Das Volk hat gesprochen. „Der Bau von Minaretten ist verboten.“ So lautet der neue Absatz 3 in Artikel 72 der Bundesverfassung. Die Umsetzung ist einfach. Interpretationsspielraum gibt es nicht…
Das Volk hat gesprochen. „Der Bau von Minaretten ist verboten.“ So lautet der neue Absatz 3 in Artikel 72 der Bundesverfassung. Die Umsetzung ist einfach. Interpretationsspielraum gibt es nicht. Wenn die Abstimmungsverlierer, allen voran der Bundesrat, jetzt die Umsetzung anzweifeln und dazu auf die Gerichte und das Völkerrecht verweisen, legen sie ein bedenkliches Demokratieverständnis an den Tag. Die SVP wird sich mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln für die Umsetzung des Volksentscheids vom 29. November einsetzen.
Der gestrige Volksentscheid hat gezeigt, wie weit sich Bundesrat und Parlament von der Bevölkerung entfernt haben. Anliegen und Sorgen werden nicht erkannt oder verdrängt. Das zeigt die Diskussion über die Minarette ebenso wie die nun angelaufene Debatte über die Personenfreizügigkeit, wo es der Bundesrat noch in diesem Sommer für unnötig hielt, die Ventilklausel anzurufen, zu einem Zeitpunkt, als sich bereits grosse Probleme mit der Einwanderung abzeichneten.
Reife Demokratie
Der Minarett-Entscheid zeigt einmal mehr die Reife des Souveräns. Die Einschüchterungen und die Schwarzmalerei der Gegner haben nicht verfangen. Trotz Zensurversuchen wurde eine intensive, öffentliche Debatte geführt. Saalveranstaltungen waren in den letzten Jahren selten so gut besucht wie im Vorfeld dieser Abstimmung. Der Entscheid ist schliesslich überdeutlich ausgefallen. Das Volk hat seiner Regierung wieder einmal den Weg gewiesen. So reif der Souverän entschieden hat, so kleinkrämerisch zeigen sich nun der Bundesrat und die Verlierer von gestern. Statt den Entscheid zu akzeptieren, wird nun die Völkerrechtskeule geschwungen. Nicht das Volk, sondern das Bundesgericht oder sogar der Europäische Gerichtshof würden das letzte Wort in dieser Sache haben. Wer so argumentiert, legt ein bedenkliches Demokratieverständnis an den Tag und zeigt, wie wenig er von den Volksrechten hält.
Nötigenfalls künden
Die SVP verlangt, dass der Bundesrat den Entscheid von gestern ohne Wenn und Aber umsetzt. Sollten es Gerichte wagen, den Volksentscheid mit Verweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention oder den Uno-Pakt über die bürgerlichen und politischen Rechte umzustossen, müsste die Schweiz die entsprechenden Verträge künden. Es kann und darf nicht sein, dass das Völkerrecht unsere direkte Demokratie aushebelt. Die SVP wird sich auch hier mit aller Vehemenz für das Volk uns seine Interessen einsetzen.