von Aliki Panayides, Geschäftsführerin SVP Kanton Bern und Gemeinderätin, Ostermundigen (BE)
Die Neuauflage der Einbürgerungsvereinfachung unter dem Titel „Erleichterte Einbürgerung der dritten Generation“ ist eine Mogelpackung. Ziel ist einzig und allein, mehr Jugendliche schneller und unter Umgehung der Gemeinde einbürgern zu können.
Auf den ersten Blick sagt man sich: Klar soll man Jugendliche der dritten Generation erleichtert einbürgern können. Die Grosseltern sind ja damals eingewandert und die Eltern schon hier aufgewachsen und die Kinder haben wahrscheinlich kaum mehr einen Bezug zu der Heimat ihrer Grosseltern. Wenn man aber das Gesetz anschaut, welchem wir mit dem Ja zur Verfassungsänderung den Weg ebnen würden, sieht alles etwas anders aus. Die Vorlage ist eine Mogelpackung und es ist mir unverständlich, wie das Parlament ein solches Gesetz verabschieden konnte.
3. Generation?
Gemäss Gesetzestext sollen diejenigen Ausländer erleichtert eingebürgert werden können, welche hier geboren wurden und mindestens einen Elternteil haben, der hier in die Schule gegangen ist, und einen Grosselternteil, der einmal eine Aufenthaltsgenehmigung in der Schweiz hatte. Mit anderen Worten: Wenn jemand als Kind einer Mutter hier geboren wurde, die mit 8 Jahren in die Schweiz kam, und eines Vaters, welcher als Familiennachzug mit 25 in die Schweiz einwanderte und zeitlebens kein Wort Deutsch lernte, wird das Kind trotzdem zur dritten Generation gezählt und gilt als integriert, sofern ein Grosselternteil (von vier Grosseltern, die man hat), einmal über eine Aufenthaltsgenehmigung, z.B. für ein paar Jahre einen B-Ausweis, verfügt hatte. Stellt man das Beispiel in einen Stammbaum, wird deutlich, wie wenig die vom Parlament beschlossene Definition mit einer echten 3. Generation zu tun hat.
Integration wird einfach vermutet
Beim heutigen, bereits erleichterten Einbürgerungsverfahren für Jugendliche wird in der Gemeinde immer geprüft, ob die jungen Leute auch wirklich integriert sind und sich an die Regeln halten. Wird die Einbürgerungsvorlage am 12. Februar aber angenommen, wird dies nicht mehr geprüft, sondern einfach „vermutet“, wie es auf Amtsdeutsch so schön heisst. D.h. man geht einfach davon aus, dass die Person integriert ist. Der zuständige Verwaltungsmitarbeiter wird einzig und allein auf die Akten abstellen und kontrollieren, ob es einen Strafregistereintrag gibt. Solange es nicht zu einem Gerichtsverfahren kommt, wird es niemanden mehr interessieren, ob beispielsweise ein junger Mann der Lehrerin den Handschlag verweigert, es gut findet, Frauen zu schlagen oder ob er sich vorzugsweise im Spielcasino aufhält und dort ständig das von Kollegen erpresste Geld verzockt.
Erleichtertes Verfahren ist bereits erleichtert genug
Schon heute profitieren junge Menschen von Erleichterungen, indem die Schuljahre doppelt gezählt werden, also eine kürzere Wohnsitzfrist gilt, durch den Schulbesuch der Deutschtest entfällt und die Gebühren tief sind. Wichtig ist und bleibt aber die Kontrolle durch die Gemeinde. Die zuständige Kommission hat die Informationen vor Ort, die Berichte aus der Schule und von den örtlichen Behörden und kann auch durch die Befragung feststellen, ob der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin integriert ist. Diese Kontrolle darf nicht wegfallen, schon gar nicht für eine nur Schein-Drittgeneration. Sonst laufen wir Gefahr, ähnliche Probleme wie in Frankreich mit radikalisierten Jugendlichen mit vollen Bürgerrechten zu bekommen. Gerade in der Schweiz, wo das Bürgerrecht umfassende Mitbestimmungsrechte auf allen Stufen eröffnet, wäre dies verheerend für unsere Demokratie. Deshalb stimme ich aus Überzeugung NEIN zur dieser trügerischen Einbürgerungsvorlage!