Editorial

Schweigen bedeutet nicht Zustimmung! – Deshalb: Jetzt das Referendum unterschreiben

Darf der Staat auf den Körper seiner Bürger zugreifen? In der Corona-Pandemie hat die Frage an Wichtigkeit gewonnen. Sie stellt sich auch bei der sogenannten Widerspruchslösung bei der Organspende, die vom Parlament beschlossen worden ist. Diese macht alle, die nicht klar Nein sagen, automatisch zu Organspendern. Bei einem derart weitreichenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte muss das Volk das letzte Wort haben. Unterschreiben deshalb auch Sie das Referendum.

Verena Herzog
Verena Herzog
Nationalrätin Frauenfeld (TG)

Seit Monaten diskutieren wir, wie weit der Staat im Interesse der Pandemiebekämpfung in die Rechte der Einzelnen eingreifen und sie zur Impfung drängen oder zwingen darf. Es geht um Selbstbestimmung einerseits und um solidarische Pflichten gegenüber der Allgemeinheit andererseits. Einen ethisch noch viel sensibleren Bereich betrifft die Organspende, respektive die Organentnahme.

Heute gilt in der Schweiz bei der Organspende die Zustimmungslösung: Eine Organspende kommt nur dann infrage, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten einer Spende zugestimmt hat. Liegt keine Willensäusserung vor, müssen die Angehörigen entscheiden. Wenn sie dies nicht tun können oder wenn keine Angehörigen vorhanden sind, dann ist heute die Entnahme von Organen verboten.

Mit dem hehren Ziel, die Anzahl Organspenden erhöhen zu können, will das Bundesparlament nun bei der Organspende die erweiterte Widerspruchsregelung einführen. Das heisst, jede Person, die nicht zu Lebzeiten einer Organspende widersprochen hat, wird automatisch zum Organspender, sofern die nächsten Angehörigen nicht ihr Veto einlegen. Aufgrund dieses indirekten Gegenvorschlages wurde die Volksinitiative, die eine enge Widerspruchsregelung verlangt, bei der kein Vetorecht der Angehörigen mehr möglich ist, von den Initianten provisorisch zurückgezogen.

Die Widerspruchslösung degradiert die Menschen zum Ersatzteillager

Die Organspende ist etwas ganz Persönliches. Darum ist es äusserst wichtig, dass sich jede und jeder sowohl faktisch wie auch emotional damit auseinandersetzen kann. Es ist aber auch zu respektieren, wenn sich jemand nicht zu dieser Frage äussern will. Leider hat das Erklärungsmodell, bei dem die Bürgerinnen und Bürger angeschrieben und aufgerufen worden wären, sich mit der Organspende auseinander zu setzen, im Parlament keine Mehrheit finden können. Auch mit diesem Modell hätte für den Mangel an Organspenden sensibilisiert und die Anzahl der Organspenden erhöht werden können.

Entscheidend ist nun, dass über einen so wesentlichen Paradigmenwechsel das Volk mitbestimmen kann. Deshalb hat ein Komitee aus ethischen und medizinischen Fachleuten sowie Gesundheitspolitikern das Referendum ergriffen. Dieses verweist auf das Recht auf Unversehrtheit des Körpers und der Selbstbestimmung, das in Artikel 10, Absatz 2 der Bundesverfassung garantiert ist. Schweigen darf nicht gleichgesetzt werden mit Zustimmung. Denn Organe spenden, heisst Organe schenken. Bei der Widerspruchslösung würden jedoch dem Menschen die Organe einfach entnommen, das heisst, der Mensch würde sozusagen zu einem Ersatzteillager degradiert.

Damit das Referendum gelingt, sind wir dringend auch auf Ihre Unterschrift angewiesen. Die Zeit über die Festtage und bis zum 20.Januar 2022 ist äusserst knapp. Bitte unterschreiben Sie noch heute das Referendum und werben Sie dafür in Ihrem Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis. Herzlichen Dank!

Jetzt Referendum unterschreiben

Verena Herzog
Verena Herzog
Nationalrätin Frauenfeld (TG)
 
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