Nachdem sich der Pulverdampf langsam verzieht und die ersten emotionalen Wallungen nach dem JA von Volk und Ständen zur Masseneinwanderungsinitiative abgeklungen sind, öffnet sich der Blick auf die nächsten Meilensteine. Der Bundesrat tut nun gut daran, die innenpolitische Umsetzung rasch voranzutreiben. Das Kontingentssystem und der Inländervorrang können auf Verordnungsstufe umgesetzt werden, bevor eine Umsetzungsgesetzgebung durch die Eidgenössischen Räte beraten und verabschiedet ist. Mit dem Wegfallen jeglicher Schutzklauseln für die alten EU-Staaten und die Oststaaten in diesem Jahr sowie der vollen Freizügigkeit mit Bulgarien und Rumänien ab 2016 droht sonst ein weiterer, unkontrollierter Zuwanderungsschub.
Nachdem sich der Pulverdampf langsam verzieht und die ersten emotionalen Wallungen nach dem JA von Volk und Ständen zur Masseneinwanderungsinitiative abgeklungen sind, öffnet sich der Blick auf die nächsten Meilensteine. Der Bundesrat tut nun gut daran, die innenpolitische Umsetzung rasch voranzutreiben. Das Kontingentssystem und der Inländervorrang können auf Verordnungsstufe umgesetzt werden, bevor eine Umsetzungsgesetzgebung durch die Eidgenössischen Räte beraten und verabschiedet ist. Mit dem Wegfallen jeglicher Schutzklauseln für die alten EU-Staaten und die Oststaaten in diesem Jahr sowie der vollen Freizügigkeit mit Bulgarien und Rumänien ab 2016 droht sonst ein weiterer, unkontrollierter Zuwanderungsschub.
Dass die EU nun vorerst einen Marschhalt in Bezug auf neue Abkommen einschaltet, ist insofern nachvollziehbar, als dass das Resultat für die europäischen Länder doch sehr überraschend kam. Bevor innerhalb der EU die Europawahl von Ende Mai nicht vorbei ist, wird wohl noch mit mehr „rhetorischen" Kraftmeiereien zu rechnen sein. Danach dürfte Pragmatismus einkehren, denn die EU hat mindestens ebenso grosse Interessen an reibungslosen Beziehungen mit der Schweiz wie umgekehrt, sei dies in Steuerfragen, beim Handel, im Transit oder bei den Herausforderungen in der Energiepolitik. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Schweiz über 100 bilaterale Abkommen mit der EU hat. Niemand denkt ernsthaft daran, diesen Vertragsbestand aufzulösen.
Ausgangslage klären
Zur raschen Klärung der Ausgangslage für die nächste Zeit kann nun aber insbesondere der Bundesrat beitragen, indem er die Umsetzung der Initiative rasch konkretisiert. Am vergangenen Mittwoch wurde von der Landesregierung ein entsprechendes Konzept bis Mitte Jahr angekündigt, ein Entwurf zur Umsetzungsgesetzgebung bis Ende Jahr. Tatsache ist, dass in verschiedenen Bereichen, z.B. bei der Formulierung eines Kontingentssystems oder des Inländervorranges das Rad nicht neu erfunden werden muss. Die Schweiz verfügt über ausgiebige Erfahrung bei der Anwendung solcher Zulassungsmodelle. Die SVP hat den vergangenen Tagen auch selber kreative Ideen lanciert, beispielsweise im Ansatz ein steuerliches Bonus-System für Unternehmen, welche ältere einheimische Arbeitskräfte einstellen oder eine präferentielle Kontingentsvergabe für Unternehmen, welche im Betrieb selber Lehrlinge ausbilden. Die Initiative bietet die Chance, ausgetretene Pfade zu verlassen. In gewissen Bereichen, z.B. bei der Begrenzung der Grenzgänger, sind zwingend neue Ansätze gefragt.
Bestehendes Potential besser nutzen
Auch sollte nun unbedingt ein Schwergewicht auf die Stärkung der eigenen Fachkräftebasis gelegt werden. Die Fehler der vergangenen Jahre im Bildungswesen, welche beispielsweise dazu geführt haben, dass wegen überhöhten akademischen Ansprüchen zu wenig Fachpersonal in der Medizin und Pflege ausgebildet wurden, sollten rasch korrigiert werden. Ein Schlüssel für das Zulassungssystem über Kontingente liegt zudem in der verstärkten Fokussierung auf kürzere Aufenthaltsbewilligungen, mit welchen auch die Ansprüche auf Familiennachzug und den langfristigen Bezug von Sozialleistungen beschränkt werden können. Mit einem raschen Vorgehen löst sich übrigens auch die Frage nach dem Umgang mit dem jüngsten EU-Mitglied Kroatien. Kroatien kann damit genau gleich behandelt werden wie alle anderen EU-Länder, ohne irgendwelche Diskriminierungen. Beruhigt werden können schliesslich auch alle bereits anwesenden Ausländerinnen und Ausländer. Für sie ändert sich nichts. Ein System mit Kontingenten und Höchstzahlen wird sich in seiner Wirkung auf die Neuzulassungen konzentrieren, da in diesem Bereich die Zuwanderung stattfindet. Die bereits anwesenden Ausländerkategorien entwickeln sich entweder weitgehend stabil und planbar (z.B. Umwandlungen und Statusänderungen) oder nehmen in der Tendenz durch Auswanderung ab. Bereits ansässige Ausländerinnen und Ausländer profitieren vielmehr vom gestärkten Inländervorrang.
Jeder macht seinen Job
Völlig unnötig sind schliesslich irgendwelche Diskussionen, wer nun welche Verantwortung zu übernehmen habe. Die Funktionsträger sind gewählt, ihre Aufgabenbereiche klar. Wer mit der neuen Situation nicht umgehen kann oder sich ausserstande fühlt, seinen Auftrag zu erfüllen, soll seinen Job zur Verfügung stellen. Das gilt auch für Bundesräte. Die Umsetzung des neuen Verfassungsartikels unterscheidet sich nicht von der Umsetzung früherer Volksinitiativen. Und auch in der Aussenpolitik gehört es zum üblichen Geschäft, mit neuen Ereignissen und Entwicklungen umzugehen.
Als durchaus geeichter Abstimmungsverlierer möchte ich auch darauf hinweisen, dass es nach „geschlagener Schlacht" in der Konsequenz keine allzu grosse Rolle spielt, auf welcher Seite man gestanden ist. Die Herausforderungen stellen sich für alle gleichermassen und gemeinsam.