Das Volk hat entschieden. Bundesrat und Parlament wurden gestern beauftragt, zu einer eigenständigen Steuerung der Zuwanderung zurückzukehren. Der Rahmen für die nächsten politischen Schritte ist damit abgesteckt: Der Bundesrat hat mit der EU Neuverhandlungen über das Personenfreizügigkeitsabkommen aufzunehmen. Innenpolitisch sind rasch Gesetzesanpassungen an die Hand zu nehmen, welche eine Steuerung über Höchstzahlen und Kontingente ermöglichen, einen Inländervorrang auf dem Arbeitsmarkt statuieren und Ansprüche im Bereich des Aufenthalts, des Familiennachzugs sowie der Sozialleistungen sinnvoll beschränken. Die Initiative setzt klare Leitplanken zur Steuerung der Zuwanderung, die dem Gesetzgeber aber einen genügend grossen Handlungsspielraum bei der detaillierten Umsetzung lassen. Genau dies war die Absicht der Initianten.
Das Volk hat entschieden. Bundesrat und Parlament wurden gestern beauftragt, zu einer eigenständigen Steuerung der Zuwanderung zurückzukehren. Der Rahmen für die nächsten politischen Schritte ist damit abgesteckt: Der Bundesrat hat mit der EU Neuverhandlungen über das Personenfreizügigkeitsabkommen aufzunehmen. Innenpolitisch sind rasch Gesetzesanpassungen an die Hand zu nehmen, welche eine Steuerung über Höchstzahlen und Kontingente ermöglichen, einen Inländervorrang auf dem Arbeitsmarkt statuieren und Ansprüche im Bereich des Aufenthalts, des Familiennachzugs sowie der Sozialleistungen sinnvoll beschränken. Die Initiative setzt klare Leitplanken zur Steuerung der Zuwanderung, die dem Gesetzgeber aber einen genügend grossen Handlungsspielraum bei der detaillierten Umsetzung lassen. Genau dies war die Absicht der Initianten.
Was bleibt vom zurückliegenden Abstimmungskampf? Viele seit längerem existierende und sich zuspitzende Probleme im Zusammenhang mit der ausser Kontrolle geratenen Zuwanderung wurden thematisiert und mussten letztlich vom Bundesrat, von der Politik, aber auch von Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften als solche anerkannt werden. Hier rächte sich die teilweise irrationale Züge annehmende Überhöhung der Personenfreizügigkeit durch Wirtschaft und Behörden in den vergangenen Jahren. Eine weitere Erkenntnis: Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, aber auch die Medien, liessen sich von einer massiven gegnerischen Kampagne nicht auf argumentative Nebengeleise führen. Es ging weder um die Abschottung der Schweiz noch um ein Plebiszit für oder gegen die SVP. Das gestrige Ergebnis zeigt auch einmal mehr eindrücklich, dass selbst fast unbegrenzte finanzielle Mittel keinen Abstimmungserfolg garantieren. Das Stimmvolk lässt sich nicht kaufen. Die Argumente sind wichtiger als das Geld.
Runter vom hohen Ross
An der Nase nehmen muss sich nach dem gestrigen Entscheid der Bundesrat, aber auch kantonale und kommunale Exekutiven. Ihr Engagement, direkt eingebunden in eine orchestrierte PR-Kampagne, schoss massiv über das Ziel hinaus und wurde von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern nicht goutiert. Hier ist in Zukunft Mass halten angesagt, will der Bundesrat nicht weitere Glaubwürdigkeit verspielen.
Völlig an den Realitäten vorbei zielen jetzt Kommentare, welche die Schweiz an neuen Bruchlinien auseinanderdividieren wollen: da die ländlichen Hinterwäldler, dort die urbanen Aufgeschlossenen. Gerade solche Einschätzungen sind Ausdruck eines bei den politischen und wirtschaftlichen Eliten weit verbreiteten Dünkels, der den Blick auf real existierende Probleme verstellt und damit zur unausweichlichen Reaktion durch eine Mehrheit der Bevölkerung geführt haben.
Wie weiter?
Mit dem gestrigen Entscheid haben Volk und Stände die Verfassung geändert. Sie haben den Bundesrat und das Parlament als Exekutive und Legislative beauftragt, diesen Verfassungsauftrag umzusetzen. Die SVP wird ihren Beitrag zur Umsetzung der Initiative mit ihren Vertreterinnen und Vertretern im Bundesrat und im Parlament leisten.
Geradezu jämmerlich sind Forderungen wie jene, dass nun SVP-Vertreter in Brüssel verhandeln sollten. Das Parlament will der SVP seit Jahren nicht mehr Verantwortung im Bundesrat zugestehen und verwehrt ihr einen zweiten Sitz in der Landesregierung konsequent. Nun soll es die SVP plötzlich richten? Wenn die zuständigen Bundesräte die Neuverhandlung des Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU nicht führen wollen oder können, dann sollen sie zurücktreten.
Auch hängt die innenpolitische Umsetzung des seit gestern geltenden Verfassungsauftrages nicht von den Reaktionen der EU ab. Dass diese in einer ersten Phase geharnischt ausfallen, hängt nicht zuletzt mit EU internen Befindlichkeiten zusammen. Die Europawahl von Ende Mai spielt dabei eine nicht zu unterschätzende Rolle. Deshalb sollte sich der Bundesrat auch keinesfalls von der EU beeindrucken und erpressen lassen.
Innenpolitische Umsetzung prioritär
Vielmehr gilt es nun prioritär die eigenständige Steuerung mit Höchstzahlen und Kontingenten als souveräner Staat rasch an die Hand zu nehmen und sicherzustellen. Diese Weichen müssen im Inland gestellt werden. Dabei muss das Rad nicht neu erfunden werden. Dieses System galt bereits bis 2007 global und wird aktuell immer noch für sämtliche Nicht-EU-Staaten angewendet. Die SVP hat immer betont, dass sie offen ist für effiziente und unbürokratische Lösungen in diesem Bereich. Gleiches gilt für die Umsetzung des Inländervorrangs, den die Schweiz im geltenden Ausländergesetz für Drittstaaten ebenfalls schon kennt. Wichtig ist hier, dass das Reservoir an bereits in der Schweiz lebenden Arbeitskräften bestmöglich genutzt wird, bevor neue Ausländer ins Land geholt werden. Die Initiative verlangt zudem eine Steuerung im Bereich der Grenzgänger. Dies ist insbesondere für den Kanton Tessin und verschiedene andere Grenzregionen von zentraler Bedeutung.
Die SVP erwartet vom Bundesrat nun rasch Vorschläge für die Umsetzung des Verfassungsartikels. Gemäss Übergangsbestimmungen müssen die entsprechenden Arbeiten in spätestens drei Jahren abgeschlossen und umgesetzt sein. Maximal drei Jahre Zeit hat der Bundesrat auch für die Neuverhandlung des Personenfreizügigkeitsabkommens.
Vorhandenen Spielraum ab sofort nutzen
Die SVP pocht schliesslich darauf, dass der vorhandene Spielraum in laufenden ausländerpolitischen Gesetzgebungsprozessen konsequent für eine Verschärfung der Regeln genutzt wird. So werden die SVP-Vertreter in der staatspolitischen Kommission des Nationalrates bereits in dieser Woche Anträge in die laufende Revision des Ausländergesetzes (Integrationsvorlage 13.030) einbringen. Die vom Bundesrat und vom Ständerat bisher verfolgte Stossrichtung ist vor dem Hintergrund des gestrigen Volksentscheides nicht haltbar. Die SVP wird ihre Anträge zuhanden der Kommissionsberatungen morgen veröffentlichen.
Keine Grundlage mehr hat seit gestern auch die Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien. Diese widerspricht Absatz 4 des neuen Art. 121a der Bundesverfassung, führt sie doch zu einer zusätzlichen, unkontrollierten Zuwanderung. Der Ratifizierungsprozess darf deshalb nicht fortgesetzt werden.
Votum für die Unabhängigkeit
Das gestrige JA zur Masseneinwanderungsinitiative muss auch als klares Votum für die Unabhängigkeit und Souveränität verstanden werden. Das Schweizer Volk will einen eigenständigen Handlungsspielraum bewahren – auch gegenüber der EU. Vor diesem Hintergrund sind auch künftige Abkommen mit der EU und anderen Partnern zu bewerten. Der Bundesrat hat der EU – wie ihn die aussenpolitische Kommission des Nationalrates beauftragt hat – endlich mitzuteilen, dass die Schweiz nicht Mitglied des europäischen Binnenmarktes ist und auch nicht die Absicht hegt, dies zu werden. Der Entscheid von gestern ist auch ein klares Votum gegen eine weitere institutionelle Einbindung in die EU mit fremden Richtern und dynamischer Rechtsübernahme.