Seit die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) am 14. Juni 2015 mit einer hauchdünnen Mehrheit von 50,1 Prozent angenommen worden ist, reissen die Diskussionen über die Berechtigung und Höhe der Mediensteuer nicht ab. Mit dem Wechsel der Inkassotätigkeit von der Billag AG zur Serafe AG, aber auch mit der erstmaligen Erhebung der Unternehmensabgabe zeigt sich: Das System ist nicht nur fehleranfällig, sondern in vielen Punkten auch nicht zu Ende gedacht. Die gesetzlichen Grundlagen sind lückenhaft und werfen Fragen auf. Dabei wäre die Lösung einfach: Streichen wir die Abgabe für Unternehmen – dann vermeiden wir Doppelbesteuerung und bürokratischen Ärger im gleichen Zug!
Die medienpolitischen Diskussionen der vergangenen Monate und Jahre zeigten klar auf: Mittlerweile wird von verschiedensten Seiten Reformbedarf in Bezug auf die Gesetzgebung zu Radio und Fernsehen erkannt. Bereits in der parlamentarischen Debatte zur No-Billag-Initiative haben der schweizerische Gewerbeverband und die Economiesuisse einen Gegenvorschlag unterstützt, welcher die Abgabenhöhe auf 200 Franken festsetzen und die Zahlungspflicht für Unternehmen streichen wollte. Auch die FDP hat dieses Anliegen aufgenommen und fordert die «Befreiung der Unternehmen von der Medienabgabe» (Positionspapier «Mehr Markt für die Schweizer Medienlandschaft», 13. Januar 2018, Seite 2). Die Schweizerische Volkspartei forderte die Streichung der umstrittenen Unternehmensabgabe schon immer.
Unternehmensabgabe ist abzuschaffen
Nachdem im Rahmen der Debatte zur No-Billag-Initiative auch seitens der Gegner wiederholt darauf hingewiesen worden ist, dass der Service-public-Auftrag genauer definiert und eingeschränkt werden müsse, scheint der Zeitpunkt gekommen, die Unternehmensabgabe aufzuheben. So können die Sparanstrengungen unterstützt und die störende Doppelbesteuerung vermieden werden: Jeder Mitarbeiter eines Betriebs zahlt ja bereits über den privaten Haushalt seine Abgabe.
Vor diesem Hintergrund habe ich eine Parlamentarische Initiative eingereicht, welche den Artikel 68 RTVG und die weiteren damit in Zusammenhang stehenden Erlasse entsprechend revidieren will. Die nationalrätliche Medienkommission hat besagte Initiative am 6. November 2018 mit 14 zu 9 Stimmen unterstützt. Nun ist sie in der ständerätlichen Kommission hängig.
Ärger in Gewerbekreisen
Derzeit erhalte ich täglich verärgerte Zuschriften von Unternehmen, Verbänden, aber auch von Privatpersonen. Sie beklagen sich – zu Recht – über etliche Missstände in Bezug auf die Erhebung der neuen Mediensteuer. Das Problem liegt nicht nur an fehlerhaftem Adressmaterial und entsprechenden Fehlzustellungen an Privatpersonen. Die Problematik bezieht sich auch auf juristische Personen, wo offensichtlich diverse Unklarheiten bestehen.
Da die Steuerverwaltung strikte nach MWST-Nummern vorgeht, werden nicht nur Unternehmen besteuert, sondern auch Arbeitsgemeinschaften. Es gibt also Unternehmen, die doppelt und dreifach besteuert werden – neben der bereits erfolgten Abgabeerhebung bei den Mitarbeitern, welche ja alle schon privat zahlen. Diesen Fragen hat sich erfreulicherweise nun der Gewerbeverband angenommen.
Umsatz ist entscheidend
Dass der Umsatz die entscheidende Messgrösse ist, war in der parlamentarischen Debatte bekannt. Leider sind die meisten Fraktionen aber nicht der SVP gefolgt und haben das Gesetz mehrheitlich durchgewinkt. Nun merken auch die anderen Parteien: So kann es nicht weitergehen.
Bereits die Rechnungsstellung ist ein Ärgernis: Da die letztjährige Umsatzzahl als Messgrösse aufgeführt ist, weiss nun die eine oder andere Sekretärin oder Hauspostangestellte mehr, als dem Chef lieb wäre. Die Bemessung nach Umsatzzahlen fällt namentlich bei Betrieben, welche mit sehr wenigen Leuten sehr hohe Umsätze erwirtschaften, ins Gewicht. So führt eine Viehhandels-Genossenschaft an, sie habe neu pro Mitarbeiter über 1’000 Franken (!) Mediensteuer zu bezahlen.
Weitere Kritik kommt von Pensionskassen, welche als Vorsorgeeinrichtungen nicht zu den gewinnorientierten Unternehmen zählen. Im Gegenteil: Sie müssen die Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen sicherstellen. Ist es wirklich richtig, wenn die bereits unter erheblichem Druck stehenden Vorsorgeeinrichtungen auch Mediensteuern zahlen müssen?
Ständerat hat die Lösung in der Hand
Fazit: Unterstützt der Ständerat die Parlamentarische Initiative 18.405, wären mehrere Probleme auf einen Schlag gelöst. Dann wäre nicht nur die störende Doppelbesteuerung gestrichen, sondern im gleichen Zug auch der erwähnte bürokratische Ärger aus dem Weg geschafft!