Meine parlamentarische Initiative (12.484) verlangt, dass rechtswidrig in der Schweiz lebende Personen (Sans-Papier und abgewiesene Asylbewerber) keinen Anspruch mehr auf eine obligatorische Krankenversicherung haben. Dieser Anspruch öffnet Tür und Tor für Missbrauch, verletzt den Solidaritätsgedanken unseres Krankenversicherungssystems und belastet unsere Prämien. Nothilfe und medizinische Grundversorgungen blieben natürlich unangetastet.
Meine parlamentarische Initiative (12.484) verlangt, dass rechtswidrig in der Schweiz lebende Personen (Sans-Papier und abgewiesene Asylbewerber) keinen Anspruch mehr auf eine obligatorische Krankenversicherung haben. Dieser Anspruch öffnet Tür und Tor für Missbrauch, verletzt den Solidaritätsgedanken unseres Krankenversicherungssystems und belastet unsere Prämien. Nothilfe und medizinische Grundversorgungen blieben natürlich unangetastet.
An der Sitzung am Freitag, 8. November lehnte die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) dank der Mithilfe der Mitteparteien die Parlamentarische Initiative ab. Personen mit illegalem Aufenthaltsstatus haben heute Anspruch auf die umfassenden Leistungen der obligatorischen Krankenversicherungen. Der Solidaritätsgedanke der sozialen Krankenversicherung wird damit ungebührlich strapaziert. Dies gilt umso mehr, da auch Ansprüche auf Prämienverbilligung bestehen. Riesige administrative Probleme und beispielsweise nicht durchführbare Betreibungen sind die Folge davon, da diese Personen rechtlich ja gar nicht existieren, keinen Wohnsitz und keine Adresse haben. Ausserdem ist es unter Androhung von Sanktionen den Versicherern aus datenschutzrechtlichen Gründen verwehrt, die kantonalen Fremdenpolizei über illegale in der Schweiz lebende Personen zu informieren. Gewiefte Sans-Papier-Organisationen nützen diese Informationsasymmetrie gezielt und systematisch aus. Dies auf Kosten der Steuer- und Prämienzahler!
Dem Missbrauch wird Tür und Tor geöffnet, was die Praxis auch belegt. Versicherungen bestätigen, dass Sans-Papier offenbar erst und nur dann gemeldet werden, wenn hohe medizinische Kosten anfallen oder angefallen sind. Dies widerspricht dem sozialen und solidarischen Gedanken unseres Krankenversicherungssystems. Fehlende Prämien müssen durch die Versicherer, indirekt durch alle anderen Prämienzahler getragen werden. Einmal mehr decken damit auch die Mitteparteien mit ihrem Nichtstun das Verhalten der Sans-Papier und stellen diese rechtlich den korrekt angemeldeten Ausländerinnen und Ausländer gleich. Dies ist unverständlich. Denn längst berichten Pflegefachleute und Ärzte, dass sowohl in Spitälern als auch in psychiatrischen Einrichtungen ganze Abteilungen mit Asylsuchenden belegt sind. Über dieses Problem gibt es heute keine Transparenz und auch keine spezifischen Erhebungen, da sie alle über die Grundversicherung gedeckt sind. Die horrenden Kosten sind aber da und werden durch die Allgemeinheit beglichen.
Das unbestrittene und verfassungsmässig garantierte Recht auf Hilfe in Notlagen für jede Person, die sich in der Schweiz aufhält, einschliesslich der für das Überleben notwendigen medizinischen Versorgung, würde durch den Ausschluss der Sans-Papier sowie abgewiesener Asylbewerber aus der Grundversicherung nicht verletzt. Diese haben unabhängig davon, ob eine Versicherung besteht oder nicht, das Recht auf eine minimale medizinische Versorgung.
Dass die Ratslinke eine möglichst grosse Umverteilung, auch zu illegal in der Schweiz Lebenden, staatlich verankert haben möchte, ist klar. Aber, dass sich die Mitteparteien einmal mehr nicht gegen den Missbrauch im Migrations- und Sozialwesen einsetzen, ist unbegreiflich, gerade auch im Lichte der Diskussionen um die Entlastung der Familien in der Schweiz.