Editorial

Schweizer Leitplanken für Brüssel

Die Schweiz muss in Verhandlungen mit der EU den Verfassungstext gemäss Masseneinwanderungsinitiative umsetzen und gleichzeitig die Unabhängigkeit des Landes und die Rechte des Volkes gemäss Bundesverfassung wahren. Dies schliesst eine institutionelle Anbindung mit automatischer EU-Rechtsübernahme und EU-Richtern aus. Wenn es bei der Änderung des Personenfreizügigkeitsvertrags zu keiner Einigung mit der EU kommt, muss die Schweiz diesen einseitig anpassen. Die Personenfreizügigkeit würde dann einfach nicht mehr im Wortlaut umgesetzt – so wie viele EU-Staaten das EU-Recht nicht umsetzen. Und eine Kündigung durch die EU ist höchst unwahrscheinlich, weil es dazu der Einstimmigkeit aller 28 EU-Staaten bedürfte.

Thomas Matter
Thomas Matter
Nationalrat Meilen (ZH)

Der Verhandlungsrahmen, in dem unsere Diplomaten und das Aussendepartement gegenwärtig in Brüssel verhandeln müssten, ist durch die Verfassung und damit durch den Willen des Souveräns ganz klar abgesteckt: Die Schweiz muss gemäss Artikel 121 und 197 die Zuwanderung mittels Kontingenten wieder eigenständig steuern und dabei einen Inländervorrang beachten. Gleichzeitig gilt es, gemäss Artikel 2 die Freiheit und die Rechte des Volkes zu schützen und die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes zu wahren.

Die Schweiz verlangt die Neuverhandlungen des Personenfreizügigkeitsabkommens, so wie es gemäss Artikel 14 und 18 vorgesehen ist. Dabei sind die eigenständige Steuerung der Zuwanderung, die Rückkehr zum Kontingentssystem und der Inländervorrang durchzusetzen. Sollte die EU darauf nicht eintreten, muss die Schweiz den Verfassungsartikel von sich aus umsetzen. Deswegen muss die Schweiz aber den Personenfreizügigkeitsvertrag nicht zwingend von sich aus kündigen, der durch die Guillotineklausel mit weiteren fünf Dossiers der Bilateralen Verträge I verknüpft ist.

Wenn die Schweiz den Vertrag über die Personenfreizügigkeit nicht einhält, ist dies nicht weiter gravierend. Vielmehr müssen unsere Diplomaten mit Nachdruck darauf hinweisen, dass Verträge innerhalb der EU seit Jahren nicht eingehalten werden. So wurden im Vertrag von Maastricht bestimmte wirtschaftliche Kriterien (EU-Konvergenzkriterien bzw. Maastricht-Kriterien) zur Teilnahme an der Währungsunion vorgeschrieben, welche die Stabilität der gemeinsamen Währung sichern sollen. Es geht dabei um das dauerhafte Kriterium der Haushaltsstabilität (Defizitquote unter 3% und Schuldenstandsquote unter 60% des BIP). Zurzeit läuft gegen 16 der 28 EU-Mitgliedstaaten ein „Defizitverfahren“. Angesichts der Schuldenkrise vieler EU-Länder ist das Vertragswerk von Maastricht im Grunde gescheitert; aktuell wird denn auch über eine Reform nachgedacht.

Auch das EU-Vertragswerk von Schengen/Dublin wurde wegen bestimmter Grossanlässe, vor allem aber wegen der Flüchtlingskrise von zahlreichen Vertragsstaaten ausgehebelt. Überforderte südliche Schengen-Staaten wie Griechenland und Italien kommen ihren vertraglichen Verpflichtungen zur Erstregistrierung von Flüchtlingen schon längst nicht mehr nach. Auch Österreich, Deutschland, Dänemark, Schweden und Frankreich haben Schengen durch die Wiedereinführung von Personenkontrollen an der Grenze ausser Kraft gesetzt.

Ebenso ist darauf hinzuweisen, dass die EU im Gegensatz zur Schweiz das gemeinsame Landverkehrsabkommen nicht erfüllt. In Artikel 34 werden der EU im Rahmen des transeuropäischen Verkehrsnetzes bestimmte Infrastrukturmassnahmen zur Pflicht gemacht. Hierzu gehören „insbesondere die Zulaufstrecken zur schweizerischen Eisenbahninfrastruktur und die Einrichtungen des kombinierten Verkehrs“. Was den Bau dieser Zulaufstrecken betrifft, erfüllen die EU beziehungsweise Italien und Deutschland ihre Vertragspflichten gegenüber der Schweiz zweifellos nicht.

Sollte eine Vertragsseite wegen der Schweizer Forderung nach Anpassung den Personenfreizügigkeitsvertrag und damit alle sechs Dossiers der Bilateralen Verträge I kündigen, wäre es die Europäische Union. Doch dazu bedürfte es der Einstimmigkeit aller 28-Mitgliedstaaten. Die Bilateralen I enthalten für die EU so wichtige Dossiers wie das Landverkehrsabkommen oder das Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen. Die EU erzielt gegenüber der Schweiz einen massiven Handelsbilanzüberschuss, wobei allein Deutschland für 13 Milliarden Franken mehr in die Schweiz exportiert als importiert. Selbst bei einer massvolleren Zuwanderung würde die EU noch immer enorm vom Personenfreizügigkeitsvertrag profitieren, denn es bleibt ja unbestritten, dass die Zuwanderung weiterhin möglich ist. Eine Kündigung der Bilateralen I durch die EU ist also äusserst unwahrscheinlich; zumindest Deutschland, Italien, Frankreich, Österreich und die Benelux-Staaten würden sich energisch dagegen wehren.

Sollte sich die Schweizerische Bundesverfassung nicht mit der persönlichen Überzeugung unserer Unterhändler in Brüssel decken und könnten diese entsprechende Leitplanken des Souveräns nicht akzeptieren, müssten sie von ihrem Mandat zurücktreten. Die SVP ist gerne bereit, mit neuen und geeigneten Persönlichkeiten in die Lücke zu treten und bei den Verhandlungen mit der EU die Interessen der Schweiz zu wahren.

Thomas Matter
Thomas Matter
Nationalrat Meilen (ZH)
 
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