Die neue Antirassismus-Strafnorm, die am 9. Februar 2020 zur Abstimmung kommt, ist unnötig und gefährlich. Unnötig, weil die heutigen Gesetze Opfer von Hass, Gewalt und Diskriminierung bereits ausreichend schützen. Und gefährlich, weil die Befürworter unter dem Deckmantel der Toleranz Andersdenkende verfolgen und mundtot machen wollen.
Bereits vor der Einführung des als «Antirassismusartikel» bekannten Art. 261bis des Strafgesetzbuches warnte die SVP im Abstimmungskampf davor, dass dieser neue Straftatbestand dazu verwendet werden würde, unliebsame Gegner mundtot zu machen. Und genau so kam es: Die Linken und Netten verwenden diesen Artikel seit dessen Einführung, um vor allem gegen SVPler vorzugehen, die sich noch trauen Missstände beim Namen zu nennen.
Unbescholtene Bürger sind nun vorbestraft, weil sie wegen Bagatellen vor den Kadi oder gar die Gerichte gezogen und dort von willfährigen Staatsanwälten und Richtern abgeurteilt wurden. Der ursprüngliche Gedanke, das ursprüngliche Ziel des «Antirassismusartikels», nämlich Holocaust-Leugner endlich bestrafen zu können, wurde ad absurdum geführt.
Opfer sind heute schon geschützt
Und nun soll dieser unsägliche Artikel, der längst abgeschafft gehört, gar noch um einen weiteren Straftatbestand erweitert werden. Und natürlich wartet man auch dieses Mal mit einer plausiblen und harmlos tönenden Begründung auf: Menschen sollen nicht mehr wegen ihrer sexuellen Orientierung von Hass, Ausgrenzung und Mobbing betroffen sein. Und natürlich wird uns auch hier das Ganze mit Begründungen und Tatbeständen verkauft, die harmlos klingen, respektive die man zu Recht als verwerflich bezeichnen kann.
Bei Hasskriminalität, Diskriminierung oder gar Drohung gegen LGBTI-Personen (LGBTI englische Abkürzung für lesbische, schwule, bisexuelle, transgender und intersexuelle Menschen) genügt das bestehende Strafrecht längst – denn üble Nachrede, Verleumdung, Beschimpfung, Drohung und Gewalt sind Straftatbestände, die unbürokratisch und mit grosser Hoffnung auf Erfolg eingeklagt werden können.
WCs können vor Gericht erstritten werden
Mit der Ausdehnung des «Antirassimusartikels» wird künftig aber garantiert jeder harmlose Witz, jeder dumme Spruch und vermutlich auch wieder jedes als unpassend empfundene Fasnachtssujet geahndet werden. Es soll künftig also nicht mehr erlaubt sein, einen Witz oder einen Spruch über gleichgeschlechtliche oder transsexuelle Personen zu machen.
Ebenso sicher können wir davon ausgehen, dass künftig auch Leistungen eingeklagt werden, welche diesen Menschen angeblich verweigert werden. Und weil dann auch deren Interessensvertretungen eine Art Verbandsbeschwerderecht ausüben dürfen, werden dann zum Beispiel WC’s für Transgender-Personen eingeklagt werden können – gute Nacht, liebe Verkaufsgeschäfte, Kleinbetriebe, Restaurants, Schulen, Kirchen etc.! Sie werden ihre WC-Anlagen umbauen müssen, damit auch Menschen, welche nicht so recht wissen, ob sie Männlein oder Weiblein sein möchten oder sind, ihre Notdurft auf einem geschlechtsneutralen Töpfchen verrichten können.
Ein gefährliches Instrument in den Händen von Interessengruppen
Es geht bei der beschlossen Gesetzesreform also nicht um einen notwendigen Schutz bedrohter Personengruppen, sondern um ein gefährliches strafrechtliches Instrument in den Händen von Interessengruppen, die missliebige politische oder weltanschauliche Ansichten aus dem demokratischen Diskurs verdrängen und das Verhalten aller Bürger auf ihre ideologische Linie zwingen wollen.
Wir enden mit dieser Erweiterung in einem Abhorch- und Überwachungsstaat – einer klaren Zensur der freien Meinung – und dies ist eines freien Staates und freien Volkes unwürdig! Dies müssen wir am 9. Februar mit einem klaren Nein zu diesem Zensurgesetz stoppen!