Baume-Schneider behauptet, ein Sozialversicherungsabkommen könne Ukrainer zu einer Rückkehr in ihr Heimatland bewegen. Sie vergisst dabei: Noch immer haben grundsätzlich alle 43 Millionen Ukrainer das Recht, in die Schweiz einzureisen und Schutzstatus S zu beantragen. Die Aussicht auf eine lebenslängliche Schweizer Rente, von welcher sich in der Ukraine gut leben lässt, dürfte für viele motivierend sein, um erst recht in die Schweiz zu kommen. Direkt aus der Ukraine oder aber aus einem Nachbarstaat, wo kein Sozialversicherungsabkommen mit der Ukraine besteht.
Schweizer AHV-Rentner müssen Priorität haben!
Die finanziellen Risiken für unsere Sozialwerke sind riesig und lebenslängliche Rentenzahlungen in die Ukraine sind völlig ungerecht gegenüber allen Schweizerinnen und Schweizern, die ihr ganzes Leben hart gearbeitet und in die AHV einbezahlt haben. Die Priorität der Schweizer Politik muss bei ihnen liegen: Angemessene und gesicherte AHV-Renten für unsere Leute hier in der Schweiz.
Der Bundesrat setzt die Prioritäten falsch. Um international gut dazustehen, scheint ihm jedes Mittel recht zu sein – sogar die Gefährdung und Plünderung der Schweizer Altersvorsorge. Für die SVP ist klar: Der Bundesrat muss die Verhandlungen über ein Sozialversicherungsabkommen mit der Ukraine sofort abbrechen.