Die Wirtschaft sei «alarmiert» wegen der Selbstbestimmungsinitiative, behaupten Hochschullehrer, Juristen und Verbandsfunktionäre. Tatsächlich hat die direkte Demokratie unseren Wirtschaftsstandort erst stark gemacht.
Rechtsgelehrte, Professoren und Verbandsfunktionäre drohen bei Annahme der Selbstbestimmungsinitiative am 25. November mit Rechtsunsicherheit und gravierenden Nachteilen für die Wirtschaft. Das erinnert an die Untergangsszenarien vor der EWR-Abstimmung von 1992. Ohne direkte Demokratie wären wir damals dem EWR beigetreten und wohl schon lange Mitglied der EU.
Bundesverfassung wieder als oberste Rechtsquelle
Das Anliegen der Selbstbestimmungsinitiative ist ganz einfach: Die Bundesverfassung soll wieder oberste Rechtsquelle bilden, wie dies bis vor sechs Jahren selbstverständlich war. Erst im Oktober 2012 wurde durch ein umstrittenes Bundesgerichtsurteil internationales Recht über unsere nationale Verfassung gestellt. Seither anerkennt die Schweiz das internationale Recht als grundsätzlich übergeordnet, als wohl einziges Land der Welt. Man stelle sich einmal vor, die Bundesrichter in Washington würden internationales Recht über die amerikanische Verfassung stellen – ein undenkbarer Vorgang.
Ohne direkte Demokratie wären wir längst in der EU
Die Gegner sprechen immer wieder vom Initiativrecht als «Damoklesschwert». Daran erkennt man, worum es ihnen bei der Selbstbestimmungsinitiative wirklich geht: Sie wollen nicht mehr, dass Volk und Stände bestehende Verträge abändern, verbessern oder ausser Kraft setzen dürfen. Sie bekämpfen offen das Volksrecht der Initiative. Sie wollen letztendlich die direkte Demokratie abschaffen. Denn es ist manchen Politikern und Wirtschaftsverbänden zu mühsam geworden, für ihre Anliegen zu kämpfen und die Bürgerinnen und Bürger zu überzeugen. Dabei hat das Volk in der Vergangenheit stets wirtschaftsfreundlicher entschieden als die Classe politique. Ohne direkte Demokratie wären wir längst Mitglied der EU. Wir müssten höhere Steuern, Abgaben und Gebühren zahlen. Die Korruption wäre viel ausgeprägter, denn man kann wohl einzelne Politiker kaufen, nicht aber ein ganzes Volk.
Bis 2010 hat auch der Bundesrat Selbstbestimmung unterstützt
Noch 2010 hat der Bundesrat geschrieben: «Die Frage, ob eine Initiative umgesetzt werden soll oder nicht, ist nicht dem Ermessen der Behörden überlassen. Es wäre missbräuchlich und für den politischen Prozess belastend, eine Initiative zwar zur Abstimmung zu bringen, sie aber im Falle der Annahme nicht oder nur teilweise umzusetzen.» Und glasklar hat der Bundesrat damals angefügt: «Wenn der Konflikt zwischen der neuen Verfassungsbestimmung und dem Völkerrecht nicht verhindert werden kann, geht nach Ansicht des Bundesrates die jüngere Verfassungsbestimmung vor.»
Genau das will die Selbstbestimmungsinitiative. Deshalb gilt es zu kämpfen gegen die schleichende Entmachtung von uns Bürgerinnen und Bürger. Besten Dank für Ihr JA am 25. November.