Die 13. AHV-Rente klingt gut, erhält die arbeitende Bevölkerung in der Regel auch einen 13. Monatslohn. Die Befürworter argumentieren daher auch mit der Gleichbehandlung – dies ist natürlich reinster Populismus. Die Höhe der AHV-Rente wird auf die Beitragsjahre und Beitragshöhe berechnet. Es spielt also gar keine Rolle, ob jemand einen 13. Monatslohn hat(te) oder nicht. Entscheidend ist immer der Jahreslohn!
Hingegen ist eine 13. AHV extrem teuer. Gegen 5 Milliarden Franken würde diese Zusatzrente kosten. Das kann sich die AHV schlicht nicht leisten. Alle Prognosen bestätigen es: die Mehrwertsteuererhöhung per Anfang 2024 ist bloss ein Tropfen auf den heissen Stein. Mit der letzten AHV-Reform – gleiches Rentenalter für Mann und Frau – wurden die Renten lediglich bis 2030 gesichert. Nach der Reform ist vor der Reform. Das Parlament arbeitet mit Hochdruck daran, die Renten auch danach zu sichern. Die 13. AHV-Renteninitiative ist völlig fehl am Platz. Sie ist eine Ohrfeige an die junge Generation und an alle Menschen, die heute im Arbeitsprozess sind. Aber selbst für Pensionierte ist sie kein Mehrwert. Da die 13. AHV-Rente im Giesskannenprinzip ausgeschüttet würde. Sprich auch Wohlhabende, welche diese gar nicht nötig haben, würden eine 13. AHV-Rente erhalten. Rentner mit bescheidenen AHV-Leistungen hätten zwar auf den ersten Blick etwas mehr, müssten dann aber auch mehr Steuern und Mehrwertsteuer bezahlen.
Profitieren würden hingegen Personen aus dem Ausland. So lebten Ende 2022 fast eine Million Menschen im Ausland, die eine Schweizer AHV-Rente beziehen. Knapp 7 Milliarden Franken werden heute ins Ausland bezahlt. Mit einer 13. AHV-Rente würden in erster Linie all diese Ausländerinnen und Ausländer sowie die Auslandschweizer profitieren. Sie erhalten im Giesskannenprinzip mehr Geld. Die Mehrkosten hingegen tragen sie weder mit höherer Mehrwertsteuer noch mit höheren Lohnabzügen mit. Das ist Rosinenpickerei auf dem Buckel der in der Schweiz arbeitenden Bevölkerung und des Schweizer Gewerbes.
Daher müssen wir am 3. März 2024 an der Urne der 13. AHV-Rente eine klare Abfuhr erteilen.