Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) hat mit 14 zu 11 Stimmen eine Motion und eine parlamentarische Initiative betreffend die Wiederausfuhr von Kriegsmaterial beschlossen. Die Nichtwiederausfuhr-Erklärungen sollen in Fällen, in denen das völkerrechtliche Gewaltverbot verletzt wird, und namentlich im Fall des russisch-ukrainischen Kriegs ausser Kraft gesetzt werden können.
Umgehung des Neutralitätsrechts
Das internationale Neutralitätsrecht verpflichtet die Schweiz, keine Waffen in ein kriegführendes Land zu liefern. Das Kriegsmaterialrecht sieht mit sogenannten Nichtwiederausfuhrerklärungen wiederum vor, Vertragspartner verbindlich zu verpflichten, geliefertes Kriegsgut nicht weiter zu veräussern. Wenn die Schweiz jetzt solche Nichtwiederausfuhrerklärungen aufhebt, damit eine Kriegspartei wie die Ukraine Waffen erhält, umgeht sie das Neutralitätsrecht. Insbesondere die parlamentarische Initiative der Mitte will explizit eine der Kriegsparteien bevorzugen, was im völligen Widerspruch zum Kern des Neutralitätsrechts steht. Dabei war die Neutralität stets Garant für die innere und äussere Sicherheit unseres Landes und für das Erreichen friedlicher Lösungen. Sie hat die Schweiz seit über 200 Jahren den Frieden nach innen und aussen gesichert.
Wer Waffenlieferungen in ein Land, welches in einen bewaffneten Konflikt verwickelt ist, zulässt, gibt die Neutralität auf und zerstört die Grundlage von Frieden und Wohlstand in unserem Land. Politiker, die solch fiese Umgehungen mittragen, bringen ihre eigenen Wähler und unser Land in erhöhte Gefahr. Bei solchen Spielchen macht die SVP nicht mit! Die Schweiz blickt auf eine lange diplomatische Tradition der «guten Dienste» zurück und wird für ihre Vermittlerrolle weltweit geachtet. Das darf nicht gefährdet werden!
Keine Panzer für die Ukraine
Sicherheitspolitiker mehrerer Parteien wälzen die Idee, zumindest einen Teil der Panzerflotte zu verkaufen und diese jenen Staaten zur Verfügung zu stellen, die ihre Leopard-Kampfpanzer an die Ukraine weitergeben. Denn dadurch entstehen den europäischen Partnerländern der Schweiz Lücken in ihrem Arsenal. HALT! STOP! Die grundlegendste Erkenntnis im Zusammenhang mit dem brutalen Ukraine-Krieg ist die, dass Kriege nicht ausschliesslich im Cyberraum geführt, sondern letztlich immer auch am Boden ausgetragen werden. Daraus muss die Erkenntnis gewonnen werden, dass die Schweizer Armee sowohl personell als auch materiell zu stärken ist. Gerade in der heutigen Zeit zeigt sich, dass Frieden nicht etwas Selbstverständliches ist, sondern etwas Zerbrechliches, das immer bedroht und gebrochen werden kann. Die Verteidigungssicherheit unseres Landes gilt es folglich zu stärken. Die 96 stillgelegten Panzer 87 (Leopard 2) sind deshalb zwingend als strategische Reserve im Bestand zu halten und – auch um eine Vollausrüstung bei den aktuell noch vorhandenen sechs Panzerbataillonen zu erhalten – zeitnah einem Kampfwertsteigerungsprogramm zu unterziehen.
Die Parlamentarischen Vorstösse im Überblick:
Die Motion (23.3005) verlangt, Artikel 18 des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) so zu ändern, dass der Bundesrat die Nichtwiederausfuhr-Erklärung des Landes, das Schweizer Kriegsmaterial gekauft hat, für aufgehoben erklären kann, wenn sich die Wiederausfuhr auf eine Situation bezieht, welche gemäss Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen im Widerspruch zum völkerrechtlichen Gewaltverbot steht. Die Nichtwiederausfuhr-Erklärung soll auch dann für aufgehoben erklärt werden können, wenn die Generalversammlung der Vereinten Nationen mit Zweidrittelmehrheit den Verstoss gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot festgestellt hat. Der Bundesrat soll am Verbot der Wiederausfuhr festhalten können, wenn dessen Aufhebung ein überwiegendes aussenpolitisches Interesse der Schweiz entgegensteht.
Auch die parlamentarische Initiative (23.401) hat die Änderung von Artikel 18 KMG zum Ziel. So soll die Nichtwiederausfuhr-Erklärung hinfällig werden, wenn feststeht, dass die Wiederausfuhr des Kriegsmaterials in die Ukraine im Zusammenhang mit dem russisch-ukrainischen Krieg erfolgt. Diese Änderung soll dringlich erklärt werden und bis zum 31. Dezember 2025 in Kraft bleiben.