Die Bedrohungslage hat sich in den letzten Jahren deutlich verschärft. Die Bedrohungsformen sind komplexer geworden und die Vorwarnzeiten immer kürzer. Zur Gefahrenabwehr sind Bund und Kantone auf frühzeitige Informationen angewiesen. Um die Sicherheit der Schweiz weiterhin gewährleisten zu können, braucht der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) modernere Mittel. Nachdem das Referendum gegen das neue Bundesgesetz über den Nachrichtendienst (Nachrichtendienstgesetz, NDG) ergriffen wurde, wird das Volk am 25. September 2016 darüber befinden müssen.
In der Debatte zum neuen Nachrichtendienstgesetz wird der Staat immer wieder als Feind der Freiheit verunglimpft. Von den Gegnern des neuen Gesetzes wird leichtfertig und realitätsfern mit Begriffen wie „Generalvollmacht“ und „Massenüberwachung“ argumentiert und dabei völlig ausser Acht gelassen, worum es eigentlich wirklich geht, nämlich um die Sicherheit unseres Landes.
Informationen für politische Entscheidungsträger
Der NDB ist ein kleiner, aber wirksamer und effizienter Nachrichtendienst. Er trägt mit operativen und präventiven Leistungen direkt zum Schutz der Schweiz bei. Der Auftrag des NDB umfasst die Früherkennung und die Bekämpfung von Bedrohungen die von Terrorismus, Spionage, der Verbreitung von nuklearen, biologischen und chemischen Waffen, gewalttätigem Extremismus und Cyberattacken ausgehen. Der NDB beschafft sicherheitspolitisch relevante Informationen, wertet diese aus und leitet sie an die politischen Entscheidungsträger weiter. Die Erkenntnisse des NDB erlauben es diesen, bei Bedrohungen der Sicherheit der Schweiz umgehend angemessene Gegenmassnahmen zu ergreifen.
Zeitgemässe Mittel für den Nachrichtendienst
Heute kann der NDB im Inland nur Informationen beschaffen, die öffentlich und allgemein zugänglich oder bei anderen Behörden vorhanden sind. Das neue Gesetz gibt dem NDB zeitgemässe Mittel. Der vorliegende Gesetzesentwurf enthält im Wesentlichen folgende Neuerungen:
Fazit
Das Gesetz führt zu einer Stärkung der inneren und äusseren Sicherheit, die der Bedrohungslage angemessen ist. Und bei näherer Betrachtung sind Freiheit und Sicherheit keine Gegensätze, die sich unversöhnlich gegenüberstehen. Freiheit und Sicherheit ergänzen sich. Man kann sogar sagen sie bedingen einander geradezu – es gibt keine Freiheit ohne Sicherheit. Die Schweiz braucht dieses Gesetz.