Die aktuelle Diskussion über die Durchsetzungs-Initiative zur Ausschaffung krimineller Ausländer findet abgehoben in den intellektuellen Wolken statt. Es wird darüber philosophiert, ob nun wirklich ein Ausländer ist, wer keinen Schweizer Pass hat, oder, ob man mit den „Betroffenen“ nicht doch zu hart umgeht. Mit den „Betroffenen“ sind nicht etwa vergewaltigte Frauen und Mädchen, Angehörige von Ermordeten, zusammengeschlagene Jugendliche oder ausgeraubte Hausbesitzer gemeint, sondern deren Peiniger, Mörder, Schläger und Serieneinbrecher. Handelt es sich dabei um Ausländer, sollen sie nach Verbüssung ihrer Strafe die Schweiz verlassen müssen und in ihre Heimat zurückkehren. Genau darum geht es bei der Durchsetzungsinitiative und um nichts anderes.
Bei einem Ausländeranteil von über 24% in der Schweiz gehen 57,7% der Tötungsdelikte, 61,3% der Vergewaltigungen und nicht weniger als 73% der Einbruchdiebstähle auf das Konto von ausländischen Kriminellen. Als Folge davon liegt der Ausländeranteil in den Schweizer Gefängnissen bei 73%, was Kosten für die Steuerzahler von über 730 Millionen Franken pro Jahr zur Folge hat. Von den Kosten, dem Leid und der Angst bei den Opfern und deren Angehörigen ganz zu schweigen. Darüber wollen die Gegner der Durchsetzungs-Initiative aber auf keinen Fall sprechen. Es ist unglaublich, wie die Classe politique die kriminellen Ausländer, also die Täter, erneut in Schutz nimmt. Selbst Teile der Wirtschaft argumentieren, dass das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU auch die Kriminellen vor einer Ausweisung schützen soll. Ist es denn so schlimm, in der EU zu leben?
Diese Wolkenschieber in Politik, Wissenschaft und Wirtschaft haben jede Bodenhaftung verloren. Für die Opfer bedeutet dies Hohn und Spott. Es wird ununterbrochen von Menschenrechten gefaselt. Wessen Menschenrecht ist denn höher zu gewichten, dasjenige des Vergewaltigers oder gar Mörders oder dasjenige des Opfers und dessen Angehörigen? Oder ist gar das Recht des in der Schweiz belassenen Wiederholungstäters höher zu gewichten als das zweite oder gar dritte Opfer?
Unsägliche Secondo-Debatte
Die Durchsetzungs-Initiative ist klar: Ausländer, die wegen klar definierter, schwerer Verbrechen wie Mord, Vergewaltigung usw. verurteilt werden, sind auszuweisen. Eine Ausschaffung ist zudem vorgesehen bei Wiederholungstätern als Folge von Straftaten wie einfache Körperverletzung, Einbruch mit Sachbeschädigung und weiteren Straftaten, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit in besonderem Masse beeinträchtigen. Auch Ausländer, die in der Schweiz geboren sind, haben sich an die Gesetze zu halten. Das tut der überwiegende Teil auch in vorbildlicher Weise. Wer als Ausländer in der Schweiz kriminell wird, hat hier jedoch nichts zu suchen und soll in sein Heimatland zurückkehren. Wir haben mit kriminellen Schweizern, die wir nirgendwohin ausweisen können und um die wir uns selber zu kümmern haben, bereits mehr als genug am Hals. Schon gemäss geltendem Recht können Personen, die in der Schweiz geboren sind, aber nicht über die schweizerische Staatsbürgerschaft verfügen, sogenannte Secondos, ihre Niederlassungsbewilligung verlieren, wenn sie schwere Straftaten begehen. Die Secondo-Debatte wurde bereits im Abstimmungskampf zur Ausschaffungsinitiative 2010 ausgiebig geführt. Volk und Stände haben im vollen Wissen darum der Initiative zugestimmt. Nun führen wir diese Debatte halt noch einmal. Es geht hier nicht um unbescholtene Secondos, die sich übrigens problemlos einbürgern lassen können, wenn sie das wollen. Es geht hier um ausländische Verbrecher, um Kriminelle, mit denen Secondos in der Regel nichts am Hut haben wollen.
Keine Bagatellen
Die Durchsetzungs-Initiative wirkt genau richtig. Kein Ausländer wird wegen eines Bagatelldelikts in seine Heimat ausgewiesen. Diese Lügen – vor denen die Gegner im vollen Wissen nicht zurückschrecken, sind dieselben wie im 2010 – und diese gilt es zu entlarven. Entweder geht es um schwerste Verbrechen, die als Folge einer Verurteilung bei Ausändern zu einer direkten Ausweisung nach Verbüssung der Strafe führen, oder es geht um schwerwiegende Wiederholungstaten, welche allesamt keine Bagatellen darstellen. Es gilt den Deliktskatalog zu lesen. Auch eine Verurteilung wegen Sozialmissbrauchs setzt betrügerische Absichten und Arglist voraus. Es ist richtig, dass wer wissentlich unsere Sozialwerke prellt und damit echt Bedürftigen Mittel entzieht, die Schweiz verlassen soll. Weder Zufälligkeiten noch Versehen und schon gar nicht Notlagen werden je zu einer Ausschaffung führen. Zusätzlich muss festgehalten werden, dass heute die Arbeit vieler Strafrichter darin besteht, Wieder- und Wieder- und Wiederholungstäter zu verurteilen. Die exorbitanten Kosten für den gesamten Justizapparat aber auch für die Gefängnisse und sog. Therapien sind damit noch gar nicht erwähnt.
Wem also der Opferschutz wichtiger als der Täterschutz ist, wer mehr Sicherheit und weniger Kosten will, der stimmt mit Überzeugung JA zur Volksinitiative zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer.