Editorial

Nein zur Verstaatlichung der Familie

Der Bundesbeschluss zur Familienpolitik ist eine Vorlage, deren Konsequenzen kaum abschätzbar sind. Bisher war klar: Die Familie ist Privatsache. Verantwortlich für Erziehung und Betreuung der…

Gregor Rutz
Gregor Rutz
Nationalrat Zürich (ZH)

Der Bundesbeschluss zur Familienpolitik ist eine Vorlage, deren Konsequenzen kaum abschätzbar sind. Bisher war klar: Die Familie ist Privatsache. Verantwortlich für Erziehung und Betreuung der Kinder sind die Eltern. Ihnen obliegen diverse Rechte und Pflichten. Bei Problemen sind primär die Gemeinden zuständig, in welchen sich Sozialkommissionen der jeweiligen Bedürfnisse annehmen. Da und dort existieren kantonale Rahmenerlasse. Dies soll sich nun ändern: Familienangelegenheiten werden zur Bundessache erklärt. Auf den ersten Blick tönt die Vorlage freundlich und harmlos: Wer möchte nicht, dass der Bund «die Bedürfnisse der Familie» berücksichtigt? Soll es nicht möglich sein, familiäre Aufgaben und eine Erwerbstätigkeit zu kombinieren?

Darum jedoch geht es am 3. März nicht. Was lapidar tönt, ist gefährlich und teuer: Beim vorliegenden Bundesbeschluss geht es um einen massiven Ausbau des Sozialstaats. Die umfangreichen neuen Zuständigkeiten des Bundes werden die Steuerzahler teuer zu stehen kommen: Aus dem neuen Verfassungsartikel können derart viele Ansprüche abgeleitet werden, dass die finanziellen Folgen ungeahnten Ausmasses sind.

Der Staat sorgt für alles

Mit Fug und Recht fragt man sich, was heute überhaupt noch privat ist. Bis zum letzten Winkel des Privatlebens ist bald alles gesetzlich geregelt. Auch ureigenste Bereiche des Familienlebens geraten zusehends in die Zuständigkeit staatlicher Organe. Was ist der Schutz des Privat- und Familienlebens, den unsere Bundesverfassung garantiert, noch wert? Das Spannungsfeld zwischen Freiheit und Sicherheit zeigt sich auch hier. Früher wurden Freiheitsrechte als Abwehrrechte gegenüber staatlichen Eingriffen verstanden. Die heutige Wohlstandsgesellschaft dagegen ist von einer zunehmenden Anspruchsmentalität geprägt. So wird die Medienfreiheit nicht mehr als Schutz vor Staatsinterventionen gegenüber Presse und Fernsehen verstanden, sondern als Leistungsauftrag an den Staat, unter dem Titel «Service public» möglichst umfassende Programme zur Verfügung zu stellen. Man hat bald den Eindruck, die persönliche Freiheit sei dann am besten gewährleistet, wenn der Staat den Bürgern möglichst viele Entscheide abnimmt. Auch in den Bereichen Sport, Kultur und Religion nehmen staatliche Stellen immer mehr Einfluss. Dank grosszügigen Geldflüssen wehrt sich kaum jemand gegen die zunehmenden Interventionen aus den Amtsstuben. Und nun soll auch noch die Familie zur Staatssache erklärt werden.

Die staatliche Rundumbetreuung des Einzelnen scheint zum Leitgedanken des Wohlfahrtsstaates geworden zu sein. Damit bereits für die Kleinsten gesorgt ist, soll der Staat künftig ein «bedarfsgerechtes Angebot an familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen» bereitstellen. Der Bund will zudem die «Grundsätze über die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung» festlegen. Die finanziellen Folgen des Familienartikels sind gravierend. Wenn Uno-Instanzen empfehlen, ein Prozent des Bruttoinlandprodukts für die ausserfamiliäre Betreuung im Vorschulalter auszugeben, bedeutet dies für die Schweiz jährliche Ausgaben von 5,5 Milliarden Franken. Heute geben wir etwa einen Fünftel dieses Betrags aus. Doch soll die Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder wirklich vollständig vom Staat geregelt werden? Die zunehmende staatliche Bürokratie im Familienbereich ist ungesund, ja absurd. Nur zu gut erinnern wir uns an die Kinderbetreuungsverordnung mit den diversen Bewilligungspflichten für das Hüten von Kindern. Hätte sich damals das Justizdepartement durchgesetzt, wäre die Betreuung von Kindern bereits heute bis ins Detail geregelt: Nachbarn, Freunde, Onkel und Tanten brauchten eine staatliche Bewilligung, um regelmässig ihre Neffen, Nichten oder Nachbarskinder beaufsichtigen zu dürfen. Die entsprechende Verordnung, welche eine Bewilligungspflicht für die Betreuung durch Tanten und Onkel vorgesehen hätte, zog das EJPD erst auf massiven öffentlichen Druck zurück. Nun soll es im selben Stil weitergehen.

Die staatliche Bürokratie verhindert viel. Wenn private Kinderkrippen nicht gebaut werden, liegt der Grund oftmals nicht in mangelnder unternehmerischer Bereitschaft. Vielmehr führen übertriebene gesetzliche Auflagen, bürokratisches Gebaren der zuständigen Amtsstellen und auch die Wettbewerbsverzerrung, welche steuersubventionierte staatliche Krippen provozieren, zum Scheitern privater Initiativen. Deregulierung brächte den Familien mehr als neue Paragrafen.

Politiker wollen Gesetze

Seit Jahrhunderten kämpfen wir gegen dasselbe Grundübel: Wollen Politiker etwas bewirken, machen sie Gesetze. So kann man dem Wähler zeigen, dass man nicht untätig gewesen ist. Vor diesem Hintergrund erklärt sich auch die Geschichte des Familienartikels: Weil die Parlamentarier «die Situation verbessern» wollten, haben sie die «Verfassung mit einem neuen Artikel erweitert». Der finanziellen Konsequenzen, der Einschränkung der Privatsphäre und der zunehmenden Zentralisierung waren sich viele nicht bewusst. Albert Einstein soll einmal gesagt haben: «Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein.» Wer diese Zukunftsvision für die Schweiz hat, mag am 3. März Ja stimmen. Wer aber die Familien schützen und unserem Staatswesen, das auf Selbstverantwortung und dezentralen Strukturen basiert, Sorge tragen möchte, stimmt Nein zum Familienartikel. Der massive Ausbau des Sozialstaats und seine kostspieligen Folgen sind der falsche Weg. Ein Abenteuer, auf das wir uns besser nicht einlassen.

 

Gregor Rutz
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Nationalrat Zürich (ZH)
 
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