Editorial

Masseneinwanderung geht ungebremst weiter

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, nicht geschätzte Verfassungsbrecher, die SVP-Fraktion lehnt diesen Volkswillen verachtenden Verfassungsbruch ab, weil damit die Massenzuwanderung unkontrolliert weitergeht. Mit der Nichtumsetzung des von Volk und Ständen beschlossenen Auftrages der eigenständigen Steuerung begeht das Parlament einen in dieser Form wohl einmalig dreisten Verfassungsbruch. Die Bilanz nach fast drei Jahren Auftragsverweigerung der Bundesrats- und der Parlamentsmehrheit ist himmeltraurig. Die von FDP-Architekten entworfene und – wie man gestern hören konnte – sogar mit Brüssel abgesprochene Gesetzesruine ist nichts anderes als eine Kapitulation vor der EU, eine für das Schweizervolk demütigende Unterwerfungserklärung.

Adrian Amstutz
Adrian Amstutz
Nationalrat Sigriswil (BE)

Vom Volksauftrag bleibt nichts, weder eine eigenständige Steuerung, noch Höchstzahlen und Kontingente, noch werden der Familiennachzug und die Sozialleistungen beschränkt, und der Inländervorrang wird gar zu einem Arbeitslosen- und Ausländervorrang umfunktioniert. Nichts als warme Luft – es ist auch nicht light! Damit aber nicht genug: Der Bundesrat will jetzt im Eilzugstempo, ebenfalls verfassungswidrig, die Möglichkeit der masslosen Zuwanderung auch noch auf Kroatien ausdehnen, eine unglaubliche Geschichte!

Ich komme nun zu den auch vom Volk bestimmten Übergangsregelungen. Hier handelt der Bundesrat sogar gegen seine eigenen Grundsätze über das Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht, die er am 5. März 2010 festgelegt hat: "… kann die neue Verfassungsbestimmung nicht völkerrechtskonform umgesetzt werden, so vertritt der Bundesrat die Auffassung, dass die Annahme der Initiative durch Volk und Stände als Auftrag zur Kündigung der entgegenstehenden internationalen Verpflichtungen zu verstehen ist". Genau das hat der Bundesrat im ganzen Abstimmungskampf ins Feld geführt, genau das hat er in der Botschaft an Sie, ans Parlament geschrieben, und genau das steht im Abstimmungsbüchlein fürs Volk zu dieser Abstimmung, notabene als Drohgebärde ausgestaltet. Trotzdem hat das Schweizervolk zu dieser Initiative Ja gesagt.

Was ist jetzt nach dieser Nichtumsetzung des Volksauftrages zu tun?

Auch diese Frage haben Volk und Stände mit der neuen Verfassungsbestimmung beantwortet: "Ist die Ausführungsgesetzgebung zu Artikel 121a drei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände noch nicht in Kraft getreten, so erlässt der Bundesrat auf diesen Zeitpunkt hin die Ausführungsbestimmungen vorübergehend auf dem Verordnungsweg." Genau das ist jetzt zu tun, nachdem die Verfassungsbestimmung in diesem Fall nicht einmal ansatzweise umgesetzt ist. Die SVP-Fraktion fordert den Bundesrat unmissverständlich auf, seinen verfassungsmässigen Auftrag endlich zu erfüllen und bis am 9. Februar 2017 eine entsprechende Verordnung zu erlassen. Tut er das nicht, dann können Volk und Stände diese Verfassungsbruchgeschichte nur noch mit einer Initiative zur Kündigung der Personenfreizügigkeit stoppen. Dann wäre die SVP gezwungen, ihren Gremien dieses Geschäft so vorzulegen und zur Abstimmung zu bringen.

Mit dem heute vorliegenden Verfassungsbruch wird unsere Demokratie mit Füssen getreten. Es ist ein schwarzer Tag für dieses Land. Dieses von der SP getriebene, aber von FDP-Leuten angeführte, fast landesverräterische Vorgehen der Parlamentsmehrheit, dem die CVP-Fraktion mit einer heuchlerischen Stimmenthaltung ebenfalls noch zum Durchbruch verhilft, ist an Demokratieverachtung nicht zu übertreffen.

Hören Sie gut zu: Ob die Wortschöpfung "Verfassungsbrecher" bewusst oder zufällig das Wort "Verbrecher" enthält, weiss ich nicht, vielleicht können Sie das über die Neujahrstage selber beantworten.

Votum von Adrian Amstutz anlässlich der Schlussabstimmung vom 16.12.2016

>> Video zum Votum

Adrian Amstutz
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Nationalrat Sigriswil (BE)
 
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